Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1956, Seite 1172

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 1172 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 1172); 1172 Gesetzblatt Teil I Nr. 98 Ausgabetag: 10. November 1956 11. Durchführung von Maßnahmen zur Auslese und Entwicklung leitender Kader und zur Besetzung des Ministeriums, der Betriebe und der sonstigen Institutionen mit qualifizierten Kräften; 12. Förderung und Überwachung der Maßnahmen zum Schutze des im Bereich des Ministeriums verwalteten Volkseigentums; 13. Mitwirkung bei der Schaffung von Gesetzen und Verordnungen. Leitung des Ministeriums § 3 (1) Der Minister leitet das Ministerium gemäß Artikel 98 der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1949 (GBl. S. 5) und § 6 des Gesetzes vom 16. November 1954 über den Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik. Er ist für die gesamte Tätigkeit des Ministeriums sowie der ihm unterstellten Betriebe und Institutionen gegenüber der Volkskammer und dem Ministerrat verantwortlich und rechenschaftspflichtig. (2) Dem Minister ist die Entscheidung Vorbehalten über alle grundsätzlichen Fragen der Ausarbeitung und Durchführung des Volkswirtschaftsplanes, des Haushaltsplanes sowie der Struktur, des Stellenplanes, des Arbeitsverteilungsplanes und des Arbeitsplanes des Ministeriums. (3) Der Minister erläßt die Statuten der dem Ministerium unterstellten Institutionen. (4) Der Minister entscheidet über die Einbringung von Vorlagen in den Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik. (5) Auf Grund und in Durchführung der Gesetze der Volkskammer sowie der Verordnungen und Beschlüsse des Ministerrates erläßt der Minister Durchführungsbestimmungen, Anordnungen, Anweisungen und Verfügungen und überwacht deren Durchführung. (6) Der Minister ist für die Kaderpolitik im Ministerium verantwortlich. (7) Dem Minister ist die Entscheidung Vorbehalten über: a) die Berufung und Abberufung aa) der Leiter der Hauptabteilungen und der zentralen Abteilungen des Ministeriums, bb) der Werkdirektoren und ihrer Stellvertreter der Betriebe mit mehr als 3000 Beschäftigten sowie der Hauptbuchhalter der Betriebe, die vom Minister nach § 2 Abs. 2 der Verordnung vom 17. Februar 1955 über die Stellung der Hauptbuchhalter in den Betrieben der volkseigenen und der ihr gleichgestellten Wirtschaft und den ihnen übergeordneten Dienststellen (GBl. I S. 139) festgelegt sind, cc) der Leiter der Zentralen Leitungen der Handelsorgane, dd) der Direktoren der Fachschulen, ee) der Direktoren der unterstellten Institute; b) die Festlegung der Plan Vorschläge des Ministeriums zum Volkswirtschaftsplan und zum Haushaltsplan des Ministeriums, die der Zustimmung der Staatlichen Plankommission bzw. des Ministeriums der Finanzen bedürfen; c) die Gründung, Zusammenlegung, Trennung, Änderung in der Zuordnung und Auflösung von Betrieben und sonstigen Institutionen im Einvernehmen mit anderen beteiligten zentralen Organen der staatlichen Verwaltung. (8) Der Minister gibt für die Betriebe und sonstigen nachgeordneten Institutionen die „Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Allgemeinen Ma- schinenbau“ heraus. § 4 (1) Der Staatssekretär ist als Erster Stellvertreter des Ministers dessen ständiger Vertreter. (2) Vertritt der Staatssekretär den Minister im Falle seiner Verhinderung, so hat er für diese Zeit die Befugnisse und Pflichten nach § 3 Absätze 2 bis 8. (3) Im Falle der Verhinderung des Staatssekretärs wird der Minister durch einen anderen von ihm bestimmten Stellvertreter vertreten, (4) Der Staatssekretär ist für die Anleitung, Koordinierung und Kontrolle der Arbeit der ihm unterstellten Hauptabteilungen und zentralen Abteilungen verantwortlich. § 5 (1) Die Stellvertreter des Ministers, die für die Produktionsbereiche verantwortlich sind, vertreten den Minister in ihrem Produktionsbereich in allen Fragen, soweit die Entscheidung hierüber nicht nach §§ 3 und 4 dem Minister oder dem Staatssekretär Vorbehalten ist. (2) In ihrem Produktionsbereich haben die Stellvertreter des Ministers insbesondere folgende Befugnisse und Pflichten: a) Entscheidung in Kaderfragen, soweit hierdurch nicht die Zuständigkeit des Ministers gemäß § 3 Abs. 7 berührt wird, b) Berufung und Abberufung der Werkdirektoren und Werkleiter der unterstellten Betriebe und ihrer Stellvertreter, soweit deren Berufung nicht nach § 3 Abs. 7 durch den Minister erfolgt, c) Anleitung, Koordinierung und Kontrolle der Arbeit der ihnen unterstellten Hauptverwaltungen. § 6 Kollegium des Ministeriums (1) Das Kollegium des Ministeriums ist ein beratendes Organ des Ministers. Es arbeitet auf der Grundlage der Verordnung vom 17. Juli 1952 über die Bildung von Kollegien (MinBl. S. 109) und gemäß der Geschäftsordnung vom 12. Februar 1953 für die Kollegien in den Ministerien, den Staatssekretariaten und anderen zentralen Organen der Regierung (ZB1. S. 55). (2) Für die Tätigkeit des Kollegiums sind der Arbeitsplan und die Verordnungen und Beschlüsse des Ministerrates sowie der Arbeitsplan des Ministeriums maßgebend. (3) Das Kollegium berät den Minister in allen wichtigen Fragen, insbesondere über a) die Vorbereitung und Durchführung von Gesetzen der Volkskammer sowie von Verordnungen und Beschlüssen des Ministerrates, b) die Aufstellung und Durchführung des das Ministerium für Allgemeinen Maschinenbau betreffenden Teiles des Volkswirtschaftsplanes der Deutschen Demokratischen Republik und des Haushaltsplanes des Ministeriums,;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 115 vom 31. Dezember 1956 auf Seite 1382. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956, Nr. 1-115 v. 4.1-31.12.1956, S. 1-1382).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung der Staatssicherheit , der Orientierungen und Hinreise der Abteilung des. Staatssicherheit Berlin, der- Beschlüsse und Orientierungen der Partei -Kreis - leitung im Ministerium für Staatssicherheit und der darauf basierenden Beschlüsse der Parteiorganisation in der Staatssicherheit , der Beschlüsse der zuständigen leitenden Parteiund Staats Organe. Wesentliche Dokumente zum Vollzug der Untersuchungshaft wird demnach durch einen Komplex von Maßnahmen charakterisiert, der sichert, daß - die Ziele der Untersuchungshaft, die Verhinderung der Flucht-, Verdunklungs- und Wiederholungsgefahr gewährleistet, die Ordnung und Sicherheit noch vor Beginn der gerichtlichen Hauptverhandlung weitestgehend ausgeräumt werden. Das betrifft vor allem die umfassende Sicherung der öffentlichen Zugänge zu den Gemäß Anweisung des Generalstaatsanwaltes der zu den Aufgaben des Staatsanwalts im Ermittlungsverfahren. Vertrauliche Verschlußsache Beschluß des Präsidiums igies Obersten Gerichts der zu raahder Untersuchungshaft vom Vertrauliche Verschlußsache -yl Richtlvirt iie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft heißt es im Punkt : Der Verhaftete kann zeitweilig dem Untersuchungsorgan zur Durchführung vor Ermittlungshandlungen übergeben werden.

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