Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1956, Seite 1087

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956, Seite 1087 (GBl. DDR Ⅰ 1956, S. 1087); Gesetzblatt Teil I Nr. 95 Ausgabetag: 31. Oktober 1956 1887 sa legislation en vigueur. Au cas oü un bien appartenant ä un interne serait retenu en raison de cette legislation, l'interesse recevra un certificat detaille. Les documents de famille et les pieces d'identitd dont les internes sont porteurs ne pourront leur etre retires que contre recu. A aucun moment, les internes ne devront etre sans piece d'identite. S'ils n'en possedent pas, ils recevront des pieces speciales qui seront etablies par les autoritös döten-trices et qui leur tiendront lieu de pieces d'identite jusqu’ä la fin de l'in-ternement. Les internes pourront avoir sur eux une certaine somme en especes ou sous forme de bons d’achat, afin de pouvoir faire des adiats. Article 98 Tousles internes recevrontreguliere-ment des allocations pour pouvoir adieter des denrees et objets tels que tabac, articles de toilette, etc. Ces allocations pourront revetir la forme de credits ou de bons d'achat. En outre, les internes pourront recevoir des subsides de la Puissance dont ils sont ressortissants, des Puissances protectrices, de tout organisme qui pourrait leur venir en aide; ou de leurs families ainsi que les revenus de leurs biens conformement ä la legislation de la Puissance detentrice. Les montants des subsides alloues par la Puissance d’origine seront les memes pour chaque catögorie d’internes (infirmes, malades, femmes enceintes, etc.) et ne pourront etre fixes par cette Puissance ni distribues par la Puissance detentrice sur la base de discriminations interdites par Particle 27 de la presente Convention. Pour chaque interne, la Puissance detentrice tiendra un compte regulier au credit duquel seront portes les allocations mentionnees au present article, les salaires gagnes parl'interne, ainsi que les envois d’argent qui lui seront faits. Seront egalement portees ä son credit les sommes qui lui sont retirees et qui pourraient etre disponibles en vertu de la legislation en vigueur dans leterritoire oül’internese trouve. Toute facilite compatible avec la legislation en vigueur dans le terri-toire interessö lui sera accordee pour envoyer des subsides ä sa famille et aux personnes dependant economique-ment de lui. II pourra prelever sur ce compte les sommes necessaires ä ses döpenses personnelies, dans les limites fixöes par la Puissance detentrice. II lui sera accorde en tout temps des facilites raisonnables en vue de con-sulter son compte ou de s’en procurer des extraits. Ce compte sera communique, sur demande, ä la Puissance protectrice et suivra l'interne en cas de transfert de celui-ci. legislation in force. If the property of an internee is so withheld, the owner shall receive a detailed receipt. Family or identity documents, in the possession of internees may not be taken away without a receipt being given. At no time shall internees be left without identity documents. If they have none, they shall be issued with special documents drawn up by the detaining authorities, which will serve as their identity papers until the end of their internment. Internees may keep on their persons a certain amount of money, in cash or in the shape of purchase coupons, to enable them to make purchases. Article 98 All internees shall receive regular allowances, sufficient to enable them to purchase goods and articles, such as tobacco, toilet requisites, etc. Such allowances may take the form of credits or purchase coupons. Furthermore, internees may receive allowances from the Power to which they owe allegiance, the Protecting Powers, the organisations which may assist them, or their families, as well as the income on their property in accordance with the law of the Detaining Power. The amount of allowances granted by the Power to which they owe allegiance shall be the same for each category of internees (infirm, sick, pregnant women, etc.), but may not be allocated by that Power or distributed by the Detaining Power on the basis of discriminations between internees which are prohibited by Article 27 of the present Convention. The Detaining Power shall open a regular account for every internee, to which shall be credited the allowances named in the present Article, the wages earned and the remittances received,, together with such sums taken from him as may be available under the legislation in force in the territory in which he is interned. Internees shall be granted all facilities consistent with the legislation in force in such territory to make remittances to their families and to other dependants. They may draw from their accounts the amounts necessary for their personal expenses, within the limits fixed by the Detaining Power. They shall at all times be afforded reasonable facilities for consulting and obtaining copies of their accounts. A statement of accounts shall be furnished to the Protecting Power on request, and shall accompany the internee in case of transfer. wahrsamsstaat nach Maßgabe seiner in Kraft befindlichen Rechtsvorschriften zurückbehalten darf. Wird Eigentum eines Internierten auf Grund solcher Rechtsvorschriften zurückbehalten, so erhält der Betreffende eine ins einzelne gehende Bescheinigung. Familien- und .Ausweispapiere im Besitze der Internierten können ihnen nur gegen Quittung abgenommen werden. Zu keinem Zeitpunkt dürfen die Internierten ohne Personalausweis belassen werden. Besitzen sie einen solchen nicht, so erhalten sie besondere Ausweise, die von den Gewahrsamsbehörden ausgestellt werden und ihnen bis zum Abschluß der Internierung die Personalausweise ersetzen. Die Internierten dürfen einen gewissen Betrag in bar odei in Form von Gutscheinen bei sich tragen, um Einkäufe zu tätigen. Artikel 98 Allen Internierten werden regelmäßig Beträge zur Verfügung gestellt, die sie in die Lage versetzen, Lebensmittel, Tabakwaren, Toilettenartikel usw. zu kaufen. Diese Beträge können in Form von Krediten oder Einkaufsgutscheinen zur Verfügung gestellt werden. überdies können die Internierten Beihilfen der Macht, deren Staatsangehörige sie sind, der Schutzmächte, aller sonstigen Hilfsorganisationen oder ihrer Familien sowie, entsprechend den Rechtsvorschriften des Gewahrsamsstaates, die Erträgnisse ihres Eigentums ausbezahlt erhalten. Die Höhe der vom Herkunftsstaat gewährten Beihilfen muß innerhalb jeder Intemiertenkategorie (Gebrechliche, Kranke, schwangere Frauen usw.) die gleiche sein; die Festsetzung dieser Beihilfen durch den Herkunftsstaat und die Auszahlung durch den Gewahrsamsstaat dürfen nicht auf in Artikel 27 des vorliegenden Abkommens untersagten Benachteiligungen beruhen. Für jeden Internierten unterhält der Gewahrsamsstaat ein ordentliches Konto, welchem die in diesem Artikel erwähnten Beträge, die durch den Internierten verdienten Entlohnungen sowie die ihm zugehenden Geldsendungen gutgeschrieben werden. Die ihm abgenommenen Beträge, über die er auf Grund der in diesem Gebiete in Kraft befindlichen Rechtsvorschriften verfügen kann, werden ebenfalls auf sein Guthaben überwiesen. Dem Internierten wird jede Erleichterung gewährt, die mit den im betreffenden Gebiet in Kraft befindlichen Rechtsvorschriften vereinbar ist, um seiner Familie und von ihm wirtschaftlich abhängigen Personen Unterstützungsgelder zuzusenden. Er kann von diesem Konto die für seine persönlichen Ausgaben notwendigen Beträge innerhalb der vom Gewahrsamsstaat festgelegten Grenzen abheben. Ferner werden ihm jederzeit angemessene Erleichterungen gewährt, damit er Einblick in sein Konto nehmen oder sich Auszüge davon beschaffen kann über dieses Konto wird der Schutzmacht auf Ersuchen Auskunft erteilt; es begleitet den Internierten im Falle seiner Verlegung.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 115 vom 31. Dezember 1956 auf Seite 1382. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1956 (GBl. DDR Ⅰ 1956, Nr. 1-115 v. 4.1-31.12.1956, S. 1-1382).

Von besonderer Bedeutung ist die gründliche Vorbereitung der Oberleitung des Operativen Vorgangs in ein Ermittlungsverfahren zur Gewährleistung einer den strafprozessualen Erfordernissen gerecht werdenden Beweislage, auf deren Grundlage die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die Gesundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eins hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danach Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und auch danach, insbesondere während der Körperdurchsuchung und der Durchsuchung der Bekleidung sowie der mitgeführten Gegenstände verhafteter Personen, hohe Anforderungen gestellt.

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