Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1954, Seite 352

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954, Seite 352 (GBl. DDR 1954, S. 352); 352 Gesetzblatt Nr. 35 Ausgabetag: 7. April 1954 (5) Die Entgelte für das Be- oder Entladen betragen: a) Für das Be- oder Entladen von Getreide, Hülsenfrüchten, Kleie und Malz sowie Ölsaaten in loser Schüttung für 100 kg 0,10 DM b) für das Be- oder Entladen anderer Güter für 100 kg 0,08 DM c) für das Entladen von Schüttgut bei heruntergeklappter Bordwand und das Auf- oder Abrollen von Fässern, Fahrzeugen und Behältern für 100 kg 0,03 DM (6) Neben der stundenweisen Vergütung für das gemäß § 8 Abs. 2 Buchst, a und Abs. 4 besonders angeforderte Personal ist die Berechnung von Be- oder Entladekosten unzulässig. § 10 Lohnnebenkosten ~ (1) Abwesenheitsgeld (Auslösung, Trennungsgeld) ist ln den Entgelten dieser Preisverordnung nicht enthalten. Es kann in Höhe der in dem jeweils gültigen Lohntarif für das Transportgewerbe vorgesehenen Vergütung mit einem Zuschlag von 3,09 °/o für Umsatzsteuer dem Auftraggeber besonders in Rechnung gestellt werden. (2) Bei einer Beschäftigung für mehrere Auftraggeber an dem gleichen Tage wird das Abwesenheitsgeld auf die einzelnen Auftraggeber anteilig in Anrechnung gebracht. Im überörtlichen Einsatz wird für Sonn- und Feiertage, Reparatur- und unverschuldete Stehtage Abwesenheitsgeld berechnet, wenn das Fahrpersonal während dieser Zeit bei dem Kraftfahrzeug bleiben muß. (3) Ubernachtungsgeld wird entsprechend der Regelung in dem jeweils gültigen Lohntarif für das Transportgewerbe gesondert in Rechnung gestellt. (4) Dies gilt auch für den selbstfahrenden Fahrzeughalter oder wenn dieser als Beifahrer tätig ist. § 11 Abrechnung bei Verwendung betriebsfremder Anhänger und Beförderung sonstiger Fahrzeuge auf eigenen Rädern (1) ist bei Ausführung eines bestimmten Transportauftrages der Halter des Anhängers ein anderer als der des Zugfahrzeuges, so steht dem Halter des Anhängers bei Abrechnung nach den Teilen A oder B der Zeitsatz und das halbe Kilometer-Geld des Teils A zu. (2) Bei Fahrzeugen auf eigenen Rädern (Schaustellerwagen und dergleichen) wird an Stelle der Nutzlast das Eigengewicht zugrunde gelegt. § 12 Sonderregelung für einzelne Fahrzeugarten und Transportleistungen (1) Generatorfahrzeuge werden bei Teil A-nach der nächst höheren Nutzlaststufe abgerechnet. Dies gilt auch für die Berechnung der Leer-Kilometer im Zusammenhang mit dem Teil B. (2) Kipper-Kraftfahrzeuge werden nach Teil A um eine Tonne Nutzlast höher abgerechnet, wenn die Kippanlage betriebsfähig ist und die Gestellung auf besondere Anforderung oder mit Zustimmung des Auftraggebers erfolgt. Dies gilt auch für die Berechnung der Leer-Kilometer im Zusammenhang mit Teil B. Kipp-Anhänger werden bei gleichen Voraussetzungen eine Nutzlaststufe höher abgerechnet. (3) Bei Einsatz von Spezialfahrzeugen zum Transport von Vieh werden Kraftfahrzeuge nach Teil A um eine Tonne Nutzlast, Anhänger um eine Nutzlaststufe höher abgerechnet, falls der Viehtransport-Tarif nicht anzuwenden ist. (4) a) Zugmaschinen und Raupenschlepper mit oder ohne Laderaum, die auftragsgemäß ausschließlich ohne Anhänger zum Einsatz gelangen, werden nach Teil A mit einem Zuschlag von 20 °/o auf die Kilometer-Sätze abgerechnet. b) Bei Verwendung in Lastzügen werden Zugmaschinen mit Laderaum wie gewöhnliche Zugmaschinen behandelt. Die Nutzlast der Zugmaschine ist der des ersten Anhängers hinzuzurechnen. (5) a) Personenkraftwagen, die ohne zusätzliche Einrichtungen zur Beförderung von Gütern hergerichtet sind (Behelfslieferwagen), gelten als Lastkraftwagen. An Stelle der Nutzlast wird die in den Kraftfahrzeugzulassungspapieren angegebene zulässige Belastung zugrunde gelegt. b) Personenkraftwagen, die durch den Einbau einer Hilfsachse zum Schleppen von größeren Anhängern hergerichtet sind, werden bei Abrechnung nach Teil A wie Zugmaschinen mit gleicher PS-Zahl abgerechnet. Soweit Personenkraftwagen mit Hilfsachse einen eigenen Laderaum besitzen, gilt Abs. 4 entsprechend. (6) Kühlwagen (Isolierfahrzeuge, Thermoswagen) und geschlossene, gepolsterte Möbelwagen werden bei Vergütung nach Teil A um eine Tonne Nutzlast, Anhänger um eine Nutzlaststufe höher und mit folgenden Zuschlägen in Rechnung gestellt: Lastkraftwagen und Anhänger bis sechs Tonnen Nutzlast je Zeitsatz . 5 0,70 DM über sechs Tonnen Nutzlast je Zeitsatz . 0,80 DM Für allseitig geschlossene Wagen (Kastenwagen) ab 2,5 Tonnen Nutzlast und Tankfahrzeuge aller Nutzlaststufen gilt diese Regelung ohne Zuschläge. Kastenwagen unter 2,5 Tonnen Nutzlast und Gardinenfahrzeuge aller Nutzlaststufen werden gemäß § 13 Abs. 2 Buchst, a abgerechnet. (7) Langholz- und Langeisenfahrzeuge werden bei Abrechnung nach Teil A um eine Tonne Nutzlast, Anhänger um eine Nutzlaststufe höher abgerechnet. Dies gilt auch für die Berechnung der Leer-Kilometer im Zusammenhang mit Teil B. Bei Abrechnung nach Teil B wird das Entgelt nach einem um 15 Vo erhöhten Gewicht der Ladung berechnet. (8) Sattelschlepper (Zugmaschine mit aufgesetztem Anhänger) werden nach Teil A um eine Tonne Nutzlast höher als Lastkraftwagen abgerechnet. Dies gilt auch für die Berechnung der Leer-Kilometer im Zusammenhang mit Teil B. (9) Nachläufer (einachsige LKW-Anhänger ohne Ladefläche) werden bei Anwendung des Teils A mit 20% des Entgeltes des Zugfahrzeuges vergütet. Bei Anwendung des Teils B wird das Gesamtgewicht der Ladung der Berechnung zugrunde gelegt. (10) Die Beförderung von Sprengstoffen wird nach den Teilen A oder B mit 60% Zuschlag zum reinen Fuhrentgelt abgegolten.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954, Seite 352 (GBl. DDR 1954, S. 352) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954, Seite 352 (GBl. DDR 1954, S. 352)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1954 (GBl. DDR 1954), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1954. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1954 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1954 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 102 vom 31. Dezember 1954 auf Seite 970. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1954 (GBl. DDR 1954, Nr. 1-102 v. 6.1-31.12.1954, S. 1-970).

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