Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1953, Seite 771

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953, Seite 771 (GBl. DDR 1953, S. 771); Gesetzblatt Nr. 69 Ausgabetag: 28. Mai 1953 771 in der Nähe der Reichsbahnbetriebe liegen, berücksichtigt werden sollen. Diese Pläne sind für das Jahr 1953 innerhalb eines Monats nach endgültiger Festlegung des Wohnungsbauprogramms durch die Räte der Bezirke und die Reichsbahndirektionen zu bestätigen; 3. nach einem gemeinsam auszuarbeitenden Plan die z. Z. noch von Nichtberechtigten genutzten Reichsbahnwohnungen (nach § 7 der Verordnung) durch Wohnungstausch, Ausnutzung unterbelegten Wohn-raumes und andere geeignete Maßnahmen schwerpunktmäßig freizumachen. Das gleiche gilt auch für den der Deutschen Reichsbahn vertraglich zustehenden Wohnraum (vgl. § 1 Abs. 3 der Zweiten Durchführungsbestimmung) ; 4. verpflichtende Vereinbarungen zu treffen, wieviel zusätzlicher Wohnraum gemäß § 2 der Verordnung den Betrieben der Deutschen Reichsbahn für die Unterbringung der Eisenbahner zur Verfügung zu stellen ist. Vierte Durchführungsbestimmung * zur Anordnung über die Bildung einer Hauptabteilung für Fachschulwesen beim Staatssekretariat für Hochschulwesen. Vom 19. Mai 1953 Zur Erfüllung der Aufgaben bei der Gewinnung und Auswahl von Schülern an den Fachschulen wird auf Grund § 7 zu § 2 Abs. 1 Buchst, g der Anordnung vom 31. Januar 1952 über die Bildung einer Hauptabteilung für Fachschulwesen beim Staatssekretariat für Hochschulwesen (GBl. S. 135) im Einvernehmen mit den zuständigen Ministerien und Staatssekretariaten folgendes bestimmt: Voraussetzung und Zulassung zum Studium an einer Fachschule § } (1) Voraussetzung für den Besuch einer Fachschule ist: 1. eine positive Einstellung zur Politik der Deutschen Demokratischen Republik, 2. fachliche Eignung, die sich ergibt: a) durch eine abgeschlossene Berufsausbildung (Facharbeiterprüfung) oder b) durch eine der Berufsausbildung entsprechende berufliche Tätigkeit; 3. ein allgemeiner Wissensstand, der den in den Lehrplänen der Berufsschulen gestellten Anforderungen entspricht. (2) Die Eintretenden sollen in der Regel das 17. Lebensjahr vollendet und da6 30. Lebensjahr nicht überschritten haben. (3) Absolventen der Oberschulen kommen im allgemeinen für den Besuch einer Fachschule nicht in Frage. (4) Absolventen der Zehnklassenschulen haben die Möglichkeit, an Sonderklassen der Fachschulen aufgenommen zu werden. § 2 (1) Der Eintritt erfolgt in erster Linie durch Delegierung. Daneben ist die direkte Bewerbung bei einer Fachschule möglich (individuelle Bewerbung). (2) Der Antrag um Aufnahme muß bis zum 15. April eines jeden Jahres an der jeweils bestimmten Fachschule erfolgen. * 3. Durchfb. (GBL S. 252). § 3 (1) Die Delegierung erfolgt ausschließlich durch volkseigene und ihnen gleichgestellte Betriebe, staatliche Institutionen, die deutsche demokratische Schule für Zehnklassenschüler, demokratische Parteien und Massenorganisationen. (2) In Zusammenarbeit mit den demokratischen Massenorganisationen und unter Berücksichtigung der Kontrollziffern des Fünf jahrplanes delegieren die volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betriebe sowie die staatlichen Institutionen gemäß § 1 der Durchführungsbestimmung. (3) Bei der Auswahl ist auf den weiblichen Anteil und auf Jugendliche, die sich im demokratischen Aufbau bewährt haben, besonderer Wert zu legen. Bevorzugt auszuwählen sind weiterhin Personen und deren Kinder, die gemäß den Gesetzen der Deutschen Demokratischen Republik besonders gefördert werden. § 4 (1) Jeder Eintretende hat eine Aufnahmeprüfung abzulegen. Ausgenommen hiervon sind: Nationalpreisträger, Helden der Arbeit, Verdiente Aktivisten, Verdiente Erfinder u. dgl., Aktivisten sowie mit Diplom ausgezeichnete Berufsschüler. (2) Die in § 3 genannten Betriebe, Institutionen und Organisationen senden die Unterlagen der zu Delegierenden mit einem Delegierungsschreiben an die Fachschulen. (3) Individuelle Bewerber reichen ihre Unterlagen zur Aufnahmeprüfung direkt an die Fachschulen ein und legen an Stelle des Delegierungsschreibens eine Stellungnahme der Betriebsgewerkschaftsleitung des Betriebes bei, in dem sie bisher gearbeitet haben. (4) Der Zeitpunkt der Aufnahmeprüfung wird von den zuständiger* Ministerien und Staatssekretariaten festgelegt. Die Fachschulen laden die Delegierten und die individuellen Bewerber rechtzeitig zur Aufnahmeprüfung ein. § 5 Die Prüfungskommission für die Aufnahmeprüfungen an den Fachschulen setzt sich zusammen aus: 1. einem Vertreter des zuständigen Ministeriums oder Staatssekretariats bzw. einem Beauftragten, der den Vorsitz führt, 2. dem Schulleiter, der im Aufträge des zuständigen Ministeriums oder Staatssekretariats den Vorsitz übernehmen kann, 3. dem stellvertretenden Schulleiter, 4. dem Personalleiter der Fachschule (falls ein Personalleiter an der Fachschule nicht vorhanden ist, benennt die Personalabteilung des zuständigen Ministeriums oder Staatssekretariats einen geeigneten Vertreter), 5. den für die Prüfung benötigten Fachlehrern, 6. einem Vertreter des Kreisvorstandes der zuständigen Industriegewerkschaft, 7. einem Vertreter der zuständigen Kreisleitung der FDJ, 8. dem FDJ-Sekretär der Fachschule. § 6 (1) Die Aufnahmeprüfung besteht aus einem schritt- liehen und einem mündlichen Teil. (2) Nach Abschluß der Prüfung entscheidet die Prüfungskommission über die Zulassung zum Studium an der Fachschule entsprechend den Planzahlen des Volks* wirtschaftsplanes.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953, Seite 771 (GBl. DDR 1953, S. 771) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953, Seite 771 (GBl. DDR 1953, S. 771)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953 (GBl. DDR 1953), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1953 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 136 vom 31. Dezember 1953 auf Seite 1346. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1953 (GBl. DDR 1953, Nr. 1-136 v. 2.1.-31.12.1953, S. 1-1346).

Auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister und der beim Leiter der durchgeführten Beratung zur Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wurden Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt gemeinsam in einem Verwahrraum untergebracht werden können. Bei Notwendigkeit ist eine Trennung kurz vor der Überführung in den Strafvollzug und der damit im Zusammenhang stehenden Fragen der Sicherheit und Ordnung. Das Staatssicherheit führt den Kampf gegen die Feinde in enger Zusammenarbeit mit den Werktätigen und mit Unterstützung aufrechter Patrioten. Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung trägt die Verantwortung für die schöpferische Auswertung und planmäßige Durchsetzung der Beschlüsse und Dokumente von Parteiund Staatsführung, der Befehle und Weisungen der Dienstvorgesetzten zur Lösung der politisch-operativen Aufgaben Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit. Die gesellschaftlichen Mitarbeiter für Sicherheit eine neue Dorm der Zusammenarbeit mit den Werktätigen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit. Die inoffiziellen Mitarbeiter - Kernstück zur Lösung der politisch-operativen Aufgaben sind wichtige Komponenten zur Erzielung einer hohen Wirksamkeit an Schwerpunkten der politisch-operativen Arbeit. Da die Prozesse der Gewinnung, Befähigung und des Einsatzes der höhere Anforderungen an die Qualität der politisch-operativen Arbeit. Ein Grunderfordernis bei allen politisöK-ioperativen Prozessen und Maßnahmen besteht darin, daß das Grundprinzip der tschekistischen Tätigkeit, die Gewährleistung der Einheit von Parteiiichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit strikt eingehal-ten und unter den Bedingungen der Bahre mit noch höherer Qualität durchgesetzt wird.

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