Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1953, Seite 740

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953, Seite 740 (GBl. DDR 1953, S. 740); 740 Gesetzblatt Nr. 67 Ausgabetag: 23. Mai 1953 (3) Die Wanderfahne des Ministerrates und des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft sowie des Staatssekretariates für Erfassung und Aufkauf werden wie folgt verliehen: Eine Wanderfahne für den besten Bezirk, je eine Wanderfahne für die drei besten Kreise, je eine Wanderfahne für die fünf besten VEAB, je eine Wanderfahne für die fünf besten MTS, je eine Wanderfahne für die fünf besten VEG, je eine Wanderfahne für die fünf besten LPG. (4) Mit Aushändigung der Wanderfahnen werden den Siegern im sozialistischen Wettbewerb folgende Geldprämien überreicht: für den besten Bezirk für die besten VEAB je für die besten MTS je für die besten Kreise je für die besten VEG je für die besten LPG je 20 000, DM 10 000, DM 10 000, DM 10 000, DM 10 000, DM 10 000, DM (5) Die Aushändigung der Wanderfahnen und die Prämiierung erfolgt am 30. Oktober 1953. (6) Das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft sowie das Staatssekretariat für Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse haben Richtlinien für die Durchführung des sozialistischen Wettbewerbes bis zum 30. Mai 1953 herauszugeben. Aufgaben der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften § 6 (1) Zur schnellen und verlustlosen Einbringung der Ernte sowie vorfristigen Ablieferung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse an die staatlichen Erfassungsstellen haben das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft, die Räte der Bezirke, Kreise und Gemeinden, die Leiter und Agronomen der Maschinen-Traktoren-Stationen den Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften bei der Ausarbeitung der Arbeitspläne und insbesondere bei der Organisation der Arbeit jede Unterstützung zu geben. (2) Die Vorstände der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften haben in Zusammenarbeit mit den Agronomen der MTS die Arbeit in den Feldbaubrigaden so zu organisieren, daß der reibungslose Einsatz von Mähdreschern und sonstigen Erntemaschinen im Zweischiclitensystem und das sofortige Aufstellen der Hocken bzw. Abfahren des Strohs und der Körner vom Feld gewährleistet ist. § 7 (1) Zur Schaffung eines ei weiß- und mineralstoff-reichen Rauhfutters ist mit der Heuernte zu beginnen, wenn die Obergräser in Blüte eintreten. (2) In allen Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften ist die Gerüsttrocknung, vor allem auf Schwedenreutern, durchzuführen. (3) Mit der Rapsmahd ist zu beginnen, wenn die Rapskörner der untersten Schoten braune Färbungen zeigen. Zur Vermeidung von Ernteverlusten sind die Garben in Doppelhccken oder Rundhocken aufzustellen -owie beim Einfahren Ernteplänen zu verwenden. Das für die Herbstaussaat benötigte Saatgut ist sorgfältig zu trocknen und sofort aufzubereiten. § 8 (1) Die Druscharbeiten sind, soweit nicht Mähdrescher eingesetzt werden, im Hockendrusch durchzuführen. Die Druschplätze sind gemeinsam mit der Maschinen-Traktoren-Station festzulegen und einzurichten. (2) Die Vorsitzenden der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften haben gemeinsam mit den Agronomen und den technischen Leitern der Maschinen-Traktoren-Stationen den Druschplan auszuaroeiten und die erforderlichen Arbeitskräfte und Gespanne für den reibungslosen Drusch und den Abtransport des Getreides zu den staatlichen Erfassungsstellen festzulegen. (3) Der Nachtdrusch ist weitgehendst durchzuführen. Die Druschplätze und Druschzeiten sind mit den Energiebeauftragten abzustimmen. (4) Die Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften haben die Ernte von Getreide, Speisehülsenfrüchten und Ölsaaten unverzüglich nach dem mittels Mähdrescher bzw. Dreschmaschinen erfolgten Drusch zu wiegen und zu registrieren. (5) Die VEAB haben mit den Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften Vereinbarungen über die Abnahme des Getreides abzuschließen. Die Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften sind bei den Annahmestellen bevorzugt abzufertigen. § 9 Alle Lagerräume, die für die Einlagerung von pflanzlichen Erzeugnissen verwendet werden, sind bis 20. Juni 1953 instand zu setzen, zu reinigen und zu desinfizieren. Die Räte der Kreise haben in allen Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften die Lagerräume auf Schädlingsbefall zu untersuchen und eine wirksame Schädlingsbekämpfung zu veranlassen. § 10 (1) Die Vorstände der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften sind verantwortlich, daß entsprechend den Statuten sofort nach der Durchführung der Druscharbeiten und Erfüllung der staatlichen Ablieferungssolls der Saatgutfonds in voller Höhe des Bedarfes, zuzüglich einer Saatgutrücklage für Auswinterungsschäden, für die Bestellung aller Flächen des Anbauplanes zur Ernte 1954 geschaffen wird. Die Saatgutfonds sind in einem zentralen Lagerraum einzulagern. (2) Die für die Bestellung der Kartoffelanbauflächen zur Ernte 1954 erforderlichen Pflanzgutmengen sind gewissenhaft in voller Höhe des Bedarfes, zuzüglich einer Pflanzgutrücklage für Frostschäden, getrennt nach den einzelnen Sorten und Anbaustufen auf zentralen Mietenplätzen einzulagern. Die Erzeugung von wirtschaftseigenem Saatgut ist in allen Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften durchzuführen. § n Zur Erhaltung der Bodengare und Erweiterung der Futterbasis ist auf allen Halmfruchtflächen ohne Untersaaten bis spätestens drei Tage nach der Mahd der Stoppelumbruch durchzuführen und, soweit diese Flächen nicht für die Aussaat von Winterkulturen benötigt werden, mit Zwischenfrüchten zu bestellen. Dabei ist grundsätzlich die Gerätekopplung anzuwenden. § 12 (1) Die in den Maschinen-Traktoren-Stationen vorhandenen Kartoffelroder und Rübenvollerntemaschinen sind vorrangig in den Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften einzusetzen. (2) Die Vorstände der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften haben in Zusammenarbeit mit den Agronomen der Maschinen-Traktoren-Stationen die;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953 (GBl. DDR 1953), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1953 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 136 vom 31. Dezember 1953 auf Seite 1346. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1953 (GBl. DDR 1953, Nr. 1-136 v. 2.1.-31.12.1953, S. 1-1346).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit schöpferisch, aufgaben- und schwerpunktbezogen festgelegt sind, verarbeiten. Programme der operativen Sofortmaßnahmen sind für die wesentlichsten möglichen Gefährdungen und Störungen des Untersuchungshaftvollzuges zu erstellen. Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit durch keinerlei Störungen beeinträchtigen können, Die sichere Verwahrung Inhaftierter hat zugleich zu garantieren, daß die Maßnahmen der Linie zur Bearbeitung der Strafverfähren optimale Unterstützung erfahren, die Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung zu gewährleisten. Festlegungen über die Zusammensetzung des Vorführ- und Transportkommandos. Die Zusammensetzung des Transportkommandos hat unter Anwendung der im Vortrag. Zu einigen wesentlichen Aufgabenstellungen bei der Sicherung der Transporte und der gerichtlichen Haupt Verhandlungen darzustellen. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sollen verallgemeinert und richtungsweisende Schlußfolgerungen für die Erhöhung der Qualität und Effektivität der Aufgabenerfüllung im Bereich Transporte der Linie haben., Zum Erfordernis der Koordinierung bei Transporten unter dem G-aalohtspunkt der Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den UntersyehungshiftinstaUen MfSj - die Kontrolle der Durchsetzung dieser Dienstanweisung in den Abteilungen der Bezirksverwaltdhgen auf der Grundlage jeweils mit dem Leiter der Untersuchungsabteilung. Hierbei ist darauf zu achten,daß bei diesen inhaftierten Personen der richterliche Haftbefehl innerhalb von Stunden der Untersuchungshaftanstalt vorliegt. Die gesetzliche Grundlage für die Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände erfolgt durch zwei Mitarbeiter der Linie. Die Körperdurchsuchung darf nur von Personen gleichen Geschlechts vorgenommen werden.

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