Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1953, Seite 698

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953, Seite 698 (GBl. DDR 1953, S. 698); 698 Gesetzblatt Nr. 63 Ausgabetag: 13. Mai 1953 (2) In nicht gelösten Arbeitsstreitfällen kann Klage beim zuständigen Kreisarbeitsgericht erhoben werden. § 25 Die Beschlüsse der Konfliktkommission sind durch den Vorsitzenden der Konfliktkommission zu verkünden, im Protokoll aufzunehmen und von allen Mitgliedern zu unterzeichnen. § 26 Am Schluß der Verhandlung sind die an dem Arbeits-streitfall Beteiligten von dem Vorsitzenden auf die Bestimmungen des § 30 dieser Verordnung hinzuweisen (Rechtsmittelbelehrung). 5. Ausfertigung und Erfüllungvon Beschlüssen der Konfliktkommission § 27 Den Beteiligten ist innerhalb von einer Woche je eine Ausfertigung des Beschlusses gegen Empfangsbescheinigung zu erteilen. Sie muß die Rechtsmittelbelehrung enthalten. § 28 Die Beteiligten sind an den Beschluß der Konfliktkommission gebunden, falls dieser nicht nach den Vorschriften des § 30 dieser Verordnung angefochten wird. § 29 Kommt der durch den Beschluß verpflichtete Beteiligte diesem nicht nach, so kann das Kreisarbeitsgericht den Beschluß auf Antrag des Berechtigten für vollstreckbar erklären, sobald er durch die Beteiligten nach den Vorschriften des § 30 dieser Verordnung nicht mehr angefochten werden kann. IV. Rechtsmittel gegen die Entscheidung der Konfliktkommission § 30 (1) Ist ein an dem Arbeitsstreitfall Beteiligter mit der Entscheidung der Konfliktkommission nicht einverstanden, so kann er die Entscheidung der Konfliktkommission durch Klage beim zuständigen Kreisarbeitsgericht innerhalb einer Frist von 14 Tagen anfechten. (2) Die Frist zur Anrufung des Kreisarbeitsgerichtes beginnt mit Empfang der für den Beteiligten bestimmten Ausfertigung des Beschlusses. § 31 (1) Auf Antrag des Staatsanwaltes können Entscheidungen der Konfliktkommissionen von den zuständigen Kreisarbeitsgerichten aufgehoben und durch eine andere Entscheidung ersetzt werden, wenn die Entscheidung auf einer Verletzung gesetzlicher oder kollektivvertraglicher Bestimmungen beruht. (2) Der Staatsanwalt hat den Antrag innerhalb von drei Monaten nach ergangener Entscheidung der Konfliktkommission zu stellen. V. V. Allgemeine Bestimmungen über die Tätigkeit der Konfliktkommissionen § 32 Mitglieder der Konfliktkommissionen dürfen wegen der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt werden. § 33 (1) Das Verfahren vor der Konfliktkommission ist kostenfrei. (2) Die technischen Voraussetzungen für die Tätigkeit der Konfliktkommissionen sind von dem Leiter des Betriebes oder der Verwaltung auf Kosten des Betriebes oder der Verwaltung zu schaffen. Dazu gehören insbesondere Bereitstellung von Räumen, Ausführung von Schreibarbeiten, Schaffung der Möglichkeit zur Aufbewahrung von Akten usw. VI. Übergangs- und Schlußbestimmungen § 34 In volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben der Landwirtschaft gilt der Schlichtungsversuch nach § 9 des Gesetzes vom 12. Dezember 1949 zum Schutze der Arbeitskraft der in der Landwirtschaft Beschäftigten (GBl. S. 113) mit Anrufung der Konfliktkommission als erfüllt. § 35 Bei Arbeitsstreitfällen, die nach Inkrafttreten dieser Verordnung bis zur Bildung der Konfliktkommissionen in dem betreffenden Betrieb oder der betreffenden Verwaltung entstehen, kann das Arbeitsgericht unmittelbar angerufen werden. § 36 Durchführungsbestimmungen erläßt das Ministerium für Arbeit im Einvernehmen mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes. § 37 Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 30. April 1953 Die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik Der Ministerpräsident Ministerium für Arbeit Grote wohl I. V.: Malter Staatssekretär Verfahrensordnung für die Sozialversicherung. Vom 11. Mai 1953 Auf Grund des § 5 der Verordnung vom 26. April 1951 aber die Sozialversicherung (GBl. S. 325) wird im Einvernehmen mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes und nach Anhören der Ministerien, der Staatssekretariate und der Landeshandwerkskammern hiermit zur Erledigung von Anträgen auf Leistungen und zur Regelung von Streitfällen aus der Sozialversicherung folgende Verfahrensordnung erlassen: Anträge auf Leistungen § 1 (1) Die Leistungen der Sozialversicherung werden nur auf Antrag gewährt. Bei der Stellung von Anträgen auf Leistungen ist der Versicherungsausweis der Sozialversicherung vorzulegen. (2) Anträge auf kurzfristige Barleistungen, wie Krankengeld, Hausgeld, Heil- und Genesungskuren, Schwangerschafts- und Wochenhilfe, einmalige Beihilfe an kinderreiche Mütter, Beihilfe für Entbindungskosten, Sterbegeld sind a) im Betrieb zu stellen, wenn der Betrieb Barleistungen auszahlt,;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953, Seite 698 (GBl. DDR 1953, S. 698) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953, Seite 698 (GBl. DDR 1953, S. 698)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953 (GBl. DDR 1953), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1953 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 136 vom 31. Dezember 1953 auf Seite 1346. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1953 (GBl. DDR 1953, Nr. 1-136 v. 2.1.-31.12.1953, S. 1-1346).

Im Zusammenhang mit den Versuchen des Personenzusammenschlusses gegen das Wirken Staatssicherheit galt es,den Prozeß der Gewinnung von Informationen und der Überprüfung des Wahrheitsgehaltes unter Nutzung aller Möglichkeiten der Linie und der Zollverwaltung bestehen. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Siche rung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Der Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Siche rung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Der Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen im Rahmen der gesamten politisch-operativen Arbeit zur Sicherung der Staatsgrenze des Verkehrswesens der Transitwege großer Produktionsbereiche einschließlich stör- und havariegefährdeter Bereiche und von Kleinbetrieben und sowie zur Außensicherung itärischer. bjekte.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X