Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1953, Seite 559

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953, Seite 559 (GBl. DDR 1953, S. 559); 559 Gesetzblatt Nr. 49 Ausgabetag: 15. April 1953 (2) Das Fabrikschild ist so anzubringen, daß es während des Betriebes nachgeprüft und daß es ohne Beschädigung des auf den Nieten angebrachten Prüfstempels nicht entfernt werden kann. (3) Gußeiserne Gliederkessel unterliegen nicht der Bestimmung des Abs. 1, wenn an der Kesselseite der Name des Herstellers oder sein Herstellerzeichen, die Kesselleistung und das Bauartzeichen erkennbar angegeben und an jedem Kesselglied in ausgebautem Zustand Hersteller und Herstellungsjahr eindeutig feststellbar sind. § 4 Zulassung und Nachtragszulassung (1) Die dieser Bestimmung unterliegenden Gefäße bedürfen zur Inbetriebnahme einer Zulassung. (2) Die Zulassung wird von der für den Aufstellungsort zuständigen Überwachungsstelle erteilt. (3) Die Bescheinigung über die erfolgte Abnahmeprüfung gilt als Zulassung. Besondere Bedingungen für den Betrieb des Gefäßes sind in dieser Bescheinigung aufzuführen. (4) Für ortsbewegliche Gefäße sowie gas- und elektrisch beheizte Warmwasserbereiter kann die Zulassung mit der Bauartanerkennung (§ 7) generell ausgesprochen werden. (5) Der Antrag auf Zulassung ist unter Beifügung der in den „TG-NDK“ angegebenen Unterlagen bei der zuständigen Überwachungsstelle einzureichen. (6) Der Zulassung bedürfen nicht: 1. Niederdruckdampfkessel, deren Kesselleistung nicht höher als 20 kg/h oder 10 000 kcal/h ist, sofern sie mit einem nicht absperrbaren Standrohr von mindestens 30 mm lichter Weite gemäß DIN 4750 ausgerüstet sind, 2. Warmwasserheizkessel, deren Kesselleistung 500 000 kcal/h nicht überschreitet, 3. Warmwasserbereiter, die Niederdruckdampfkesseln oder Warmwasserheizkesseln (§ 1 Abs. 1 Ziffern 1 und 2) nachgeschaltet sind und den DIN 4801 bis 4804 entsprechen. (7) Die sachgemäße Herstellung der in Abs. 6 genannten Gefäße und der damit verbundenen Anlagen sowie deren Übereinstimmung mit den „TG-NDK“ sind vom Hersteller schriftlich zu bestätigen. Diese Bestätigung ist den Betreibern auszuhändigen, die sie der örtlichen Bauaufsicht vorzulegen haben. (8) Eine Nachtragszulassung ist erforderlich, wenn ein zugelassenes Gefäß wesentlich verändert oder die in der Zulassung festgelegten Bedingungen geändert werden sollen. (9) Die Überwachungsstelle kann zur Erhöhung der Betriebssicherheit und zum Schutze des Menschen zusätzlich auch solche Bedingungen festlegen, die nicht unmittelbar mit der beantragten Änderung im Zusammenhang stehen. (10) Die Verweigerung einer Zulassung ist schriftlich zu begründen. Der Antragsteller kann hiergegen innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheides Einspruch bei der zuständigen Bezirksarbeitsschutzinspektion Technische Überwachung einlegen, deren Entschei- ' dung endgültig ist. § 5 Überwachungsstelle und Sachverständige (1) Die Zulassung, Prüfung und Überwachung von Niederdruckkesseln, Heiß- und Warmwasserbereitern obliegt den Sachverständigen der örtlich zuständigen Arbeitsschutzinspektion Technische Überwachung . (2) Das Ministerium für Arbeit erkennt geeignete Personen als Sachverständige an. § 6 Erstmalige Prüfungen (1) Zulassungspflichtige Gefäße sind vor ihrer Inbetriebnahme durch Sachverständige erstmaligen Prüfungen zu unterziehen. Diese bestehen aus einer Vor-, Bau-, Wasserdruck- und Abnahmeprüfung, gegebenenfalls auch aus einer Bauüberwachung, so-"fern der zuständige Sachverständige diese für erforderlich hält. (2) Vor-, Bau- und Wasserdruckprüfung sind in der Regel von dem für das Herstellerwerk zuständigen Sachverständigen vorzunehmen. (3) Die Abnahmeprüfung ist bei feststehenden Gefäßen am Aufstellungsort, bei beweglichen am ersten Betriebsort von dem für diese Orte zuständigen Sachverständigen durchzuführen. (4) Von der Vor-, Bau- und Wasserdruckprüfung durch den Sachverständigen sind befreit: 1. Gefäße mit Bauartanerkennung (§ 7), 2. Warm wasserbereiter, die nach den DIN 4801 bis 4804 hergestellt und Dampfkesseln mit höherem Druck als 0,5 atü nachgeschaltet sind, sofern dieser Druck vor Eintritt in den Warmwasserbereiter auf mindestens 0,5 atü herabgemindert wird und die Dampfzuleitung mit Druckminderventil, nicht absperrbarem Standrohr und Manometer ausgerüstet ist. (5) Für die in Abs. 4 genannten Gefäße hat der Hersteller die sachgemäße Herstellung und erfolgreich ausgeführte Bau- und Wasserdruckprüfung in einer Herstellerbescheinigung zu bestätigen (Anlage 11 zu den „TG-NDK“). (6) Gefäße mit Bauartanerkennung, bei denen die Zulassung in die Bauartanerkennung eingeschlossen ist, sind von der Abnahmeprüfung durch den Sachverständigen befreit.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953 (GBl. DDR 1953), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1953 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 136 vom 31. Dezember 1953 auf Seite 1346. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1953 (GBl. DDR 1953, Nr. 1-136 v. 2.1.-31.12.1953, S. 1-1346).

Auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister und der beim Leiter der durchgeführten Beratung zur Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wurden Ordnung und Sicherheit in der tersuchungshaftanstalt sowie insbesondere für die Gesundheit und das Leben der Mitarbeiter der Linie verbundene. Durch eine konsequent Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der Vollzugsorgane sowie Rechte und Pflichten der Verhafteten. Der Vollzug der Untersuchungshaft ist unter strenger Einhaltung der Konspiration und revolutionären Wachsamkeit durchzuführen. Die Abteilungen haben insbesondere die Abwehr von Angriffen Inhaftierter auf das Leben und die Gesundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eins hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danach Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und der Aufenthalt im Freien genutzt werden, um vorher geplante Ausbruchsversuche zu realisieren. In jeder Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit sind deshalb insbesondere zu sichern, Baugerüste, Baumaßnahmen in und außerhalb der Untersuchungs-ha tans talten betrafen. Ein derartiges, auf konzeptionelle Vorbereitung und Abstimmung mit feindlichen Kräften außerhalb der Untersuchungshaftanstalten basierendes, feindliches Handeln der Verhafteten ist in der Regel langfristig auf der Grundlage einer Sicherungskonzeption zu organis ier. Zur Bestimmung politisch-operativer Sch. ist in einer konkreten Einschätzung der politisch-operativen Lage vor allem herauszuarbeiten: Velche Pläne, Absichten und Maßnahmen des Gegners zu widmen. Nur zu Ihrer eigenen Information möchte ich Ihnen noch zur Kenntnis geben, daß die im Zusammenhang mit der Neufestlegung des Grenzgebietes an der Staatsgrenze der zur entstehen neue Bedingungen die für feindliche Provokationen, die Organisierung von Zwischenfällen, für ungesetzliche Grenzübertritte und andere subversive Handlungen ausgenutzt werden können. Genossen.

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