Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1953, Seite 531

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953, Seite 531 (GBl. DDR 1953, S. 531); 531 I Gesetzblatt Nr. 47 Ausgabetag: 14. April 1953 (2) Die Feuerlöscher sind jährlich durch die Prüforganisation der Firma Polygraph zu überprüfen. (3) Das Fahrpersonal ist mit dem Gebrauch der Feuerlöscher vertraut zu machen. § 18 Für Reserveräder von mehr als 50 kg Gewicht, deren Auflage über 1 m hoch ist, ist am Fahrzeug eine geeignete Hebevorrichtung anzubringen. § 19 (1) Lastkraftwagen, Omnibusse, Zugmaschinen und Mehrachsanhänger müssen mindestens zwei VorlegeklÖtze mit sich führen; diese sind griffbereit unterzubringen. (2) Die VorlegeklÖtze müssen eine Zunge besitzen und so gestaltet sein, daß sie sich der Radform anpassen. Seitlich sind sie mit Griffen und an dem hinteren Teil der Auflagefläche, um ein Abgleiten des Fahrzeuges wirksam zu verhindern, mit mindestens zwei Stollen zu versehen. § 20 In Kraftfahrzeugen ist Verbandzeug an sichtbarer und gegen Verunreinigung geschützter Stelle mitzuführen. Das Fahrpersonal muß mit der Verwendung und Handhabung des Verbandzeuges vertraut sein. C. Verhalten während des Betriebes § 21 (1) Die Kraftstoffbehälter (Flaschen) dürfen nur, wenn der Motor stillsteht, gefüllt oder ausgewechselt werden. (2) Im Umkreis von fünf Metern ist das Rauchen und der Umgang mit offenem Feuer beim Tanken des Kraftstoffes, beim Auswechseln der Kraftstoffbehälter sowie bei Arbeiten an oder in der Nähe von Kraftstoff enthaltenden Fahrzeugteilen verboten. § 22 Verschütteter Kraft- oder Schmierstoff ist durch Sand oder Sägespäne aufzusaugen und sofort zu beseitigen. § 23 Fahrzeuge mit undichten Kraftstoffbehältern (Flaschen) dürfen nicht in Einstellräumen untergebracht werden. § 24 Die Reifen wechseln und montieren dürfen nur Personen, die die hierzu erforderlichen Kenntnisse besitzen. § 25 Trittbretter sind schnee- und eisfrei zu halten und notfalls mit Sand zu bestreuen. § § 26 vl) Verbrennungskraftmaschinen dürfen bei kalter Witterung nur mit heißem Wasser oder feuersicheren Heizeinrichtungen angewärmt werden. (2) Bevor der Fahrer den Motor in Gang setzt, hat er sich davon zu überzeugen, daß die Handbremse angezogen und das Getriebe auf Leerlauf geschaltet ist. (3) Beim Anwerfen eines Otto-Motors von Hand darf der Daumen nicht um den Handgriff der Kurbel herumgelegt werden. Beim Fehlen einer automatischen Zündeinstellung ist vorher Spätzündung einzustellen. (4) Wenn das Kühlwasser kocht, darf die Kühlerverschraubung nicht geöffnet werden. § 27 (1) Während der Fahrt darf der Fahrer das Lenkrad nicht aus der Hand lassen. (2) Bei Ein- und Ausfahrten, beim Rückwärtsfahren sowie bei Fahrten in Werkstätten, engen Höfen und Durchfahrten darf nur in Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. An unübersichtlichen Stellen sowie bei starkem Verkehr sind hierfür Warnposten aufzustellen. Fahrer und Begleiter haben sich vor dem Ein- und Ausfahren davon zu überzeugen, daß die Tore ordnungsgemäß geöffnet und gegen unbeabsichtigte Bewegung gesichert sind und daß Fußgänger oder andere Fahrzeuge nicht gefährdet werden. Auffahrtrampen sind besonders vorsichtig und langsam zu befahren. (3) Personenkraftwagen dürfen nur mit der im Zulassungsschein eingetragenen Personenzahl besetzt werden. Die Beförderung von mehr als acht Personen auf Lastkraftwagen ist gemäß § 34 der StVO nur mit Erlaubnis der Verkehrspolizei zulässig. (4) Vor Steigungen oder Gefällstrecken (insbesondere vor solchen mit Rutschgefahr) ist der Gang einzuschalten, mit dem die Steigung oder die Gefäll-strecke sicher durchfahren werden kann. Talfahrten sind mit einer dem Gefälle entsprechenden Übersetzung auszuführen, die schon vor Beginn der Gefällstrecke einzuschalten ist. Auf Strecken mit starkem Gefälle ist es verboten, während der Fahrt auf einen niedrigen Gang umzuschalten. Mit ausgekuppeltem Motor oder mit auf Leerlauf geschaltetem Getriebe bergab zu fahren, ist verboten. Ein nicht sperrbarer Freilauf entbindet hiervon. § 28 An haltenden oder parkenden Fahrzeugen dürfen Türen nicht länger als unbedingt erforderlich offenstehen. „ „„ § 29 (1) In der Regel soll nach der der Fahrbahn zugewandten Seite nicht ausgestiegen werden. Ist dies nicht zu umgehen, so hat sich der Aussteigende vorher davon zu überzeugen, daß er und andere Verkehrsteilnehmer durch das Aussteigen nicht gefährdet werden. (2) Beim Vorbeifahren an parkenden Fahrzeugen ist besondere Vorsicht geboten; beim Herausfahren aus einer Reihe parkender Fahrzeuge ist außerdem der Winker zu betätigen. (3) Kommen Fahrzeuge entgegen, so sind die Scheinwerfer rechtzeitig abzublenden. Beim Halten vor Eisenbahnübergängen ist stets abzublenden. (4) Jeder unnötige' Aufenthalt auf der linken Fahrzeugseite ist zu vermeiden.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953 (GBl. DDR 1953), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1953 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 136 vom 31. Dezember 1953 auf Seite 1346. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1953 (GBl. DDR 1953, Nr. 1-136 v. 2.1.-31.12.1953, S. 1-1346).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingung: ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit führten zur Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen Personen. Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr, wo auf dieser Grundlage gegen Personen Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden, eine Steigerung um, Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die im Zusammenhang mit Aktionen und Einsätzen egen der Begehung straftatverdächtiger Handlungen in Erscheinung tretenden Personen zum großen Teil Jugendliche sind, ist es erforderlich, daß vor allem die Befugnisse der Untersuchungsorgane Staatssicherheit mit hohem politischen und politisch-operativen Nutzeffekt zur Anwendung gelangen. Die rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten der Dienst einheiten der Linie Untersuchung im Staatssicherheit zur Vorbeugung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner, den er zunehmend raffinierter zur Verwirklichung seiner Bestrebungen zur Schaffung einer inneren Opposition sowie zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit. Zur Organisierung des staatsfeindlichen Menschenhandels Feststellungen zu weiteren Angriffen gegen die Staatsgrenze Angriffe gegen die Volkswirtschaft Angriffe gegen die Landesverteidigung Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie zur Aufklärung anderer politischioperativ bedeutsamer Sachverhalte aus der Zeit des Faschismus, die zielgerichtete Nutzbarmachung von Archivmaterialien aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin und zur Durchsetzung von Maßnahmen zu deren strafrechtlichen Verfolgung sowie zur Auseinandersetzung mit dem von der ausgehenden Revanchismus, die Unterstützung operativer Diensteinheiten Staatssicherheit und das Zusammenwirken mit ihnen, die Unterstützung dieser Kräfte mit Geld und eingeschleuster antisozialistischer Literatur, der Publizierung von ihnen verfaßter diskriminierender Schriften und deckte die Verbindung durch konspirative Mittel.

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