Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1953, Seite 476

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953, Seite 476 (GBl. DDR 1953, S. 476); 476 Gesetzblatt Nr. 40 Ausgabetag: 30. März 1953 Die Branntweinsteuer beträgt: 1. a) für extra fein filtrierten Sprit (regelmäßiger Steuersatz) b) für Branntwein zur Herstellung von Spirituosen, Aromen, Essenzen, branntweinhaltigen kosmetischen Erzeugnissen, branntweinhaltigen Heilmitteln zum innerlichen Gebrauch sowie zu medizinischen und sonstigen nicht steuerbegünstigten Zwecken (regelmäßiger- Steuersatz) c) für Branntwein zu steuerbegünstigten Zwecken, wenn die hierfür vorgeschriebene Vergällung oder Genußunbrauchbarmachung nicht möglich ist (regelmäßiger Steuersatz) 2. für Branntwein zur Herstellung von branntweinhaltigen Heilmitteln zum äußerlichen Gebrauch, wenn er zu Genußzwecken unbrauchbar gemacht ist (ermäßigter Steuersatz) 3. für Branntwein zur Herstellung von Gärungsessig (ermäßigter Steuersatz) 4. für Branntwein zu Heizungs-, Koch- und Beleuchtungszwecken sowie vollständig vergällter Branntwein Brennspiritus (ermäßigter Steuersatz) Je Hektoliter Weingeist 1925, DM 1400, DM 1400, DM 850, DM 150, DM 100, DM § 2 Für die Bestände an unvergälltem und nicht verarbeitetem, steuerermäßigtem Branntwein, die zur Herstellung von kosmetischen Waren oder Heilmitteln zum innerlichen Gebrauch bestimmt sind und sich am 30. März 1953 um 0.00 Uhr bei den Herstellungsbetrieben befinden, ist der Unterschiedsbetrag (in Höhe von 550, DM/hl W) zwischen dem regelmäßigen und dem bisherigen ermäßigten Steuersatz nach näherer Anweisung der zuständigen Abteilung Finanzen/Abgaben bei den Räten der Kreise bis zum 15. April 1953 zu entrichten. § 3 Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 30. März 1953 in Kraft. Berlin, den 26. März 1953 Ministerium der Finanzen I. V.: Rumpf Staatssekretär Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Pflichtablieferung und den Aufkauf von Wolle für das Jahr 1953. Vom 28. Februar 1953 Auf Grund des § 9 der Verordnung vom 22. Januar 1953 über die Pflichtablieferung und den Aufkauf von Wolle für das Jahr 1953 (GBl. S. 173) im nachfolgenden kurz „Verordnung“ genannt wird bestimmt: I. Abschnitt Die Veranlagung zur PElichtabJieferung von Wolle § 1 Zu § 1 Abs. 1 der Verordnung: (1) Die Grundlage für die Berechnung der Ablieferungsmenge in Wolle bildet die landwirtschaftliche Nutzfläche nach den §§ 3 und 4 der Ersten Durchführungsbestimmung vom 17. Februar 1953 zur Verordnung vom 22. Januar 1953 über die Pflichtablieferung und den Aufkauf landwirtschaft- licher Erzeugnisse für das Jahr 1953 (GBl. S. 331) im folgenden kurz „Erste Durchführungsbestimmung vom 17. Februar 1953“ genannt. (2) Sofern*nichtbewirtschaftete landwirtschaftliche Nutzflächen nach § 7 der Ersten Durchführungsbestimmung vom 17. Februar 1953 auf Grund eines Pacht- oder Nutzungsvertrages von Einzelbetrieben übernommen wurden, sind diese Flächen mit der vollen Norm zu veranlagen. (3) Bei der Festsetzung der Ablieferungsmenge ist auf volle 100 g aufzurunden. § 2 Zu § 1 Abs. 2 der Verordnung: Die Veranlagung ist nach dem tatsächlichen Schafbestand vom 1. Januar 1953 durchzuführen. Die in der Zeit vom 4. Juni 1952 bis 31. Dezember 1952 geborenen Lämmer sind nur mit 50 °/o der Norm zu veranlagen. Bei der Veranlagung sind die amtlichen Viehzählungen vom 3. September 1952, 3. Dezember 1952 und 3. Januar 1953 auszuwerten. § 3 Zu § 3 Absätze 1 und 2 der Verordnung: Die Festlegung der Durchschnittsnormen je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche und je Schaf ist nach den §§ 60 bis 62 der Ersten Durchführungsbestimmung vom 17. Februar 1953 durchzuführen, § 4 Zu § 3 Absätze 3 und 4 der Verordnung: (1) Die Verwaltungen Volkseigener Güter haben die Aufteilung der Ablieferungsmenge von Wolle auf die einzelnen volkseigenen Güter entsprechend dem ihnen übergebenen Plan vorzunehmen. (2) Wanderschäfer werden an ihrem Wohnort zur Pflichtablieferung von Wolle veranlagt; etwa für die Veranlagung fehlende Viehzählungsergebnisse sind durch den zuständigen Bürgermeister bei den Räten der Gemeinden anzufordern, von denen die den Wanderschäfer betreffenden Viehzählungen vorgenommen wurden. (3) Erzeuger, deren Schafe in Gemeinschaftsherden gehalten werden, sind nach den §§ 1 und 2 der Verordnung zur Ablieferung von Wolle zu veranlagen. § 5 Zu § 3 Absätze 5 und 6 der Verordnung: (1) Die Veranlagung in Wolle für Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften und deren Mitglieder ist nach den §§ 60 bis 62 der Ersten Durchführungsbestimmung vom 17. Februar 1953 wie folgt vorzunehmen: a) Mitglieder Landwirtschaftlicher Produktionsgenossenschaften ohne gemeinsame Viehhaltung (Musterstatut Typ I und II) sind wie alle sonstigen ablieferungspflichtigen Betriebe nach den §§ 1 und 2 der Verordnung zu veranlagen. Die Veranlagung je Hektar landwirtschaft- ■ licher Nutzfläche ist nach § 34 der Ersten Durchführungsbestimmung vom 17. Februar 1953 durchzuführen. b) Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften ohne gemeinsame Viehhaltung (Musterstatut Typ I und II) sind für die Schafe in genossenschaftlicher Viehhaltung zur Pflichtablieferung von Wolle nur nach der Stückzahl der gehaltenen Schafe zu veranlagen.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953, Seite 476 (GBl. DDR 1953, S. 476) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953, Seite 476 (GBl. DDR 1953, S. 476)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953 (GBl. DDR 1953), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1953 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 136 vom 31. Dezember 1953 auf Seite 1346. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1953 (GBl. DDR 1953, Nr. 1-136 v. 2.1.-31.12.1953, S. 1-1346).

Der Leiter der Abteilung hat sicherzustellen, daß die Angehörigen zielgerichtet und wirksam zur Erfüllung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes eingesetzt werden. Er veranlaßt die Organisation und Planung des Wach- und Sicherungsdienstes und organisiert die Kontrolle. Der Leiter der Abteilung hat durch eine wirksame politischoperative Anleitung und Kontrolle im Prozeß der täglichen Dienstdurchführung die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes unterstellt. Er ist dem Vorführer gegenüber weisungs- und kontrollberechtigt. Der Wachschichtleiter leitet die Dienstdurchführung auf der Grundlage von Rücksprachen mit den Mitarbeitern der operativen Diensteinheit beziehungsweise an Hand des Vergleichs mit den mitgeführten Personaldokumenten. Bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt sind inhaftierte Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie für die Sicherstellung von eweismat.eriäi V-? während des Aufnahmeprozess in den UntersuchungshafthJisalten des Mini- Rechtliche Grundlagen der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen, deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie die Sicherung von Beweismitteln während des Aufnahmeprozesses in den Untersuchungshaftanstalton Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Anforderungen an die innere Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten aber auch der staatlichen Ordnung ist der jederzeitigen konsequenten Verhinderung derartiger Bestrebungen Verhafteter immer erst- rangige Sedeutunq bei der Gestaltung der Führunqs- und Leitungstätigkeit zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sind planmäßig Funktionserprobunqen der Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen und das entsprechende Training der Mitarbeiter für erforderliche Varianten durchzuführen.

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