Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1953, Seite 449

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953, Seite 449 (GBl. DDR 1953, S. 449); 449 Gesetzblatt Nr. 37 Ausgabetag: 23. März 1953 Anordnung über das Verfahren bei Veränderungen in der ßechtsträgerschaft an volkseigenen Grundstücken. Vom 16. März 1953 An Veränderungen in der Rechtsträgerschaft an volkseigenen Grundstücken ist eine Vielzahl von Stellen beteiligt. Um Verwaltungskosten zu ersparen, Überschneidungen zu vermeiden und das Prinzip der persönlichen Verantwortung durchzusetzen, ist es notwendig, Veränderungen in der Rechtsträgerschaft nach einem einheitlichen Verfahren durchzuführen. Uber die Aufgaben der Beteiligten, deren Rechte und Pflichten wird deshalb im Einvernehmen mit der Staatlichen Plankommission, dem Ministerium der Finanzen und der Koordinierungs- und Kontrollstelle für die Arbeit der Verwaltungsorgane folgendes angeordnet: § 1 - (1) Rechtsträger können sein: a) staatliche Organe, deren Einrichtungen und sonstige staatliche Institutionen, die ihre Einnahmen und Ausgaben brutto im Staatshaushalt planen und abrechnen (Haushaltorganisationen) ; b) volkseigene Unternehmen, die einen Finanzoder einen Finanz- und Leistungsplan aufstellen und nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeiten (finanzplangebundene Stellen); c) gesellschaftliche Organisationen und Genossenschaften, die bei der Schaffung der Grundlagen für den Aufbau des Sozialismus mit-arbeiten, sowie die von ihnen geschaffenen Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit (nutznießende Rechtsträger). (2) Im Zweifelsfall entscheidet das Staatssekretariat für Innere Angelegenheiten im Einvernehmen mit dem fachlich zuständigen Ministerium oder Staatssekretariat darüber, wer Rechtsträger sein kann. (3) Den in Abs. 1 unter Buchst, c genannten Organisationen und Einrichtungen sind volkseigene Vermögenswerte zur Verwaltung und Nutznießung übertragen. § 2 Veränderung in der Rechtsträgerschaft im folgenden kurz Rechtsträgerwechsel genannt im Sinne dieser Anordnung ist die Abgabe der Verwaltung eines Grundstücks und seine Ausbuchung aus der Bilanz oder Vermögensrechnung eines Rechtsträgers in Verbindung mit der Übernahme der Verwaltung des Grundstücks, seine Aufnahme in die Bilanz oder Vermögensrechnung eines anderen Rechtsträgers und die entsprechende Löschung des bisherigen Rechtsträgers sowie die Eintragung des übernehmenden Rechtsträgers im Grundbuch. § 3 (1) Die nach dieser Anordnung übergeordneten staatlichen Organen übertragenen Aufgaben und Befugnisse werden ausgeübt: a) für Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnern vom Rat des Kreises, Abteilung Finan- I zen, Unterabteilung Haushalt (Vermögensbearbeiter); b) für alle anderen Gemeinden, für die Kreise und Bezirke sowie für die Ministerien, Staatssekretariate und für die zentralen Organe der Regierung von der Abteilung Allgemeine Verwaltung des betreffenden Organs; diese hat grundsätzlich im Einvernehmen mit den am Rechtsträgerwechsel interessierten fachlichen Stellen, dem Haushaltsbearbeiter des betreffenden Organs sowie der für die Bilanzierung des Grundstücks zuständigen Stelle zu verfügen; c) für volkseigene Unternehmen das ihnen unmittelbar übergeordnete staatliche Organ; d) für nutznießende Rechtsträger das Referat Staatliches Eigentum beim Rat des Kreises, in dem das betreffende Grundstück liegt. (2) Im Zweifelsfall bestimmt das Staatssekretariat für Innere Angelegenheiten, wer als übergeordnetes Organ eines Rechtsträgers anzusehen ist. (3) Das Staatssekretariat für Innere Angelegenheiten ist berechtigt, auch andere Stellen zur Ausübung der Funktion als übergeordnetes Organ zu ermächtigen. § 4 (1) Der Rechtsträgerwechsel soll grundsätzlich zu Beginn eines Planjahres erfolgen. (2) Sind in den staatlichen Plänen (z. B. im Betriebsplan oder im Haushaltsplan) Veränderungen hinsichtlich der Nutzung eines volkseigenen Grundstückes nicht vorgesehen und werden die Veränderungen noch im laufenden Planjahr wirtschaftlich notwendig, so soll der Rechtsträger das Grundstück dem an seiner Nutzung interessierten Rechtsträger bis zum Ablauf des Planjahres im Wege eines entsprechenden Vertrages gegen Erstattung der für die Bewirtschaftung des Grundstücks tatsächlich entstandenen Kosten überlassen. §5 Es ist Sache der Rechtsträger und der ihnen übergeordneten staatlichen Organe, die durch den beantragten oder verfügten Rechtsträgerwechsel zu erwartenden Veränderungen in ihren Plandispositionen zu berücksichtigen und die entsprechenden Planveränderungen alsbald nach Genehmigung des Antrages zu veranlassen. § 6 Aus Anlaß des Rechtsträgerwechsels werden keine Gebühren, Steuern oder andere öffentliche Abgaben erhoben. §7 (1) Der Rechtsträgerwechsel erfolgt, soweit in dieser Anordnung nichts anderes festgelegt ist, auf Antrag. (2) Der Antrag auf Rechtsträgerwechsel kann gestellt werden a) von jedem an der Abgabe oder Übernahme eines volkseigenen Grundstückes unmittelbar interessierten Rechtsträger, b) von jedem einem solchen Rechtsträger übergeordneten staatlichen Organ.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953 (GBl. DDR 1953), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1953 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 136 vom 31. Dezember 1953 auf Seite 1346. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1953 (GBl. DDR 1953, Nr. 1-136 v. 2.1.-31.12.1953, S. 1-1346).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt trifft auf der Grundlage dieser Anweisung seine Entscheidungen. Er kann in dringenden Fällen vorläufige Anordnungen zur Beschränkung der Rechte der Verhafteten und zur Gewährleistung der Sicherheit, Ordnung und Disziplin notwendige Art der Unterbringung und Verwahrung auf der Grundlage - der Weisungen des Staatsanwaltes des Gerichts über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unter uchungshaf ans alten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung wird die Aufgabe gestellt, daß Störungen oder Gefährdungen der Durchführung gerichtlicher Haupt Verhandlungen oder die Beeinträchtigung ihres ordnungsgemäßen Ablaufs durch feindlich negative oder provokativ-demonstrative Handlungen unter allen Lagebedingungen zu aev., sichern. Die gegenwärtigen und perspektivischen Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativen Basis, insbesondere der sind zur Qualifizierung der Vorgangs- und personenbezogenen Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet hat mit folgenden Zielstellungen zu erfolgen: Erkennen und Aufklären der feindlichen Stellen und Kräfte sowie Aufklärung ihrer Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren politischer Untergrundtätigkeit im Operationsgebiet. Diese Aufgabe kann nur durch eine enge Zusammenarbeit aller Diensteinheiten Staatssicherheit im engen Zusammenwirken mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten, im Berichtszeitraum schwerpunktmäßig weitere wirksame Maßnahmen zur - Aufklärung feindlicher Einrichtungen, Pläne, Maßnahmen, Mittel und Methoden im Kampf gegen die Feinde auch außerhalb der Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik ein. Die vorliegende Richtlinie enthält eine Zusammenfassung der wesentlichsten Grundprinzipien der Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern im Operationsgebiet. Sie bildet im engen Zusammenhang mit der Richtlinie für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik Geheime Verschlußsache öStU. StrafProzeßordnung der Deutschen Demo gratis chen Republik Strafvollzugs- und iedereingliederun : Strafvöllzugsordnung Teil Innern: vom. iSgesetzih, der Passung. des. Ministers des. Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit und findet in den einzelnen politischoperativen Prozessen und durch die Anwendung der vielfältigen politisch-operativen Mittel und Methoden ihren konkreten Ausdruck.

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