Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1953, Seite 408

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953, Seite 408 (GBl. DDR 1953, S. 408); 408 Gesetzblatt Nr. 33 Ausgabetag: 12. März 1953 teilung für Arbeit. Sie bedarf der Zustimmung der Personalabteilung. § 9 Die zur Durchführung dieser Verordnung notwendigen Finanzmittel sind in den Betriebsplänen bereitzustellen. VI. Dij Aufgaben der Ministerien, Staatssekretariate und der Räte der Bezirke und Kreise § 10 (1) Die Minister und Staatssekretäre sowie die Generaldirektoren des Ministeriums für Verkehr sind für die Anleitung und Kontrolle ihrer Betriebe oei der Ausbildung und Qualifizierung verantwortlich. (2) Die Minister und Staatssekretäre sowie die Generaldirektoren des Ministeriums für Verkehr leiten die Betriebe und die Technischen Betriebsschulen bei der Durchführung der unter § 8 Absätze 2 bis 5 genannten Aufgaben an. Zu diesem Zwecke geben sie folgende Richtlinien heraus: a) Richtlinien für die Planung der Ausbildung und Qualifizierung, b) Richtlinien für die Ausarbeitung betrieblicher Ausbildungsunterlagen. Diesen Richtlinien sind Musterausbildungsunterlagen für die Schwerpunktberufe des Wirtschaftszweiges beizufügen, c) Richtlinien für die Vergütung der Lehrtätigkeit, d) Richtlinien über die Struktur und Aufgaben der Technischen Betriebsschulen, e) Richtlinien über die Durchführung von Niveauanalysen, f) Richtlinien für die Anwendung der verschiedenen Schulungsarten, g) Richtlinien für die pädagogische und methodische Anleitung der Lehrkräfte, h) Richtlinien für die Qualifizierung der Lehrkräfte und Instrukteure. (3) Die im Abs. 2 Buchstaben a bis c genannten Richtlinien bedürfen der Zustimmung des Ministeriums für Arbeit. Die unter Buchstaben g und h angeführten Richtlinien sind dem Staatssekretariat für Berufsausbildung zur Begutachtung vorzulegen. (4) Das Ministerium für Arbeit gibt eine Prüfungsordnung für Zwischen- und Abschlußprüfungen heraus. (5) Das Ministerium für Volksbildung gibt Lehrpläne für den gesellschaftswissenschaftlichen und den Deutsch-Unterricht heraus. (6) Die Räte der Bezirke und Kreise leiten die Maßnahmen zur Ausbildung und Qualifizierung der Arbeiter in den Betrieben der örtlichen Industrie an. Sie haben die von den jeweils zuständigen Ministerien und Staatssekretariaten herausgegebenen Richtlinien sinngemäß anzuwenden. § 11 Das Ministerium für Arbeit übt die Kontrolle über die Durchführung dieser Verordnung aus. VII. Schluß bestimmungen § 12 (1) Die Ministerien und Staatssekretariate und die Generaldirektionen des Ministeriums für Verkehr erlassen Anweisungen und Richtlinien für ihren Geschäftsbereich. (2) Das Ministerium für Arbeit regelt grundsätzliche Fragen der Ausbildung und Qualifizierung der Arbeiter in Durchführungsbestimmungen. § 13 Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 5. März 1953 Die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik Der Ministerpräsident Ministerium für Arbeit Grotewohl Chwalek Minister Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Errichtung und Tätigkeit des Staatlichen Notariats. Vom 2. März 1953 Auf Grund des § 17 der Verordnung vom 15. Oktober 1952 über die Errichtung und Tätigkeit des Staatlichen Notariats (GBl. S. 1055) wird folgendes bestimmt: g (1) Das Staatliche Notariat ist zuständig für die Ersetzung einer Urkunde auf Grund der Vorschriften der §§ 1 und 3 der Verordnung vom 18. Juni 1942 über die Ersetzung zerstörter oder abhanden gekommener gerichtlicher oder notarieller Urkunden (RGBl. I S. 395), soweit die Urkunde durch ein Gericht in Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit aufgenommen oder ausgestellt worden ist. (2) Das Staatliche Notariat ist zuständig für die Ersetzung der von einem Notar aufgenommenen oder ausgestellten Urkunde, sofern dessen Akten durch das Staatliche Notariat verwahrt werden. (3) Das Staatliche Notariat ist zuständig für die Ersetzung einer zerstörten oder abhanden gekommenen Urkunde, sofern es dieselbe selbst aufgenommen oder ausgestellt hat. § 2 (1) In den Fällen des § 1 Abs. 1 dieser Durchführungsbestimmung ist dasjenige Staatliche Notariat örtlich zuständig, in dessen Bereich sich die Dienststelle befand, die die zerstörte oder abhanden gekommene Urkunde aufgenommen oder ausgestellt hat. (2) Ist die Urkunde von einem Gericht oder einem Notar in einem Gebiet auf genommen oder ausgestellt worden, das heute nicht mehr der deutschen Gerichtsbarkeit untersteht, so ist für die Ersetzung der gerichtlichen oder notariellen Urkunde das Staatliche Notariat Mitte in Berlin zuständig. § 3 Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 2. März 1953 Ministerium der Justiz Fechner Minister;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953 (GBl. DDR 1953), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1953 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 136 vom 31. Dezember 1953 auf Seite 1346. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1953 (GBl. DDR 1953, Nr. 1-136 v. 2.1.-31.12.1953, S. 1-1346).

Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden sowie die aufgewandte Bearbeitungszeit im Verhältnis zum erzielten gesellschaftlichen Nutzen; die Gründe für das Einstellen Operativer Vorgänge; erkannte Schwächen bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge, als auch bei der Bearbeitung und beim Abschluß des Ermittlungsverfahrens. Die Notwendigkeit der auf das Ermittlungsverfahren bezogenen engen Zusammenarbeit mit der zuständigen operativen Dienstsin-heit ergibt sich aus der Einführung zur Bearbeitung von feindlich-negativen Gruppen unter Strafgefangenen und einzelne Strafgefangene sowie der weiteren Perspektive dieser nach ihrer Strafverbüßung. Ein weiterer Gesichtspunkt hierbei ist die Konspirierung der Mittel und Methoden eine Schlüsselfräge in unserer gesamten politisch-operativen Arbeit ist und bleibt. Die Leiter tragen deshalb eine große Verantwortung dafür, daß es immer besser gelingt, die so zu erziehen und zu qualifizieren, daß er die Aktivitäten Verhafteter auch als Kontaktversuche erkennt und ehrlich den Leiter darüber informiert, damit zum richtigen Zeitpunkt operativ wirksame Gegenmaßnahmen in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter Ziffer und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilung über die Art der Unterbringung. Weisungen über die Art der Unterbringung, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung den Haftzweck oder die Sicherheit und Ordnung der Vollzugseinrichtung beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Weisungen, die gegen die sozialistische Gesetzlichkeit, gegen die Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung oder die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern. Gleichzeitig ist damit ein mögliches Abstimmen in Bezug auf Aussagen vor dem Gericht mit aller Konsequenz zu unterbinden.

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