Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1953, Seite 324

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953, Seite 324 (GBl. DDR 1953, S. 324); 324 Gesetzblatt Nr. 23 Ausgabetag: 25. Februar 1953 (2) Die Quartalskassenpläne sind in einer Summe, getrennt nach Einnahmen und Ausgaben, für jeden Einzelplan aufzustellen und jeweils bis zum 25. des letzten Monats im Quartal für das nächste Quartal an das Ministerium der Finanzen, Hauptabteilung Staatshaushalt, einzureichen. (3) Das Ministerium der Finanzen hat die Quartalskassenpläne der Zentrale der Deutschen Notenbank bis zum 3. des ersten Monats im Planquartal einzureichen. § 8 Zu § 13 des Gesetzes Die monatlichen Kassenpläne und die Bargeldumsatzpläne sind zum Instrument der Durchsetzung des Sparsamkeitsregimes zu entwickeln. Die Zuweisung der Mittel an die zuständigen Ministerien und Staatssekretariate und an die Abteilungen der Räte der Bezirke, Kreise, Städte und Gemeinden durch die monatlichen und vierteljährlichen Kassenpläne hat nicht schematisch nach dem Plan zu erfolgen, sondern ist abhängig zu machen von dem Stand der materiellen Erfüllung des Volkswirtschaftsplanes oder der den Ministerien, Staatssekretariaten und den Abteilungen obliegenden Aufgaben. Subventionen sind nur zuzuführen entsprechend der durchgeführten Produktion und Umlaufmittel nur im gleichen Maße, wie die Produktion planmäßig anwächst. § 9 Zu § 14 des Gesetzes Die Bevollmächtigten der Sozialversicherung haben sich durch Stichproben in den Lohnbüros mindestens vierteljährlich zu überzeugen, daß die Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge richtig berechnet und vollständig abgeführt sind. Zu § 15 des Gesetzes § 10 (1) Das Ministerium der Finanzen übergibt den Ministerien und Staatssekretariaten die Quartalsabrechnungen über die Erfüllung des Haushaltsplanes in den örtlichen Organen der Staatsgewalt für das jeweilige Aufgabengebiet bis zum 10. des zweiten auf das Berichtsvierteljahr folgenden Monats. (2) Die Ministerien und Staatssekretariate haben auf Grund der nach Abs. 1 übergebenen Abrechnungen die Durchführung der Haushaltspläne zu analysieren und nach Abschluß eines jeden Viertel- j jahres ihrer Koordinierungs- und Kontrollstelle bis zum 20. des zweiten auf das Berichtsvierteljahr folgenden Monats über die Durchführung des Staatshaushaltsplanes zu berichten. (3) Das Ministerium der Finanzen hat dem Ministerrat vierteljährlich bis zum 20. des zweiten ‘ auf das Berichtsvierteljahr folgenden Monats über die Durchführung des Staatshaushaltsplanes zu berichten. (4) In den Bezirken, Kreisen und Gemeinden sind die gleichen Maßnahmen nach den Absätzen 1 bis 3 sinngemäß durchzuführen. (5) Die Rechenschaftsversammlungen vor der Bevölkerung gemäß § 15 Abs. 3 des Gesetzes sind mindestens zweimal im Jahre durchzuführen. Berlin, .den 16. Februar 1953 Ministerium tier Finanzen I. V.: G e o r g i n o Staatssekretär Dritte Durchführungsbestimmung * zur Verordnung über die Selbstberechnung und über die Fälligkeit von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen (Berechnung und Entrichtung der Abschlagszahlungen auf die Sozialversicherungsbeiträge). Vom 30. Dezember 1952 Auf Grund des § 5 der Verordnung vom 18. März 1952 über die Selbstberechnung und über die Fälligkeit von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen (GBl. S. 221) wird bestimmt: § 1 Die Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Selbstberechnung und über die Fälligkeit von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen ist für die Berechnung und Entrichtung der Abschlagszahlungen auf die Sozialversicherungspflichtbeiträge anzuwenden. § 2 Die Abschlagszahlungen (Vorauszahlungen) auf den Jahresbeitrag zur Sozialpflichtversicherung sind bis zum 10. Januar, 10. April, 10. Juli und 10. Oktober eines jeden Kalenderjahres zu entrichten. Die Abschlagszahlungen sind erstmalig zum 10. Januar 1953 zu leisten. § 3 (1) Diese Durchführungsbestimmung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1953 in Kraft. (2) Entgegenstehende Bestimmungen treten gleichzeitig außer Kraft. Berlin, den 30. Dezember 1952 Ministerium der Finanzen I. V.: Georgino Staatssekretär * 2. Durchfb. (GBl. 1952 S. 1353). Berichtigung Zu der Bekanntmachung vom 26. Januar 1953 des Tarifes für Arbeiten der MTS (GBl. S. 250) bittet das Ministerium für Land- und Forstwirschaft folgende Änderung zu beachten: Auf Seite 251 muß es bei Kartoffelroden mit Vorratsroder im Tarif II richtig heißen: „Kartoffelroden mit Vorratsroder 28, DM“. Herausgeber: Regierurvgskanz'ei der Deutschen Demokratischen Republik Verlag: (4) V55B Deutscher Zentralverlag, Berlin O 17, Michaelklrchstr. 17, Anruf 67 64 11 Postscheckkonto: 1400 25 Erscheinungsweise: Nach Bedarf Fortlaufender Bezug: Nur durch die Post Bezugspreis: Vierteljährlich 4, DM einschl. Zustellgebühr Einzelausgaben: Je Seite 0,03 DM, nur vom Verlag oder durch den Buchhandel beziehbar Drude: (125) Greif Graphischer Großbetrieb, Werk II, Berlin-Treptow, Am Treptower Park 28-30 Veröffentlicht unter der Lizenz-Nr. 765 des Amtes für Information der Deutschen Demokratischen Republik;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953 (GBl. DDR 1953), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1953 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 136 vom 31. Dezember 1953 auf Seite 1346. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1953 (GBl. DDR 1953, Nr. 1-136 v. 2.1.-31.12.1953, S. 1-1346).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat ständig dafür Sorge zu tragen, daß die Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalt über die er forderlichen politisch-ideologischen sowie physischen und fachlichen Voraussetzungen für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der Abteilungen zu gewährleisten: die konsequente Durchsetzung der von dem zuständigen Staats-anwalt Gericht efteilten Weisungen sowie anderen not- ffl wendigen Festlegungen zum Vollzug der Untersuchungshaft an einzelnen Verhafteten treffen, die jedoch der Bestätigung des Staatsanwaltes oder des Gerichtes bedürfen. Er kann der. am Strafverfahren beteiligten Organen Vorschläge für die Gestaltung des Vollzuges der Untersuchungshaft zu unterbreiten. Diese Notwendigkeit ergibt sich aus den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens, die durch die Abteilungen durehzusetzen sind. Weiterhin ist es erforderlich, daß alle Mitarbeiter in der politischoperativen Arbeit, einschließlich der Untersuchungsarbeit strikt die Gesetze des sozialistischen Staates, die darauf basierenden Befehle und Veisunrren des Ministers für Staatssicherheit Vorbeugende Verhinderung von Aktivitäten Übersiedlungsersuchender Bürger zur Einbeziehung von Auslandsvertretungen nichtsozialistischer Staaten in der und in anderen sozialistischen Staaten Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Schlußwort auf der Delegiertenkonferenz der Kreisparteiorganisation im Staatssicherheit am Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Andere dienstliche Bestimmungen, Orientierungen und Analysen Anweisung des Leiters der Staatssicherheit zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung bei Eintritt von besonderen Situationen, wie Lageeinschätzung, Sofortmaßnahmen, Herstellen der Handlungsbereitschaft der Abteilung, Meldetätigkeit, Absperrmaßnahmen, Einsatz von spezifisch ausgebildeten Kräften, Bekämpfungsmaßnahmen und anderen auf der Grundlage von Rücksprachen mit den Mitarbeitern der operativen Diensteinheit beziehungsweise an Hand des Vergleichs mit den mitgeführten Personaldokumenten. Bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt sind inhaftierte Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände erfolgt durch zwei Mitarbeiter der Linie. Die Körperdurchsuchung darf nur von Personen gleichen Geschlechts vorgenommen werden.

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