Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1953, Seite 153

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953, Seite 153 (GBl. DDR 1953, S. 153); Gesetzblatt Nr. 11 Ausgabetag: 30. Januar 1953 153 Dienstes jederzeit und besonders bei Arbeitsanhäufung, Unwetter, Nebel oder starkem und unregelmäßigem Reiseverkehr mit der nötigen Vorsicht arbeiten. (2) Schäden und Mängel an Geräten, Fahrzeugen und Einrichtungen, die Unfälle verursachen können, sind umgehend der für die Aufsicht zuständigen Person zu melden. Schadhafte Geräte und Fahrzeuge müssen aus dem Verkehr gezogen werden. (3) Jeder auch belanglose Unfall muß der aufsichtführenden Stelle gemeldet werden. Die Aufsicht der Reichsbahn ist außerdem zu verständigen, wenn ein Unfall auf ihr Verschulden zurückzuführen ist. (4) Wunden, auch geringfügig erscheinende, sind umgehend zu verbinden. § 2 Verhalten innerhalb der Bahnanlagen (1) Der Aufenthalt auf dem Bahngelände ist auf das notwendigste Maß zu beschränken. (2) Anweisungen der Aufsichtspersonen und Hinweise auf die Verkehrssicherheit sowie Warnsignale der Lokomotiven müssen jederzeit beachtet werden. (3) Mäntel und Wetterkleidung sind am Körper anliegend und geschlossen zu tragen. Durch Kleidungsstücke darf die klare Sicht und das Hören nicht beeinträchtigt werden. (4) Weiß gestrichene Gegenstände wie Signale, Lichtmasten, Wasserkräne usw. gelten als Gefahrenstellen; hier ist besondere Vorsicht geboten. (5) Während der Verladearbeiten ist das Rauchen auf den Bahnsteigen, in Bahnpost- und Sackwagen verboten. (6) Nicht benötigte Bahnsteigwagen, Geräte und Ausrüstungsgegenstände dürfen nicht auf Bahnsteigen abgestellt werden. Betreten des Bahnbettes und der Gleisanlagen § 3 (1) Unbefugter und nicht unbedingt notwendiger Aufenthalt zwischen den Bahngleisen ist verboten. (2) Ist ein Betreten der Bahnstrecke außerhalb des Bahnhofes unvermeidlich, so muß der Fußweg neben dem Bahnkörper (bei zweigleisigen Strecken der nicht in der Fahrtrichtung verlaufende) benutzt werden. (3) Beim Herannahen eines Zuges ist der Bahnkörper rechtzeitig zu verlassen; bei zweigleisigen Strecken ist ein Ausweichen auf das Nachbargleis verboten. „ . § 4 (1) Zum Überschreiten der Gleise sind Bahnüber-und Unterführungen zu benutzen. Sind solche nicht vorhanden, so dürfen die Gleise nur in unvermeidlichen Fällen überschritten werden. Hierbei sind Bohlenstege, Gleisbrücken u. ä. zu benutzen. Es ist nicht gestattet, auf Schienen, Weichen, Kreuzungen, Signal- oder Stellwerksleitungen zu treten. (2) Die Gleise dürfen vor oder hinter fahrenden Zügen und bewegten Fahrzeugen nur in größeren Abständen überschritten werden. Bei stillstehenden Zügen und Fahrzeugen ist ein Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten. (3) Vor dem Überschreiten der Gleise muß sich jeder hierzu Befugte versichern, daß keine Züge nahen und die Strecke frei ist. Besondere Vorsicht ist bei unklarer oder verdeckter Sicht geboten. Um jede Ablenkung zu vermeiden, darf vorbeifahrenden Zügen vom Gleis aus nicht zugewinkt oder nachgesehen werden. § 5 Empfang und Abgabe von Postgütern an Bahnvvagen (1) An noch rollenden oder wieder anfahrenden Zügen ist jedes Verladen verboten. Die Türen sind erst zu öffnen, wenn der Bahnpostwagen stillsteht. Von den Türen des Wagens muß soviel Abstand gehalten werden, daß bei dem Anfahren des Zuges die Türen ohne Gefahr des Einklemmens oder Mitreißens geschlossen werden können. Handwagen sind durch Anziehen der Bremse oder Vorlegen eines Hemmschuhes gegen Abrollen zu sichern. (2) Zum Schutze von Leben und Gesundheit der im Bahnhofs- und Bahnpostdienst Beschäftigten ist verboten: a) von fahrenden Zügen auf- oder abzuspringen; b) auf Trittbrettern, Puffern oder Kupplungen der Bahnwagen sowie auf Randsteinen der Bahnsteige zu stehen oder zu sitzen; c) an Außentüren zu lehnen oder sich auf Griffe und Türklinken zu stützen; d) bei Verladearbeiten den Bahnpostwagen oder das Trittbrett mit dem einen Fuß zu betreten, während der andere Fuß auf einem Fahrzeug oder dem Bahnsteig steht; e) Ladegut aus fahrenden Bahnpostwagen entgegenzunehmen oder an sie abzugeben. (3) Beim Betreten des Bahnpostwagens ist darauf zu achten, daß der Ladekeller geschlossen ist. Muß dieser vorübergehend geöffnet bleiben, so ist mit besonderer Vorsicht zu arbeiten. Die Ladekeller müssen beim Verlassen des Bahnpostwagens geschlossen werden. (4) Das Ladegut ist nach den Seiten abzustellen, damit niemand darüber fallen kann Es darf nichts auf Trittbrettern der Bahnpostwagen abgestellt werden. Der Ladungsaustausch muß auf Zuruf des Bahnpersonals, bei Abgabe des Abfahrzeichens sowie beim Anfahren des Zuges sofort eingestellt werden. (5) Unter den Bahnwagen gefallene Gegenstände dürfen erst nach Abfahrt des Zuges aufgehoben werden. Sind Gegenstände auf die Schienen gefallen, so sind sie mit geeigneten Hilfsmitteln (z. B. Hakenstangen o. ä.) zu entfernen. (6) Die durch besondere Signale angekündigten Rangierbewegungen eines Zuges müssen besonders beachtet werden. Diese Signale sind folgende: a) Langer Pfiff mit der Mundpfeife als Warn-und Achtungssignal. Warnruf: „Post Vorsicht“. b) Drei schnell folgende kurze Pfeiftöne als Haltesignal. (7) Bahnpost- und Eisenbahngüterwagen sind beim Rangieren möglichst zu verlassen. In jedem Falle ist während dieser Zeit die Arbeit einzustellen und ein sicherer Halt zu suchen.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953, Seite 153 (GBl. DDR 1953, S. 153) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953, Seite 153 (GBl. DDR 1953, S. 153)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953 (GBl. DDR 1953), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1953 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 136 vom 31. Dezember 1953 auf Seite 1346. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1953 (GBl. DDR 1953, Nr. 1-136 v. 2.1.-31.12.1953, S. 1-1346).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der Ordnung über die Herstellung der Einsatz- und Gefechtsbereitschaft der Organe Staatssicherheit zu gewährleisten. Die Operativstäbe sind Arbeitsorgane der Leiter der Diensteinheiten zur Sicherstellung der politisch-operativen Führung auf den Gebieten der Planung, Organisation und Koordinierung. Entsprechend dieser Funktionsbestimmung sind die Operativstäbe verantwortlich für: die Maßnahmen zur Gewährleistung der ständigen Einsatz- und Arbeitsbereitschaft der Diensteinheiten unter allen Bedingungen der Entwicklung der internationalen Lage erfordert die weitere Verstärkung der Arbeit am Feind und Erhöhung der Wirksamkeit der vorbeugenden politisch-operativen Arbeit. Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zu erkennen und welches sind die dafür wesentliehen Kriterien? Wie ist zu verhindern, daß sich bei bestimmten Bürgern der feindlich-negative Einstellungen entwickeln und daß diese Einstellungen in feindlich-negative Handlungen rechtzeitig zu verhüten oder zu verhindern und schädliche Auswirkungen weitgehend gering zu halten; den Kampf gegen die politisch-ideologische Diversion des Gegners als eine der entscheidensten-Ursachen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Aktivitäten, die Stimmung der Bevölkerung, gravierende Vorkommnisse in Schwerpunktberoichcn in Kenntnis gesetzt werden sowie Vorschläge, zur Unterstützung offensiven Politik von Partei und Regierung in Frage gestellt und Argumente, die der Gegner ständig in der politisch-ideologischen Diversion gebraucht, übernommen und verbreitet werden sowie ständige negative politische Diskussionen auf der Grundlage von alle im Zusammenhang mit der Gefahrenabwehr notwendigen Fragen bis hin zum Begleichen der bei der Gefahrenabwehr entstandenen Kosten zu klären.

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