Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1953, Seite 1299

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953, Seite 1299 (GBl. DDR 1953, S. 1299); Gesetzblatt Nr. 133 Ausgabetag: 24. Dezember 1953 1299 kommission ist es, zu kontrollieren, daß der Futtermittelfonds in der im Produktionsplan festgelegten Höhe gebildet wird, die Futtermittel sachgemäß gelagert, vor Verderb und fremden Zugrift geschützt werden und ihre Verwendung nach den im Produktionsplan bzw. in den Jahresproduktionsauflagen festgesetzten Normen erfolgt. c) Von größter Bedeutung ist die Bildung des unteilbaren Fonds. Der unteilbare Fonds ist eine Rücklage, die zum Ankauf von Maschinen, Geräten, Zucht- und Nutzvieh, zur Durchführung von Bauten und Meliorationen, sowie zur Rückzahlung von langfristigen Krediten verwendet wird. Er ist also die Grundlage für die Erweiterung der genossenschaftlichen Produktion. Von der Höhe der Zuführung zum unteilbaren Fonds hängt es in entscheidendem Maße ab, wie schnell sich die LPG weiter entwickelt, ihre Produktion steigert und den Lebensstandard ihrer Mitglieder verbessert. Die Revisionskommission muß der Bildung des unteilbaren Fonds besondere Beachtung schenken. Sie kontrolliert, daß unmittelbar nach der Ernte der im Statut festgesetzte Prozentsatz der Gesamternte dem unteilbaren Fonds zugeführt wird, von den gesamten Geldeinnahmen der LPgf laufend die Umbuchung auf das Konto „Unteilbarer Fonds“ erfolgt und der Deutschen Bauernbank entsprechende Anweisung zur Umbuchung gegeben wird. Sie muß weiterhin darauf achten, daß die Mittel des unteilbaren Fonds nicht für laufende Produktionsausgaben, sondern nur für die oben genannten Zwecke verwendet werden. d) Entsprechend dem Statut bilden LPG vom Typ III einen Hilfsfonds in Höhe von 1 °/o der gesamten Produktion. Die Revisionskommission kontrolliert, daß der Hilfsfonds in der festgesetzten Höhe gebildet und für die im Statut genannten Zwecke, also für die Unterstützung von Invaliden, alten Leuten, bedürftigen Familien und Waisenkindern sowie zum Unterhalt von Kinderkrippen und Kindergärten verwendet wird. e) LPG des Typ III bilden weiterhin einen Kulturfonds bis zur Höhe von 1 % der gesamten Geldeinnahmen. Die Revisionskommission kontrolliert die richtige Bildung und zweckentsprechende Verwendung des Kulturfonds für kulturelle Zwecke, Kaderausbildung usw. IV. Kontrolle der Verteilung der Einkünfte Die Revisionskommission kontrolliert die richtige Durchführung der Verteilung der Einkünfte und gibt entsprechende Anleitung. Sie achtet insbesondere darauf, daß die zur Verteilung kommenden Produkte und Geldeinkünfte entsprechend dem Statut, also nach Menge und Qualität des eingebrachten Bodens und nach der Anzahl der geleisteten Arbeitseinheiten verteilt werden und keine Gleichmacherei erfolgt. Sie kontrolliert die Ausgabe von Geld- und Naturalvorschüssen. Auch die Vorschüsse müssen entsprechend dem Statut, also nach der Anzahl der geleisteten Arbeitseinheiten und der Menge und Qualität des eingebrachten Bodens ausgegeben werden. Besonders wichtig ist dabei für die Revisionskommission die Kon- trolle der Aufzeichnung der gewährten Vorschüsse. Nur wenn die ausgegebenen Vorschüsse gewissenhaft registriert werden, kann man am Jahresende die endgültige Verteilung richtig durchführen. Weitere wichtige Fragen, die von der Revisionskommission beachtet werden müssen, sind die Verteilung des Grün-, Rauh- und Saftfutters und die Berücksichtigung der Bodenqualität und des Kulturzustandes bei der Ausgabe der Bodenrente. Dazu ist notwendig, daß sich die Revisionskommission mit den vom Ministerium für Land- und Forstwirtschaft herausgegebenen Empfehlungen vertraut macht. Durch die Kontrolle und Anleitung der Durchführung der Verteilung der Einkünfte leistet die Revisionskommission einen entscheidenden Beitrag zur Festigung ihrer LPG. V. Kontrolle des Schutzes des genossenschaftlichen Eigentums Die zur LPG gehörenden Produktionsmittel (Maschinen, Geräte, Zucht- unq Nutzvieh, Zugkräfte, Gebäude usw.) werden den Brigaden fest zugeteilt. Die Brigade trägt die Verantwortung für die pflegliche Behandlung, die sachgemäße Aufbewahrung und den Schutz dieser genossenschaftlichen Vermögenswerte. Die Revisionskommission kontrolliert in regelmäßigen Zeitabständen die Brigaden der LPG, um festzustellen, ob diese mit den erhaltenen Produktionsmitteln pfleglich umgehen, oder ob sie das genossenschaftliche Vermögen nachlässig behandeln. Sie sorgt über den Vorstand für die Behebung festgestellter Mängel. Die Revisionskommission wacht weiterhin darüber, daß das genossenschaftliche Vermögen nicht veruntreut wird. Sie fördert ein ehrliches und aufrichtiges Verhältnis zwischen der LPG und ihren Mitgliedern. VI. Kontrolle der gesamten wirtschaftlichen und finanziellen Tätigkeit a) Der Produktionsplan legt das Produktiofisziel einer LPG fest. Damit dieses Ziel erreicht wird, kontrolliert die Revisionskommission die richtige Ausarbeitung des Produktionsplanes und seine Erfüllung. Der Produktionsplan ist die Richtschnur für die genossenschaftliche Produktion. Deshalb muß er richtig ausgearbeitet werden. Es ist falsch, im Produktionsplan niedrige Erträge und niedrige tierische Leistungen einzusetzen. Das hemmt die Arbeitsproduktivität. Der Produktionsplan muß vielmehr ein Kampfplan sein und die eingesetzten Erträge und tierischen Leistungen müssen die Genossenschaftsmitglieder zur Leistungssteigerung anspornen. Der Produktionsplan erfüllt jedoch seine Aufgabe . nicht, wenn er nicht eingehalten wird. Daher ist die Kontrolle der Einhaltung des Produktionsplanes sehr wichtig. Das wertmäßige Spiegelbild des Produktionsplanes ist der Finanzplan. Die Revisionskommission kontrolliert deshalb neben der Erfüllung des Produktionsplanes besonders auch die Erfüllung des Finanzplanes. Dies geschieht vierteljährlich an Hand der Buchhaltung und der Kontrollpläne. Treten Schwächen in der Erfüllung auf, so schlägt sie geeignete Maßnahmen zur Planerfüllung vor. b) Ordnung in den Finanzen und in der Buchhaltung ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für die gesunde Entwicklung einer LPG. 3;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953 (GBl. DDR 1953), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1953 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 136 vom 31. Dezember 1953 auf Seite 1346. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1953 (GBl. DDR 1953, Nr. 1-136 v. 2.1.-31.12.1953, S. 1-1346).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden strafprozessualen Bestimmungen haben die Untersuchungsorgane zu garantieren, daß alle Untersuchungs-handlungen in den dafür vorgesehenen Formblättern dokumentiert werden. Die Ermitt-lungs- und Untersuchungshandlungen sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit verbunden sind. Die Zuführung kann- zwangsweise durchgesetzt werden, und zu ihrer Realisierung ist es zulässig, Räumlichkeiten zu betreten.

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