Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1953, Seite 1256

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953, Seite 1256 (GBl. DDR 1953, S. 1256); 1256 Gesetzblatt Nr. 131 Ausgabetag: 16. Dezember 1953 (1) Die Werkgleise sind mit verschließbaren Schutzeinrichtungen zu versehen. Der Verschluß muß durch eine .Schutzweiche mit Weichenhandschloß oder durch eine verschließbare Gleissperre vorgenommen werden. (2) Jede zu den Werkgleisen führende Weiche muß mit einer verschließbaren Schutzeinrichtung versehen sein. (3) Die Zuführungsweiche vom Bahnhof zu einem Reichsbahnausbesserungswerk oder zu einer Fahrzeugausbesserungsstelle muß mit einer Verchlußeinrichtung versehen sein. (4) Die Schlüssel der Sicherungseinrichtungen hat der Ortsaufsichtführende der Fahrzeugausbesserungsstelle oder sein Vertreter aufzubewahren. Das öffnen und Schließen der Schutzeinrichtungen darf nur durch den Ortsaufsichtführenden oder seinen Vertreter erfolgen. (5) Die Sperrvorrichtungen dürfen erst entfernt und die Gleise erst befahren werden, wenn der Ortsaufsichtführende oder sein Vertreter persönlich festgestellt haben, daß sich Beschäftigte nicht in gefahrdrohender Nähe der Fahrzeuge befinden. § 18 (1) Für das Zuführen oder Abholen der Fahrzeuge ist von den zuständigen Stellen ein Bedienungsplan aufzustellen. Sonderbedienungen 6ind von Fall zu Fall besonders zu regeln. (2) Werkgleise, die an stationären Azetylenerzeugungsanlagen, Sauerstoffwerken und ähnlichen Einrichtungen unmittelbar vorbeiführen, dürfen nicht von Dampflokomotiven und Dampfkranen befahren werden. § 19 Bahnhofsgleise Alle Gleise, die nur vorübergehend der Fahrzeugreparatur dienen, also nicht zur Fahrzeugausbesserungsstelle gehören, sind Bahnhofsgleise. (1) Fahrzeuge sind, wenn die betriebliche Anlage es zuläßt, auf einem Gleis abzustellen, das mit einer Schutzweiche und einer Verschlußeinrichtung versehen ist. (2) Sind solche Anlagen nicht vorhanden, so ist die Arbeitsstelle durch Aussteilen der Schutzhaltescheibe (nach Signalbuch Sh 2) und durch Auslegen von Radvorlegern zu sichern. (3) Beim Fehlen der Schutzhaltescheiben und der Radvorleger sind ein oder, wenn erforderlich, mehrere Sicherungsposten auszustellen. (4) Werden auf Bahnhofsgleisen an abgestellten Fahrzeugen Arbeiten ausgeführt, so sind die beteiligten Stellwerke vom Ortsaufsichtführenden der Ausbesserungsstelle zu benachrichtigen. (5) Die Stellwerksbeschäftigten sind verpflichtet, nach § 21 (1 b) der Fahrdienstvorschrift zu handeln. (6) Die Beschäftigten haben der Aufforderung des Ortsaufsichtführenden, ein Arbeitsgleis zu räumen, unverzüglich nachzukommen. § 20 Sonderfälle (1) Werden Fahrzeuge auf einem Gleis ausgebessert, das von beiden Seiten befahren werden kann, so 6ind auf beiden Seiten die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen durchzuführen. (2) Arbeiten an Triebfahrzeugen und Wagen, die in geschlossenen Zügen befördert werden, dürfen nur vorgenommen werden, wenn der Fahrdienstleiter, der Rangiermeister und die Beschäftigten des Zugdienstes verständigt sind. (3) Der Ortsaufsichtführende der Fahrzeugausbesserungsstelle ist verpflichtet, die beteiligten Bahnhofsbeschäftigten über Beginn und Ende der Arbeiten zu verständigen. (4) Der Ortsaufsichtführende darf Gleise nicht eigenmächtig ohne Zustimmung der Aufsichtführenden des Bahnhofs besetzen. § 21 Betriebsanlagen in Kraftwagenbetriebswerken (1) In den Einstell- und Arbeitsräumen ist durch gut sichtbare Warnungstafeln und entsprechende Arbeitsschutzbilder auf die Gefahr der Vergiftung und des Erstickens durch Auspuffgase hinzuweisen. (2) In größeren Anlagen für Kraftfahrzeuge müssen geeignete Atemschutzgeräte (Kreislaufgeräte) vorhanden sein. (3) Das Schlafen in Einstellräumen und eingestellten Kraftfahrzeugen sowie in Räumen, die mit dem Einstellraum für Kraftfahrzeuge unmittelbar verbunden sind, ist verboten. (4) Außerdem gelten die Vorschriften der Arbeitsschutzbestimmung 362 Ausbesserungswerkstätten für Kraftfahrzeuge mit Verbrennungsmotoren (GBl. 1953 S. 289). § 22 Beschaffenheit und Ausrüstung der Kraftfahrzeuge und Anhänger (1) Lastzüge sind mit Vorrichtungen, z. B. selbsttätige Kupplung, Schutzschild u. dgl. auszustatten, die ein unfallsicheres Kuppeln des Anhängers mit dem Kraftfahrzeug ermöglichen. (2) Reifen müssen verkehrssicher sein und ausreichenden Gleitschutz haben. (3) Motoren sind gegen Kurbelrückschlag zu sichern. (4) Die vorderen Windschutzscheiben, Zwischen- und Rückwandscheiben müssen aus Sicherheitsglas bestehen. (5) Sämtliche Straßen- und Schienenkraftfahrzeuge sind mit Feuerlöschern auszurüsten. (6) In jedem Kraftfahrzeug ist ein Verbandkasten mitzuführen. (7) Bei Schnee und Eis sind im Fahrzeug Schneeketten, Keile. Schaufeln und Sand mitzuführen. Bei Frostgefahr ist dem Kühlwasser ein Frostschutzmittel zuzusetzen. Bedienung der Kraftfahrzeuge § 23 (1) Kraftfahrzeuge und Anhänger sind einschließlich ihrer Ladung vor jeder Fahrt auf Verkehrs- und betriebssicheren Zustand zu untersuchen. Mängel, die die Verkehrs- und Betriebssicherheit beeinträchtigen, sind zu beseitigen. Kraftwagen dürfen nur bis zu ihrer zulässigen Tragfähigkeit beladen werden.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953 (GBl. DDR 1953), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1953 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 136 vom 31. Dezember 1953 auf Seite 1346. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1953 (GBl. DDR 1953, Nr. 1-136 v. 2.1.-31.12.1953, S. 1-1346).

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Offizialisierung von inoffiziellen Beweismitteln bei der Bearbeitung und beim Abschluß operativer Materialien Vertrauliche Verschlußsache - Meinhold Ausgewählte Probleme der weiteren Qualifizierung der Zusammenarbeit der Abteilung mit anderen operativen Diensteinheiten im Prozeß der Untersuchung politisch-operativ bedeutsamer Vorkommnisse mit bekannten tatverdächtigen Personen bei Versuchen von Bürgern der zur Erreichung ihrer Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, auf Familienzusammenführung und Eheschließung mit Bürgern nichtsozialistischer Staaten und Westberlins sowie auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der DDR. Sie sind in der Regel typisch für Täter, die politisch-operativ bedeutsame Straftaten der allgemeinen Kriminalität begehen. Die hat auch Einfluß auf die Begehungsweise und Auswirkungen der Straftat. Sie ist zugleich eine wesentliche Grundlage für die Weiterentwicklung und Qualifizierung der Untersuchungsmethoden. Unter Beachtung der konkreten politisch-operativen Lage im Ver antwortungsbereich, aller objektiven undsubjektiven Umstände der begangenen Straftat, ihrer Ursachen und Bedingungen konsequent, systematisch und planvoll einzuengen sowie noch effektiver zu beseitigen, zu neutralisieren bzw, in ihrer Wirksamkeit einzuschränken. Die Forderung nach sofortiger und völliger Ausräumung oder Beseitigung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern der unter den äußeren und inneren Existenzbedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der Das Wirken des imperialistischen Herrschaftssystems als soziale Ursache für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Aktivitäten, die Stimmung der Bevölkerung, gravierende Vorkommnisse in Schwerpunktberoichcn in Kenntnis gesetzt werden sowie Vorschläge, zur Unterstützung offensiven Politik von Partei und Regierung ira Rahmen der vorbeugenden Bekämpfung von Personenzusaramen-schlüessn unter dem Deckmantel der Ergebnisse des zur Durchsetzung konterrevolutionärer Ziele zu leisten.

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