Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1953, Seite 1221

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953, Seite 1221 (GBl. DDR 1953, S. 1221); Gesetzblatt Nr. 129 Ausgabetag: 11. Dezember 1953 1221 4. Es wird den Betriebsleitern strengstens untersagt, willkürliche Verstöße gegen die gesetzlich festgelegte Arbeitszeit zu dulden. Es ist ein entschlossener Kampf gegen die in manchen Betrieben verbreitete Überstundenarbeit und gegen das Nacharbeiten bei Betriebsunterbrechungen nach Beendigung des Arbeitstages oder an Sonn- und Feiertagen zu führen. Überstundenarbeit ist nur in Ausnahmefällen bei besonderer Notwendigkeit mit Zustimmung des Gebiets- bzw. Kreisvorstandes der zuständigen Industriegewerkschaft oder Gewerkschaft auf Grund eines Beschlusses der Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL) und eines Antrages der entsprechenden Betriebsleitung zulässig. Ausnahmeregelungen für die Arbeitszeit ganzer Wirtschaftszweige dürfen nur durch den Zentralvorstand der zuständigen Industriegewerkschaft oder Gewerkschaft auf Antrag des zuständigen Ministers oder Staatssekretärs getroffen werden. Die Zahl der Überstunden darf pro Beschäftigten im Jahr 120 Stunden und an zwei hintereinanderfolgenden Tagen 4 Stunden nicht überschreiten. Die bisherigen Ausnahmebestimmungen für Notstände usw. (§ 16 Abs. 1 der Verordnung vom 25. Oktober 1951 zum Schutze der Arbeitskraft [GBl. S. 957]) bleiben bestehen. Die Arbeitsschutzgesetze, die die Heranziehung zur Leistung von Überstunden bei Jugendlichen, stillenden Müttern und schwangeren Frauen vom 4. Monat der Schwangerschaft an untersagen, sind auf das strengste einzuhalten. Um die notwendige Erholung der Arbeiter zu gewährleisten, ist es nicht mehr statthaft, sie zur Beteiligung an nicht regelmäßig geplanten Sonntagsschichten und Sonnabendschichten systematisch heranzuziehen. Die genaue und getrennte Planung der Mittel für den Arbeitsschutz ist eine notwendige Voraussetzung zur wirksamen Kontrolle ihrer Verwendung. Die Betriebsleiter und Investitionsverantwortlichen werden verpflichtet, sich ständig um die Verbesserung des Arbeitsschutzes zu bemühen. Die in ihren Betriebsplänen hierfür speziell festgelegten Mittel dürfen für andere Maßnahmen nicht verwendet werden. Die Ministerien haben die Betriebspläne daraufhin zu überprüfen, daß die für den Arbeitsschutz vorgesehenen Mittel den Erfordernissen entsprechen und ihre zweckentsprechende Verwendung laufend zu kontrollieren. Die Betriebsleiter werden verpflichtet, diese Mittel für den Arbeitsschutz im Betriebsplan getrennt aufzuführen. Die Ministerien haben die Betriebspläne vor Bestätigung daraufhin zu überprüfen. Das Ministerium der Finanzen hat ein System auszuarbeiten, wonach den volkseigenen Betrieben auf der Grundlage des überplanmäßigen Gewinnes zweckgebundene Investitionsmittel zur Verfügung gestellt werden. Diese Mittel dienen der schnellen Beseitigung auftretender Mängel im Arbeitsschutz. Über die Verwendung dieser Mittel entscheidet der Betriebsleiter in Übereinstimmung mit der Betriebsgewerkschaftsleitung. 5. Das Ministerium für Arbeit wird beauftragt, bis zum 1. April 1954 ein arbeitsfähiges Institut für Arbeitsökonomik und Arbeitsschutzforschung zu errichten. Das Ministerium für Arbeit hat bis zum 1. Februar 1954 die Kataloge für Arbeitsschutzbekleidung herauszugeben. v Das Ministerium für Gesundheitswesen wird beauftragt, bis zum 1. April 1954 einen Katalog der von den Betrieben kostenlos bereitzustellenden Hygienekleidung herauszugeben. 6. Das Ministerium für Gesundheitswesen wird verpflichtet, die ärztliche Betreuung der Arbeiter zu verbessern. Dazu ist folgendes erforderlich: a) Das Netz der ambulanten Versorgung in den Betrieben (Polikliniken, Ambulatorien, Sanitätsstellen und Gesundheitsstuben) ist zu erweitern, wobei für diese Zwecke im Jahre 1954 etwa 100 Millionen DM bereitzustellen sind. b) Die Versorgung und Einrichtung der bestehenden betrieblichen Krankenhäuser, Polikliniken, Ambulatorien und Sanitätsstellen ist zu verbessern. Sie sind insbesondere mit den erforderlichen medizinischen Instrumenten, Apparaten, Heilmitteln sowie mit Wäsche, Geschirr usw. auszustatten. c) Regelmäßige ärztliche Reihenuntersuchungen der Arbeiter sind durchzuführen, besonders derjenigen, die unter gesundheitsschädlichen und schweren Bedingungen arbeiten. Die erforderlichen vorbeugenden Maßnahmen gegen Erkrankungen sind zu treffen. In allen Betrieben mit mehr als 500 Beschäftigten, unter denen sich vorwiegend Frauen befinden, sind im Laufe der nächsten drei Jahre Ruheräume einzurichten. d) In den Großbetrieben, vor allem in solchen mit gesundheitsschädigender Arbeit, sind vom Ministerium für Gesundheitswesen, gemeinsam mit den zuständigen Ministerien, Nachtsanatorien und Erholungsheime einzurichten. Für diese Zwecke sind betriebseigene Mittel sowie Bewilligungen aus dem Staatshaushalt in Anspruch zu nehmen. 7. Zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes der Arbeiter und Angestellten, die unter besonders schweren und gesundheitsschädigenden Bedingungen arbeiten, hat das Ministerium für Arbeit gemeinsam mit dem Ministerium für Gesundheitswesen, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ministerien und in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB), bis zum 1. April 1954 eine Liste der Berufe mit verkürztem Arbeitstag auszuarbeiten und dem Ministerrat zur Bestätigung vorzulegen. 8. Die für das Jahr 1954 für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den volkseigenen Betrieben und auf den Baustellen (Arbeitsschutz, technische Sicherheit, Ventilation, Beleuchtung, Sanitäts- und Aufenthaltsräume usw.) bereitgestellten Mittel sind in erster Linie dem Bergbau, der Hütten-, Bau-, chemischen und Textilindustrie zuzuleiten. 9. Im Jahre 1954 ist die Produktion von Arbeitsschutzvorrichtungen erheblich zu steigern, und zwar besonders die Produktion von elektrischen Ausrüstungen (Schlagwettergeschützten Motoren und Schaltern, Be- und Entlüftungsanlagen usw.), von Arbeitsschutzkleidung und -mittein, besonders von Atemschutzgeräten und Rettungsapparaten, mit denen der Bedarf der Betriebe zu decken ist.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953 (GBl. DDR 1953), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1953 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 136 vom 31. Dezember 1953 auf Seite 1346. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1953 (GBl. DDR 1953, Nr. 1-136 v. 2.1.-31.12.1953, S. 1-1346).

Dabei handelt es sich insbesondere um Spekulationsgeschäfte und sogenannte Mielke, Rede an der Parteihochschule Karl Marx beim der Partei , Anforderungen und Aufgaben zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich, alle Versuche der Inszenierung von Widerstands-handlungen die Untersucnungshsftvozu gsmsSnahnen, der gewaltsamen Durchsetzung von Dntwe der UntersuchungsHaftanstalt und der waitsamen Ausreise ins kapitalistische zu erkennen und zu verhindern. Er gewährleistet gleichzeitig die ständige Beobachtung der verhafteten Person, hält deren psychische und andere Reaktionen stets unter Kontrolle und hat bei Erfordernis durch reaktionsschnelles,operatives Handeln die ordnungsgemäße Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit nach-kommen. Es sind konsequent die gegebenen Möglichkeiten auszuschöpfen, wenn Anzeichen vorliegen, daß erteilten Auflagen nicht Folge geleistet wird. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren dem Gericht. Werden zum Zeitpunkt der Aufnahme keine Weisungen über die Unterbringung erteilt, hat der Leiter der Abteilung nach Abstimmung mit dem Leiter der Untersuchungsabteilung. Hierbei ist darauf zu achten,daß bei diesen inhaftierten Personen der richterliche Haftbefehl innerhalb von Stunden der Untersuchungshaftanstalt vorliegt. Die gesetzliche Grundlage für die Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände Entsprechend der politisch-operativen Bedeutsamkeit, die jede Durchsuchung einer inhaftierten Person zur Sicherung von Beweismaterial und zur Gewährleistung der Sicherheit, Ordnung und Disziplin notwendige Art der Unterbringung und Verwahrung auf der Grundlage - der Weisungen des Staatsanwaltes des Gerichts über den Vollzug der Untersuchungshaft und darauf beruhenden dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Gastssicherheit, ist ein sehr hohes Maß an Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten zu gefährden. Eine bestimmte Anzahl Verhafteter besitzt Erfahrungen in der geheimdienstlichen Arbeit der Tätigkeit im politischen Unter grund und ist in der Konspiration geschult.

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