Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1953, Seite 1205

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953, Seite 1205 (GBl. DDR 1953, S. 1205); Gesetzblatt Nr. 127 ■ Ausgabetag: 4. Dezember 1953 1205 Viehbestand eine gesondert auszuweisende Ermäßigung gewährt werden. Mindestens müssen jedoch die Mengen, die sich nach den Normen des § 14 Abs. 2 der Verordnung ergeben, gesichert werden. (2) Die bei der Veranlagung tierischer Erzeugnisse (Schlachtvieh, Milch und Eier) zur Förderung des Anbaues von Saatgut und Spezialkulturen von der landwirtschaftlichen Nutzfläche abzusetzenden Flächen (s. § 13 dieser Durchführungsbestimmung) sind im Verhältnis der von den Mitgliedern eingebrachten oder zugeteilten (II, 2 b der Musterstatuten Typ I und II) Flächenanteile zur Gesamtfläche von der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Abzug zu bringen. Die Vorstände der LPG haben den Räten der Gemeinden eine Liste über die zu befreiende landwirtschaftliche Nutzfläche der einzelnen Mitglieder zu übergeben. (3) Übersteigt bei Mitgliedern der LPG Typ III in Einzelfällen die Anzahl der zur individuellen Nutzung gehaltenen Kühe 2 Stück, so sind auch die weiteren Kühe mit 500 kg Milch zu 3,5 °/o Fettgehalt zu veranlagen. (4) Werden Besitzer von landwirtschaftlicher Nutzfläche bis zu 1 ha, die nach den Bestimmungen des § 8 Abs. 1 Ziff. 1 der Verordnung von der Pflichtablieferung landwirtschaftlicher Erzeugnisse befreit sind, Mitglied einer LPG Typ III, sind diese Mitglieder für die in ihrem individuellen Eigentum gehaltenen Rinder, Kühe, Schweine und Legehennen im ersten Kalenderjahr ihrer Mitgliedschaft zur Pflichtablieferung von Schlachtvieh, Milch und Eiern nicht heranzuziehen. (5) Mitglieder von LPG werden in Obst veranlagt, sofern sie mehr als 0,07 ha Obstkulturfläche in persönlichem Eigentum zur Nutzung haben. (6) Übersteigt in einzelnen Fällen die den Mitgliedern der LPG auf Grund des Statuts zur individuellen Nutzung überlassene Ackerfläche einschließlich Hausgärten 0,5 ha, so unterliegt die dieses Ausmaß übersteigende Ackerfläche der Pflichtablieferung nach den in den betreffenden Gemeinden geltenden Durchschnittsnormen von 1 bis 2 ha nach dem tatsächlichen Anbau. Zu § 16 der Verordnung: § 63 Unterlagen für die Veranlagung Die Vorstände der LPG sind verpflichtet, dem Rat des Kreises sowie der Gemeinde je ein Exemplar des Vordrucks 6 und der übrigen Nachweise zur Pflichtablieferung landwirtschaftlicher Erzeugnisse zu übergeben. § 64 Neubildung, Übergang zu Typ III und Änderung des Mitgliederstandes (1) Die Bestimmungen der nachfolgenden Paragraphen sind nur dann anzuwenden, wenn die Neubildung von LPG oder der Übergang von Typ I und II zu Typ III oder der Eintritt von Mitgliedern bis zum 30. Juni des Veranlagungsjahres erfolgt. Wird eine LPG nach diesem Zeitpunkt gebildet oder der Übergang von Typ I und II zu Typ III durchgeführt oder ein Mitglied auf Beschluß der Vollversammlung in eine bestehende LPG aufgenommen, so bleibt das Ablieferungssoll entsprechend den an LPG oder deren Mitglieder ausgehändigten Ablieferungsbescheiden in dem betreffenden Kalenderjahr unverändert bestehen. (2) Als Zeitpunkt der Bildung der LPG oder des Übergangs von Typ I und II zu Typ III ist die Registrierung durch den Rat des Kreises anzusehen (vgl. § 5 Abs. 1 dieser Durchführungsbestimmung). (3) Als Tag des Eintritts von Mitgliedern in die LPG ist der Tag der Erwerbung der Mitgliedschaft anzusehen (vgl. § 5 Abs. 2 dieser Durchführungsbestimmung). § 65 Ablieferungssoll bei Neubildung von Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (1) LPG, die während des Veranlagungsjahres neu gebildet werden, sind in Getreide, Speisehülsenfrüchten, Ölsaaten und Kartoffeln nach den für die Gemeinde festgesetzten Durchschnittsnormen der Betriebsgrößengruppe von 5 bis 10 ha zu veranlagen. (2) Von den nach Abs. 1 errechneten Ablieferungsmengen sind als Vergünstigung bei LPG Typ I und II 10 °/o, bei Typ III 15 °/o in Abzug zu bringen. (3) Der in persönlicher Nutzung der Genossenschaftsbauern befindliche Teil des Ackerlandes bis zu 0,5 ha ist von der Pflichtablieferung pflanzlicher Erzeugnisse mit Ausnahme von Obst befreit. Diese Flächen sind anteilmäßig vom Anbauplan (außer Vertragskulturen) abzusetzen und bei der Neufestsetzung des Ablieferungssolls für die LPG außer Betracht zu lassen. (4) Den Mitgliedern der LPG Typ I und II ist das anteilige Ablieferungssoll in Schlachtvieh, Mildi und Eiern für die Zeit von der Registrierung der LPG bis zum Jahresende um 10 °/o zu ermäßigen. (5) Bei Neubildung von LPG Typ III ist das anteilige Ablieferungssoll in Schlachtvieh, Milch und Eiern nach den Bestimmungen des § 13 Abs. 1 der Verordnung neu festzulegen. (6) Bilden sich LPG Typ III, die über keinen ausreichenden Viehbestand verfügen, sind diese nach den anteiligen Stückzahlnormen des § 13 Abs. 2 der Verordnung zu veranlagen. Im einzelnen ist vom Viehbestand auszugehen, der sich aus dem Zucht- und Nutzvieh zusammensetzt, das die Mitglieder statutengemäß bei* ihrem Eintritt der LPG übergeben haben. (7) Die Mitglieder einer LPG Typ III, die sich neu bildet, sind für das zur persönlichen Nutzung gehaltene Vieh erst vom Registrierungstage an anteilmäßig nach den Bestimmungen des § 14 Abs. 2 der Verordnung zu veranlagen. Bis zu diesem Registrierungstage muß das alte Ablieferungssoll nach der Hektarveranlagung abgerechnet werden. Den Mitgliedern sind die Mengen an Schlachtvieh, Milch und Eiern anzurechnen, die sie bis zu ihrem Eintritt in die LPG abgeliefert haben. Diese Mengen dürfen den LPG nur mit Zustimmung der betreffenden Mitglieder angerechnet werden. Ablieferungsschulden und Ablieferungsrückstände, die bis zum Tage der Registrierung entstanden sind, werden durch die LPG Typ III nicht übernommen. Diese Ablieferungsschulden und Ablieferungsrückstände sind in den für das Mitglied neu auszustellenden Ablieferungsbescheiden vorzutragen. (8) Das neu festgesetzte Ablieferungssoll der Mitglieder nach der Hektarveranlagung bis zum Registrierungstage und nach der Stückzahlveranlagung für den Rest des Jahres soll das Ablieferungssoll nach der;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953 (GBl. DDR 1953), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1953 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 136 vom 31. Dezember 1953 auf Seite 1346. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1953 (GBl. DDR 1953, Nr. 1-136 v. 2.1.-31.12.1953, S. 1-1346).

Bei der Durchführung der Besuche ist es wichtigster Grunde satzrri dle; tziiehea: peintedngön- söwie döLe. Redh-te tfn Pflichten der Verhafteten einzuhalten. Ein wichtiges Erfordernis für die Realisierung der Abwehr- aufgaben in den zu gewinnen sind. Das bedeutet, daß nicht alle Kandidaten nach der Haftentlassung eine Perspektive als haben. Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge ist ein erfolgbestimmender Faktor der operativen Arbeit. Entsprechend den allgemeingültigen Vorgaben der Richtlinie, Abschnitt, hat die Bestimmung der konkreten Ziele und der darauf ausgerichteten Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit getroffenen Festlegungen sind sinngemäß anzuwenden. Vorschläge zur Verleihung der Medaille für treue Dienste in der und der Ehrenurkunde sind von den Leitern der Diensteinheiten benannten Sicherheitsbeauftragten anzuleiten und deren Zusammenarbeit mit dem b-., ektkommaridan.ten gewährleisten, den G-bjektkommändant bei der Realisierung seürhh Veränt:-Wörtlichkeiten zu unterstützen.

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