Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1953, Seite 1126

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953, Seite 1126 (GBl. DDR 1953, S. 1126); 1126 Gesetzblatt Nr. 119 Ausgabetag: 12. November 1953 § 44 Der Schiffseigner ist für die Einhaltung der vorgeschriebenen Besichtigungstermine verantwortlich. Eine vorherige Benachrichtigung durch die DSRK erfolgt nicht. § 45 Wird bei einer Besichtigung festgestellt, daß ein Fahrzeug die Voraussetzungen der vorhandenen Klasse nicht mehr erfüllt, so wird dem Schiffseigner die Beseitigung der hierfür ausschlaggebenden Mängel aufgegeben. Weigert sich der Eigner, die für den Erhalt der Klasse notwendigen Verstärkungen oder Reparaturen auszuführen, so wird das Fahrzeug entsprechend seinem Bauzustand in eine niedrigere Klasse eingestuft oder die vorhandene Klasse gestrichen. § 46 Die zur Erhaltung oder Wiederherstellung einer Klasse notwendigen Reparaturen sind unter Aufsicht der DSRK durchzuführen. Sie sind zu diesem Zweck unter Angabe der ausführenden Werft rechtzeitig der zuständigen Außenstelle der DSRK anzuzeigen. § 47 Die DSRK hat anzustreben, daß sämtliche für die Schiffssicherheit notwendigen Besichtigungen im gleichen Besichtigungszeitraum durchgeführt werden. J. Hauptbesichtigungen § 48 Schiffe der Klasse I und II sind alle 3 Jahre, die der Klasse III alle 2 Jahre einer Hauptbesichtigung zu unterziehen. Für Neubauten der Klasse I kann die DSRK während der ersten 15 Jahre den Zeitraum zwischen zwei Hauptbesichtigungen auf 5 Jahre festsetzen. Die DSRK hat das Recht, in besonders gelagerten Fällen für einzelne Fahrzeuge oder Fahrzeuggruppen die Durchführung der Hauptbesichtigung in kürzeren Abständen zu fordern oder in längeren Abständen zu genehmigen. § 49 Die Hauptbesichtigung ist in jedem Fall auf dem Trockenen (Dock oder Slip) vorzunehmen Das Schiff ist dabei so hoch zu stapeln, daß Kiel und Boden einwandfrei untersucht werden können. Fahrzeuge mit maschineller Anlage sind unmittelbar nach jeder Hauptbesichtigung zur Probefahrt und Durchführung einer Gesamtfunktionsprobe zu stellen. § 50 Über die Hauptbesichtigung ist vom Beauftragten der DSRK ein Besichtigungsprotokoll zu fertigen. Die DSRK entscheidet auf Grund des Besichtigungs-protokolles über die weitere Klassezugehörigkeit und bestätigt diese durch Neuausfertigung des Schiffsklasse-Attestes. § 51 Die Hauptbesichtigungen werden mit Hi, H2, H3 usw. unter Angabe von Ort und Datum der Besichtigung sowie evtl, vorgenommener Erneuerung oder Verstärkung einzelner Bauteile im Schiffsklasse-Register der DSRK eingetragen. § 52 Der Beginn des zwischen zwei Hauptbesichtigungen liegenden Zeitraumes rechnet vom Datum der nach den Vorschriften zuletzt fälligen Hauptbesichtigung. § 53 Innerhalb von 6 Monaten vor einer fälligen Hauptbesichtigung durchgeführte Besichtigungen auf dem Trockenen können je nach Umfang dieser Besichtigungen ganz oder teilweise auf die fällige Hauptbesichtigung angerechnet werden. § 54 Kann die Hauptbesichtigung eines Fahrzeuges aus Gründen, die von der DSRK anerkannt werden, nicht zum fälligen Termin durchgeführt werden, so kann ausnahmsweise die Klasse auch ohne die fällige Hauptbesichtigung nach vorhergegangener Zwischenbesichtigung auf flottem Wasser um höchstens 6 Monate verlängert werden. Das gilt nur für Schiffe der Klasse I, die sich in besonders gutem Zustand befinden und berührt nicht die Bestimmungen des § 52 dieser Vorschriften. § 55 Der Antrag auf Verlängerung der Klasse gemäß § 54 dieser Vorschriften ist vom Schiffseigner mindestens 1 Monat vor dem für die Hauptbesichtigung fälligen. Termin schriftlich bei der DSRK zu stellen. Dabei sind unter gleichzeitiger verbindlicher Erklärung über die mögliche Trockenstellung des Fahrzeuges die Gründe für die nicht termingerechte Gestellung anzugeben. § 56 Die Bereitschaft zur Vornahme der Hauptbesichtigung sowie der im Ansqpuß daran fälligen Erprobung der Maschinenanlage ist unter Angabe der Liegewerft bei der zuständigen Außenstelle der DSRK mindestens 48 Stunden vorher anzumelden. K. Zwischenbesichtigung § 57 Schiffe aller Klassen sind jährlich zu den dafür vorgeschriebenen Terminen einer Zwischenbesichtigung zu unterziehen. Die Bestimmungen des § 48 über Abweichungen von den Revisionsterminen finden für Zwischenbesichtigungen sinngemäß Anwendung. § 58 Die Zwischenbesichtigung wird auf flottem Wasser vorgenommen. Fahrzeuge mit maschineller Anlage sind im betriebsklaren Zustand vorzuführen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953 (GBl. DDR 1953), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1953 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 136 vom 31. Dezember 1953 auf Seite 1346. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1953 (GBl. DDR 1953, Nr. 1-136 v. 2.1.-31.12.1953, S. 1-1346).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - und den Befehl Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte bei ständiger Berücksichtigung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich, Koordinierung aller erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung des politisch-operativen Untersuchungshaftvollzuges, die Absicherung von Schwerpunktinhaftierten, Besonderheiten, die sich aus der Aufgabenstellung des Untersuchth ges im Staatssicherheit ergeben gS- grijjt !y Operative SofortSrnnaiimen im operativen Un-tersuchungstypjsfüg und die Notwendigkeit der Arbeit. tiVät ihnen. Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die Inhaftierung des Verdächtigen zwingend erforderlich ist und ob diese Maßnahmen unter Berücksichtigung aller bekannten Informationen die umfassende Klärung der bisher meist nur bruchstückhafJbekarmten politisch-operativ.

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