Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1953, Seite 1109

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953, Seite 1109 (GBl. DDR 1953, S. 1109); 1109 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1953 Berlin, den 12. November 1953 Nr. 119 Tag Inhalt * Seite 29. 10. 53 Verordnung über die Führung von Tagebüchern auf Seeschiffen der Deutschen Demokratischen Republik (Tagebuchverordnung) 1109 „ 29. 10. 53 Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Führung von Tagebüchern auf Seeschiffen der Deutschen Demokratischen Republik 1117 16. 10. 53 Anordnung über die Klassiflkationsvorschriften der Deutschen Schiffsrevision und -klassiflkation 1121 Verordnung über die Führung von Tagebüchern auf Seeschiffen der Deutschen Demokratischen Republik (T agebuchvero rdnung). Vom 29. Oktober 1953 Zur Einführung einer einheitlichen Tagebuchführung auf den Seeschiffen der Deutschen Demokratischen Republik wird folgendes verordnet: § 1 X Geltungsbereich (1) Auf jedem Schiff, das berechtigt ist, die Flagge der Deutschen Demokratischen Republik zu führen und dessen Schiffsführer nach der Schiffsbesetzungsordnung im Besitz eines Befähigungszeugnisses sein muß, ist ein Schiffstagebuch zu führen. (2) Auf jedem Schiff nach Abs. 1, auf dem eine Maschinenanlage vorhanden ist, muß neben dem Schiffstagebuch ein Maschinentagebuch geführt werden. (3) Auf jedem Schiff, das eine Funkstation an Bord hat, muß ein Funktagebuch geführt werden. (4) Auf jedem Schiff, das einen Funkpeiler an Bord hat, muß ein Funkbeschickungstagebuch geführt werden. (5) Auf jedem Schiff außerhalb der Küstenfahrt und der kleinen Hochseefischerei ist ein Deviationstagebuch zu führen. (6) Auf jedem Schiff, das einen Chronometer an Bord hat, muß ein Chronometerbuch geführt werden. 5 2 Charakter der Tagebücher (1) Sämtliche Tagebücher, die gemäß § 1 geführt werden, sind öffentliche Urkunden. (2) In Fällen, die zum Verlassen des Schiffes führen, hat der Kapitän, soweit es die Umstände gestatten, für die Rettung der Tagebücher zu sorgen, § 3 Schiffstagebuch (1) Das Schiffstagebuch ist nach einem zugelassenen Muster zu führen. Es soll mindestens die Spalten des Musters in Anlage 1 enthalten und muß eine Seite für jeden Kalendertag enthalten. Die Uhrzeit richtet sich im Hafen nach der ortsüblichen Zeit, auf See nach der jeweiligen Zonenzeit. \ (2) In das Schiffstagebuch sind für jede Reise alle erheblichen Begebenheiten einzutragen. Als Beginn der Reise ist der Zeitpunkt anzusehen, an dem mit dem Einnehmen der Ladung, des Ballastes, der Bunkerkohlen bzw. des Bunkeröls oder des für die Reise notwendigen Proviants begonnen wird. (3) Das Schiffstagebuch muß vor Ingebrauchnahme mit laufenden Seitenzahlen versehen sein. Das Herausreißen von Blättern sowie Radierungen sind unstatthaft. Das Schiffstagebuch muß mit Tinte oder Kopierstift geführt werden. Etwaige Änderungen der Eintragungen sind durch einfaches Durchstreichen so zu bewirken, daß das Durchstrichene leserlich bleibt. Nachträgliche Einschaltungen und Zusätze sind als solche ausdrücklich zu bezeichnen und durch Datum und Unterschrift des Eintragenden besonders kenntlich zu machen. Insbesondere ist bei Havarien dafür zu sorgen, daß keine nachträglichen Änderungen irgendwelcher Art vorgenommen werden können. (4) Die Eintragungen im Schiffstagebuch sind im Hafen täglich von dem wachhabenden Offizier, auf See;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953 (GBl. DDR 1953), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1953 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 136 vom 31. Dezember 1953 auf Seite 1346. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1953 (GBl. DDR 1953, Nr. 1-136 v. 2.1.-31.12.1953, S. 1-1346).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen känp, -sk?;i. Aus dieser und zli . Auf gabenstellung ergibt sich zugleich auch die Verpflichtung, die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist die Staatsanwaltschaftüche Aufsicht über den Vollzug der Untersuchungshaft zu werten. Die staatsanwaltschaftliohe Aufsicht über den Untersuchungs-haftVollzug - geregelt im des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit und die damit erlassenen Ordnungs- und Verhaltens-regeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstatt Staatssicherheit - Hausordnung - die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei der Durchführung der Strafverfahren zu konzentrieren.

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