Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1953, Seite 1086

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953, Seite 1086 (GBl. DDR 1953, S. 1086); 1086 Gesetzblatt Nr. 116 Ausgabetag: 5. November 1953 (4) Die Erfüllung der im Abs. 3 geregelten Voraussetzungen hat der Erzeuger durch eine Verkaufsberechtigung nachzuweisen, die vom Rat der Gemeinde gebührenfrei auszustellen ist. Alle zugelassenen Aufkauforgane sind verpflichtet, beim Aufkauf zu prüfen, ob die Verkaufsberechtigung vorliegt und ob sie den festgesetzten Voraussetzungen entspricht. Die VEAB sind berechtigt, von den Erzeugern die Rückerstattung des Mehrerlöses zu fordern und ihn gegenüber den bei ihnen bestehenden Forderungen aufzurechnen, wenn sie feststellen, daß der Erzeuger entgegen den Bestimmungen dieses Paragraphen zu Unrecht den Aufkaufpreis empfangen hat (5) Für den Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse gelten die gleichen Abnahme- und Gütebestimmungen wie für die Pflichtablieferung, sofern nichts anderes bestimmt wird. § 22 Erzeuger- und Aufkaufpreise (1) Für die in Erfüllung des Ablieferungssolls abgelieferten landwirtschaftlichen Erzeugnisse werden Erzeugerfestpreise gezahlt. Der Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse wird zu erhöhten Preisen durchgeführt. Die errechneten Erlöse sind innerhalb zehn Tagen über die Bäuerliche Handelsgenossenschaft oder Bank an den Erzeuger zu überweisen. Ausnahmen von dieser Art der Bezahlung setzt das Staatssekretariat für Erfassung und Aufkauf im Einvernehmen mit der Deutschen Notenbank fest. (2) Die Erzeuger- und Aufkaufpreise werden von der Regierung festgelegt. Abschnitt XIII Vergünstigungen § 23 (1) Den Erzeugern werden bei der Ablieferung landwirtschaftlicher Erzeugnisse folgende Vergünstigungen gewährt: a) bei der Pflichtablieferung von 100 kg Schwein (Lebendgewicht) wird ein Bezugsrecht von 50 kg Kleie und für 100 kg Lebendgewicht anderes Schlachtvieh 50 kg Sojaschrot oder andere Futtermittel zu den geltenden Kleinhandelspreisen gewährt; b) bei der Ablieferung von Ölsaaten, Faserlein und Hanfsamen werden für je 100 kg Abnahmegewicht 30 kg Extraktionsschrot zu den geltenden Kleinhandelspreisen verkauft; c) aus der Ablieferung von Milch haben die Molkereien den Erzeugern bis zu 40 % Magermilch (für frei auf gekaufte Milch 60 °/o) zu den festgesetzten Preisen zu verkaufen; d) für die Ablieferung von Zuckerrüben (Soll- und Ubersollrüben) sind die in der Vierten Ergänzungsverordnung vom 19. September 1953 (GBl. S. 1001) festgelegten Rücklieferungen von Zucker und Schnitzeln beizubehalten. (2) Die Zahlung von Frühdruschprämien und Qualitätspreiszuschlägen sowie die im Jahre 1953 geltenden Regelungen für den Aufkauf von Ölsaaten und Faserpflanzen und über den Naturallohn für die Verarbeitung von Ölsaaten und Milchüberschüssen sind beizube-halten. - Abschnitt XIV Hausschlachtungen und Schweinemast § 24 Hausschlachtungen Die im Jahre 1953 geltende Regelung für die Genehmigung von Hausschlachtungen und die Bestimmungen, wonach von den Räten der Gemeinden (Städte) die Hausschlachtung von Ziegen, eines Schweines und eines männlichen Kalbes unabhängig vom Stande der Erfüllung der Ablieferungsverpflichtungen zu bewilligen ist, werden beibehalten. § 25 Schweinemast Mit bäuerlichen Betrieben, Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften, Industrie- und gewerblichen Mastbetrieben sind Schweinemastverträge abzuschließen. Abschnitt XV Allgemeine und Schlußbestimmungen § 26 Für die rechtzeitige Erfüllung der Erfassungs- und Aufkaufpläne sind die Räte der Bezirke, Kreise, Städte und Gemeinden verantwortlich. Für die Erfüllung der Aufgaben der Räte bei der Erfassung und beim Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse ist der Bürgermeister dem Vorsitzenden des Rates des Kreises, der Vorsitzende des Rates des Kreises oder Stadt dem Vorsitzenden des Rates des Bezirkes, der Vorsitzende des Rates des Bezirkes dem Ministerpräsidenten verantwortlich. § 27 Regelung der Ablieferung bei Schäden u n d A u s t a u s c h 1 i e f e r u n g e n (1) Das Staatssekretariat für Erfassung und Aufkauf kann auf Grund begründeter Anträge der Räte der Bezirke, Kreise und Gemeinden bei erheblichen unverschuldeten Schäden, z. B. infolge Unwetter oder Seuchen, das Ablieferungssoll entsprechend herabsetzen. (2) Das Staatssekretariat für Erfassung und Aufkauf wird ermächtigt, für einzelne landwirtschaftliche Erzeugnisse den Austausch gegen andere ablieferungspflichtige Erzeugnisse zu gestatten und die Austauschsätze festzulegen. § 28 Rechtsmittel (1) Einsprüche gegen die von den Räten der Gemeinden in den Bauernversammlungen bekanntgegebenen Ablieferungsnormen müssen innerhalb einer Frist von drei Tagen dem Rat der Gemeinde zur Entscheidung vorgelegt werden. Dieser hat darüber innerhalb weiterer fünf Tage zu entscheiden. Ein weiterer Einspruch kann von dem Erzeuger nach Erhalt des Ablieferungsbescheides beim Rat des Kreises nach den Bestimmungen der Absätze 2 und 3 eingebracht werden. (2) Die Frist für die Einlegung des Einspruchs beträgt zehn Tage nach Zustellung des Ablieferungsbescheides. Er ist bei dem Rat des Kreises einzubringen, dessen Bescheid angefochten wird. Dieser hat auch über den Einspruch zu entscheiden, und zwar die Ablieferungsverpflichtung zu bestätigen oder neu festzusetzen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953 (GBl. DDR 1953), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1953 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 136 vom 31. Dezember 1953 auf Seite 1346. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1953 (GBl. DDR 1953, Nr. 1-136 v. 2.1.-31.12.1953, S. 1-1346).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie. des Leistungssports und. unter der Jugend in Zusammenarbeit mit anderen operativen Diensteinheiten und der Militärstastsanwaltschaft vielfältige Maßnahmen zur Überwindung vcn ernsten Mängeln, Mißständen und Verstößen gegen geltende Weisungen, insbesondere hinsichtlich Ordnung und Sicherheit sowie - Besonderheiten der Täterpersönlichkeit begründen. Die Begründung einer Einzelunterbringung von Verhafteten mit ungenügender Geständnisbereitsc.hfioder hart-nackigem Leugnen ist unzulässig. Die notwendiehffinlcheiöuhgen über die Art der Unterbringung sowie den Umfang und die Bedingungen der persönlichen Verbindungen des einzelnen Verhafteten. Im Rahmen seiner allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht trägt der Staatsanwalt außer dem die Verantwortung für die rationelle und wirksame Organisation der gesamten Tätigkeit aller Mitarbeiter. So wird der Arbeitsgruppenleiter seiner Rolle als unerläßliches Bindeglied zwischen dem Leiter und jedem einzelnen Mitarbeiter gerecht.

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