Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1953, Seite 1040

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953, Seite 1040 (GBl. DDR 1953, S. 1040); 1040 Gesetzblatt Nr. 108 Ausgabetag: 19. Oktober 1953 § 9 Feststellung der dinglich Berechtigten Der Rat des Kreises Abteilung Finanzen hat sich an Hand des Grundbuches zu informieren, für welche dinglichen Rechte an dem in Volkseigentum überführten Grundstück die Entschädigungsforderung haftet. Dingliche Rechte, die noch nicht im Grundbuch gelöscht worden sind, sind auf schriftliches Ersuchen des Rates des Kreises Referat Staatliches Eigentum zu löschen. Die Abteilung Finanzen des Rates des Kreises unterrichtet das Referat Staatliches Eigentum von allen Fällen, in denen eine Löschung zu veranlassen ist. § 10 Überweisung der Barbeträge und Einrichtung der Sparguthaben (1) Nach Ablauf der in § 5 festgesetzten Einspruchsfrist sind die den Entschädigungsberechtigten zustehenden Baranteile durch den Rat des Kreises Abteilung Finanzen auf das nach § 1 Abs. 6 angegebene Konto unverzüglich zu überweisen, soweit er diese nicht nach § 6 einzubehalten oder nach § 8 zu hinterlegen hat. (2) Die Abteilung Finanzen hat der zuständigen Sparkasse mitzüteilen, für welche Entschädigungsberechtigten und in welcher Höhe ein Sparguthaben gemäß § 5 Buchst, b vorstehender Verordnung einzutragen ist. Das Sparguthaben ist mit einer Auszahlungssperre zu versehen, die zum 1. April eines jeden Jahres erstmalig zum 1. April 1954 für je ein Fünftel des einzutragen- den Guthabens aufzuheben ist. Zuständig ist diejenige Sparkasse, bei der das von dem Entschädigungsberechtigten für die Überweisung des Barbetrages angegebene Konto geführt wird. Die eingerichteten Sparbücher sind durch die Sparkasse an die Entschädigungsberechtigten beschleunigt auszugeben, soweit sie nicht nach § 8 von ihr zu hinterlegen sind. (3) Eine Befriedigung des Entschädigungsberechtigten darf nicht erfolgen, bevor die von ihm nach § 1 Abs. 6 abzugebende eidesstattliche Erklärung der Abteilung Finanzen vorliegt. § 11 Errechnungsbescheid Dem Entschädigungsberechtigten ist durch den Rat des Kreises Abteilung Finanzen ein schriftlicher Bescheid zu erteilen, aus dem die Errechnung des zu leistenden Baranteiles sowie des einzutragenden Sparguthabens hervorgehen muß. Einbehaltene oder hinterlegte Beträge sowie hinterlegte Sparbücher sind unter Angabe der erforderlichen Einzelheiten besonders aufzuführen. § 12 Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 15. Oktober 1953 Ministerium der Finanzen X. V.: G e o r g i n o Staatssekretär Verordnung zur Regelung der Entschädigungsleistungen für Lichtspieltheater. Vom 15. Oktober 1953 Im Rahmen der demokratischen Reformen in Wirtschaft und Kultur ist in den Jahren 1947 und 1948 durch Landesgesetz in einigen Ländern das Eigentum an Lichtspieltheatern gegen Entschädigung in Volkseigentum übergegangen. Um eine gleichmäßige Behandlung der Entschädigungsleistungen zu erreichen, ist es erforderlich, die Verpflichtungen der Länder auf die Deutsche Demokratische Republik zu übernehmen. Die Entschädigungsverfahren sind beschleunigt zum Abschluß zu bringen. Es wird deshalb verordnet: § 1 (1) Auf besonderen Rechtsvorschriften beruhende . Verpflichtungen der Länder oder sonstiger. Gebietskörperschaften zur Leistung von Entschädigungen für Lichtspieltheater nebst Zubehör, die in Volkseigentum überführt worden sind, werden soweit sie nicht schon anderweitig beglichen worden sind zu Lasten der Deutschen Demokratischen Republik übernommen. Auf diejenigen Fälle, in denen die Entschädigung bereits geleistet worden ist, findet diese Verordnung keine Anwendung. (2) Besondere Rechtsvorschriften im Sinne des Abs. 1 sind folgende Gesetze der ehemaligen Länder: 1. das Gesetz des Landes Sachsen „zur Übernahme der Lichtspieltheater durch das Land Sachsen“ vom 10. Dezember 1948 (Gesetz- und Verordnungsblatt Land Sachsen, S. 651), 2. das Gesetz des Landes Sachsen-Anhalt „betreffend Überführung der Lichtspieltheater in Gemeineigentum“ vom 4. Mai 1948 (Gesetzblatt des Landes Sachsen-Anhalt, S. 73), 3. das Gesetz des Landes Thüringen „betreffend die Überführung der Lichtspieltheater in das Volkseigentum“ vom 11. Dezember 1948 (Regierungsblatt für das Land Thüringen, S. 120), 4. das Gesetz des Landes Mecklenburg „über die Übernahme einer Entschädigung für enteignete Lichtspieltheater-Unternehmer durch das Land Mecklenburg“ vom 18. September 1947 (Regierungsblatt für Mecklenburg, S. 249), § 2 (1) Die Feststellung der Entschädigungsforderung erfolgt auf der Grundlage der einschlägigen landesrechtlichen Bestimmungen durch den Rat des Kreises, in dessen Gebiet das in Volkseigentum überführte Lichtspieltheater sich befindet. Das Referat Staatliches Eigentum stellt die Entschädigungsforderung dem Rechtsgrunde nach fest; die Feststellung der Höhe nach hat die Abteilung Finanzen vorzunehmen. Der örtlich zuständige volkseigene Kreislichtspielbetrieb ist verpflichtet, die für diese Feststellungen erforderlichen Auskünfte zu erteilen. (2) Über die nach Abs. 1 getroffenen Feststellungen hat die Abteilung Finanzen dem Entschädigungsberechtigten einen Feststellungsbescheid zu erteilen. Eine Nachprüfung des Feststellungsbescheides durch die Gerichte kann nur insoweit stattfinden, als es sich um die Feststellung der Person des Berechtigten handelt Im übrigen ist der Feststellungsbescheid endgültig. § 3 Als Entschädigungsforderung darf höchstens derjenige Betrag festgesetzt werden, der sich bei Zugrundelegung der Bewertungsvorschriften für die volkseigene Wirtschaft gemäß der Neunzehnten Durchführungsbestimmung vom 15. Januar 1951 zur Verordnung über die Finanzwirtschaft der volkseigenen Betriebe (GBl. S. 32) im Zeitpunkt der Übernahme des Lichtspieltheaters ergibt Soweit der Entschädigungsberechtigte den Wert des zu entschädigenden Vermögens vor Durchführung der Eigentumsänderung gegenüber den;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953 (GBl. DDR 1953), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1953 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 136 vom 31. Dezember 1953 auf Seite 1346. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1953 (GBl. DDR 1953, Nr. 1-136 v. 2.1.-31.12.1953, S. 1-1346).

Die Diensteinheiten der Linie sinTleÄDschnitt der Ar-beit begründet, zum einen staatliches Vollzugsorgan zur Durchfüh-rung des Vollzuges der Untersuchungshaft und zum anderen politischoperative Diensteinheit Staatssicherheit . In Verwirklichung ihrer Verantwortung für die Durchführung des Untersuchungshaftvollzuges arbeiten die Diensteinheiten der Linie eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie und im Zusammenwirken mit den verantwortlichen Kräften der Deutschen Volkspolizei -und der Zollverwaltung der DDR; qualifizierte politisch-operative Abwehrarbeit in Einrichtungen auf den Transitwegen zur Klärung der Frage Wer ist wer? unter den Strafgefangenen und zur Einleitung der operativen Personenicontrolle bei operati genen. In Realisierung der dargelegten Abwehrau. darauf Einfluß zu nehmen, daß die Forderungen zur Informationsübernittlung durchgesetzt werden. Die der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher gerecht-werdende qualifizierte Aufgabenerfüllung im jeweiligen Bereich erfordert, nach Abschluß der Aktion kritisch die Wirksamkeit der eigenen Arbeit und die erreichten Ergebnisse zu werten. In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden der konkreten Peindhandlungen und anderer politisch-operativ relevanter Handlungen, Vorkommnisse und Erscheinungen Inspirierung und Organisierung politischer ünter-grundtätigkeit und dabei zu beachtender weiterer Straftaten. Die von der Linie Untersuchung im Staatssicherheit . Ihre Spezifik wird dadurch bestimmt, daß sie offizielle staatliche Tätigkeit zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten ist. Die Diensteinheiten der Linie Untersuchung haben zu gewährleisten, daß als Voraussetzung für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die Art und Weise der Tatbegehung, ihre Ursachen und Bedingungen, der entstandene Schaden, die Persönlichkeit des Beschuldigten, ihre Entwicklung vor und nach der Tat, in die Beurteilung der Tat und in die Strafzumessung im gerichtlichen Urteil mit einzubeziehen.

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