Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1953, Seite 1038

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953, Seite 1038 (GBl. DDR 1953, S. 1038); 1038 Gesetzblatt Nr. 108 Ausgabetag: 19. Oktober 1953 nach § 5 Buchst, b einzutragenden Sparguthabens; soweit dieses hierfür nicht ausreicht, ist der Baranteil gemäß § 5 Buchst, a heranzuziehen. (2) Forderungen im Sinne des Abs. 1 sind folgende: 1. Abgabenforderungen, 2. Forderungen auf Leistung von Sozialversicherungsbeiträgen, 3. Forderungen haushaltsplangebundener Einrichtungen, 4. Forderungen der volkseigenen Kreditinstitute sowie der übrigen Rechtsträger aus dem Bereich der volkseigenen Wirtschaft gemäß der Neunzehnten Durchführungsbestimmung vom 15. Januar 1951 zur Verordnung über die Finanzwirtschaft der volkseigenen Betriebe (GBl. S. 32). (3) Die Aufrechnung ist nicht zulässig, soweit die Entschädigungsforderung für Rechte Dritter haftet, die vor der volkseigenen Forderung, mit der aufgerechnet werden soll, entstanden sind. § 7 (1) Ist ein nach den Bestimmungen des § 1 in Volkseigentum .überführtes Grundstück mit dinglichen Rechten Dritter belastet und sind die damit verbundenen Verpflichtungen bei Überführung in Volkseigentum durch den Rechtsträger nicht übernommen worden, so haftet die Entschädigungsforderung an Stelle des Grundstückes für solche Rechte. (2) Von Verpflichtungen, die durch den Rechtsträger übernommen worden sind, wird der frühere Eigentümer befreit. Für diese Verpflichtungen hat der Rechtsträger den Zins- und Tilgungsdienst vom Zeitpunkt der Übernahme ab zu leisten. § 8 Haftet die Entschädigungsforderung nach § 7 Abs. 1 für Rechte Dritter, so sind der Baranteil und das nach § 5 Buchst, b einzurichtende Sparbuch zugunsten des Entschädigungsberechtigten und der Dritten bei dem Staatlichen Notariat des Kreises zu hinterlegen, in dessen Gebiet die 'in Volkseigentum überführten Bodenschätze, Bergbaubetriebe, Heil- und Mineralquellen belegen sind. § 9 Von Verbindlichkeiten, die in unmittelbarem betrieblichen Zusammenhang mit den in Volkseigentum überführten Vermögenswerten stehen und die durch den Rechtsträger nicht übernommen worden sind, kann sich der frühere Eigentümer befreien, indem er das nach § 5 Buchst, b einzutragende Sparguthaben ganz oder teilweise an Erfüllungs Statt abtritt. § 10 Durchführungsbestimmungen zu dieser Verordnung erläßt das Ministerium der Finanzen im Einvernehmen mit dem Ministerium der Justiz und dem Staatssekretariat für Innere Angelegenheiten. § 11 Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 15. Oktober 1953 Die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik Der Ministerpräsident Ministerium der Finanzen Grotewohl I. V.: Georgino Staatssekretär Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung zur Regelung der Entschädigungsleistungen für Bodenschätze, Bergbaubetriebe sowie Heil- und Mineralquellen. Vom 15. Oktober 1953 Auf Grund des § 10 der Verordnung vom 15. Oktober 1953 zur Regelung der Entschädigungsleistungen für Bodenschätze, Bergbaubetriebe sowie Heil- und Mineralquellen wird im Einvernehmen mit dem Ministerium der Justiz und dem Staatssekretariat für Innere Angelegenheiten folgendes bestimmt: § 1 (1) Von der nach den §§ 2 und 3 vorstehender Verordnung festgestellten Entschädigungsforderung (Brutto-entschädiguogsforderung) sind zur Ermittlung der Nettoentschädigungsforderung abzusetzen: 1. die Verpflichtungen des früheren Eigentümers der in Volkseigentum überführten Bergbaubetriebe sowie Heil- und Mineralquellen, soweit sie von dem Rechtsträger übernommen worden sind, 2. die Einkommensteuer/Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, die sich für den Veräußerungsgewinn ergeben hätte, wenn die Bruttoentschädigungsforderung im Jahre der Überführung der Bergbaubetriebe sowie Heil- und Mineralquellen in das Volkseigentum versteuert worden wäre. (2) Der aus der Nettoentschädigungsforderung gemäß Abs. 1 sich ergebende Veräußerungsgewinn ist von der Einkommensteuer/Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer befreit. (3) Die nach § 4 vorstehender Verordnung zu gewährenden Zinsen sind von der Nettoentschädigungsforderung zu berechnen und dieser zuzuschlagen (verzinste Nettoentschädigungsforderung). (4) Die verzinste Nettoentschädigungsforderung ist die Entschädigungsforderung im Sinne der §§ 5 ff. vorstehender Verordnung. (5) Der Feststellungsbescheid gemäß § 2 Abs. 2 vorstehender Verordnung hat die Berechnung der Entschädigungsforderung nach Absätzen 1 bis 3 zu enthalten. (6) In dem Feststellungsbescheid ist von dem Entschädigungsberechtigten die Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung an den zuständigen Rat des Kreises Abteilung Finanzen darüber zu verlangen, ob bzw. inwieweit Forderungen gemäß § 6 Abs. 2 vorstehender Verordnung gegen ihn bestehen. Dabei ist der Entschädigungsberechtigte gleichzeitig zur Angabe eines Kontos bei einer Sparkasse im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik oder des demokratischen Sektors von Groß-Berlin aufzufordern, auf das ein auf ihn gemäß § 5 Buchst, a vorstehender Verordnung entfallender Baranteil überwiesen werden kann. Das Konto ist dem zuständigen Rat des Kreises Abteilung Finanzen anzugeben. (7) Für die Feststellung der Entschädigungsforderung gemäß § 2 Abs. 1 vorstehender Verordnung ist der Rat des Kreises zuständig, in dessen Gebiet die in Volkseigentum überführten Vermögenswerte belegen sind. Von welcher Abteilung des Rates des Kreises diese Aufgaben durchzuführen sind, wird durch den Vorsitzenden bestimmt. Die danach zuständige Abteilung hat dem Rat des Bezirkes Abteilung Finanzen innerhalb von acht Wochen nach Inkrafttreten der Verordnung eine Durchschrift des Feststellungsbescheides zu übersenden.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953, Seite 1038 (GBl. DDR 1953, S. 1038) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953, Seite 1038 (GBl. DDR 1953, S. 1038)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1953 (GBl. DDR 1953), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1953. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1953 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1953 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 136 vom 31. Dezember 1953 auf Seite 1346. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1953 (GBl. DDR 1953, Nr. 1-136 v. 2.1.-31.12.1953, S. 1-1346).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedin- ergebende der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , um die operativen Belange Staatssicherheit zu sichern; Gewährleistung der erforderlichen Informationsbeziehungen, um bei Fahndungserfolgen in dem von mir dargelegten Sinne die auftraggebenden operativen Linien und Diensteinheiten felgende Hauptaufgaben im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren entsprechend den gewachsenen Anforcerungen der Dahre zu lösen, wofür die ständige Gewährleistung von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit und die Hauptvvege ihrer Verwirklichung in Zusammenhang mit der Dearbeitung von Ermittlungsverfahren. Die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren. Aus den gewachsenen Anforderungen der Untersuchungsarbeit in Staatssicherheit in Durchsetzung der Beschlüsse des Parteitages der ergeben sich höhere Anforderungen an die Qualität der politisch-operativen Arbeit. Ein Grunderfordernis bei allen politisöK-ioperativen Prozessen und Maßnahmen besteht darin, daß das Grundprinzip der tschekistischen Tätigkeit, die Gewährleistung der Einheit von Parteirungen die Durchführung jeder Vernehnung eines Beschuldigten. Die Gesetzlichkeit des Vorgehens des Untersuchungsführers beinhaltet die Ausrichtung der Beschuldigtenvernehmung auf die Feststellung der Wahrheit und schließt die Gewährleistung und Wahrung der Rechte des Beschuldigten ein. Keine dieser Faktoren dürfen voneinander isoliert und vom Prinzip der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit ist in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit auch deshalb von besonderer Bedeutung weil die Feststellung wahrer Untersuchungsergebnisse zur Straftat zu ihren Ursachen und Bedingungen sowie der Persönlichkeit des schuldigten in den von der Linie Untersuchung bearbeiteten Ermitt iungsverfa nren - dem Hauptfeld der Tätigkeit der Linie - als Voraussetzung für die Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit. Die Beweisführung zur Begründung der gerichtlichen Entscheidung muß unwiderlegbar sein. In Zweifel ist zugunsten des Beschuldigten Angeklagten zu entscheiden.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X