Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1952, Seite 787

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 787 (GBl. DDR 1952, S. 787); 787 Gesetzblatt Nr. 119 Ausgabetag: L September 1952 Preisverordming Nr. 261. Verordnung über die Regelung der Preise für Knoche zur industriellen Verarbeitung. Vom 25. August 1952 Zur Unterstützung der von der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik angeordneten Maßnahmen zur Mobilisierung der inneren Reserven wird für die Bildung der Preise für Knochen zur industriellen Verarbeitung folgendes bestimmt: u § * Knochen zur industriellen Verarbeitung im Sinne dieser Preisverordnung sind die in den Anlagen 1 und 2 aufgeführten Knochen aus Haushaltungen und gewerblichen Änfallstellen. § 2 Die Deutsche Handelszentrale Altstoffe als das zuständige Großhandelsorgan organisiert die Erfassung und Sortierung der Knochen. Sämtliche Knochen nach § 1 dieser Verordnung sind über die DHZ Altstoffe zu lenken und dieser in Rechnung zu stellen. Die Berechnung an die Verarbeitungsbetriebe erfolgt grundsätzlich nur durch die DHZ Altstoffe. § 3 Die in der Anlage 1 Pos. 1 bis 7 festgesetzten Preise sind Höchstpreise. Sie gelten ausgenommen die Pos. 7 für einwandfrei sortiertes Material und verstehen sich ab Versandstation des Verkäufers, verladen. Die an Anfallstellen, Sammler- und Kreiserfasser zu. zahlenden Preise sind im Rahmen der festgesetzten Höchstpreise frei zu vereinbarem § 4 (1) Für Sammelknoehen gelten die in der Anlage- 2 festgesetzten Preise. Sie verstehen sich' für den Verarbeitungsbetrieb ab Versandstation des Verkäufers, verladen. (2) Bei Abgabe von Sammelknochen vom Sammler an den Händler darf letzterer einen Auszahlungspreis von 10, DM nicht unterschreiten. (3) Beiladungen von Hörnern, Klauen, Hufen, Köpfen und Röhren müssen vor dem Versand dem Verarbeitungsbetrieb avisiert werden. Diese Sorten sind verpackt und gesondert geladen zu liefern. Anderenfalls darf die Berechnung nur zu den für Sammelknochen festgesetzten Preisen erfolgen. ' § 5 (1) Die in den Anlagen 1 und 2 zu dieser Verordnung bei Lieferung von Knochen an Verarbeitungsbetriebe festgesetzten Höchstpreise schließen die Vergütung der DHZ Altstoffe ein. (2) Bei Lieferungen der Kreiserfasser oder der Sortierbetriebe an die Verarbeitungsbetriebe steht der DHZ Altstoffe eine Vergütung von 5% vom Rechnungsbeträge zu. (3) Beim Versand von Knochen in geschlossenen Waggonladungen durch gewerbliche Anfallstellen I hat die DHZ Altstoffe Anspruch auf eine Vergütung j von 10°/o vom Rechnungsbetrag. (4) Als gewerbliche Anfalistellen gelten sämtliche Schiächtbetriebe, Fleisch verarbeitende Betriebe einschließlich HO und Konsumgenossenschaften sowie das gesamte Fleischerhandwerk. / § 6 Mit der Vergütung gemäß § 5 (A sätze 2 und 3) sind sämtliche mit der Organisation der Erfassung und Verteilung der Knochen 'entstehenden Kosten insbesondere die Finanzierungskosten , die Kosten des Vertragswesens, der Rechnungslegung üsw. abgegolten. §.7 Soweit nicht die Sechste Durchführungsbestimmung vom 15. Juli 1949 zur Verordnung über die Finanzwirtschaft der volkseigenen Betriebe (ZVOBl. 1949 S. 548) in Anwendung zu bringen ist, dürfen die Zahlungsbedingungen nicht zum Nachteil des Abnehmers verändert werden. § 8 Diese Preisverordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig verlieren alle dieser Verordnung entgegenstehenden Bestimmungen, insbesondere die Bestimmungen der Preisanordnung Nr. 7 vom 20. Januar 1947 (PVOB1. 1948 S. 51 ff.), soweit sie die Regelung der Preise für Knochen betreffen, ihre Gültigkeit. Berlin, den 25. August 1952 Ministerium der Finanzen I. V.: Geor gino Staatssekretär Anlage 1 zu vorstehender Preisverordnung Ir. 261 Höchstpreise bei Lieferung an Verarbeitungsbetriebe je 100 kg DM 1. Kopfknochen von Rind und Kalb, trocken, sauber, enthäutet, entfleischt, entsehnt, entfettet 2. Kinnbacken, wie vorstehend (Ober- und Unterkiefer) 3. Schulterblätter, Beschaffenheit wie vorstehend 4. Röhren, ganz oder zerschnitten und Brillen, ohne Knöchel, sonstige Beschaffenheit wie unter Pos. 2 5. Röhrenknochen mit Knöchel ■ 6. Knöchel 7. Unsortierte Knochen der Pos. 1 6 22. 22. 18. 25. 20. Is- is. Anlage 2 zu vorstehender Preis Verordnung Nr. 261 Festpreise bei Abholung 1 Anlieferung durch an ; Sammler Sammler je 100 kg Höchstpreise d.Kreisrfass.lbei Lieferg. u. Sortierbetr. lan Verarbei* an Sammler tungsbetr je 100 kg Sammelknochen ■5,- DM 10,- DM 12,- DM i' 14.25 DM 10 t und mehr H- DM unter 10 t;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952 (GBl. DDR 1952), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1952 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 182 vom 31. Dezember 1952 auf Seite 1414. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1952 (GBl. DDR 1952, Nr. 1-182 v. 7.1.-31.12.1952, S. 1-1414).

Durch den Leiter der Hauptabteilung Kader undlj-S.chu lung und die Leiter der zuständigen Kaderorgane ist zu gewä rleisten daß die ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern und gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - und den Befehl Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes gewährleistet. Die Postenbereiche sind mit Signal-, Sprech-, Alarm- und Beleuchtungsanalagen sowie notwendigen Inventar auszustatten. Die spezifischen Aufgaben in den Posten- und Sicherungsbereichen.

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