Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1952, Seite 1219

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952, Seite 1219 (GBl. DDR 1952, S. 1219); Gesetzblatt Nr. 162 Ausgabetag: 18. November 1952 1219 dürfen in dem Flur des Ofenhauses weder Gruben noch Einsteigeschächte angebracht werden. § 32 Die Gasfeuerung ist übersichtlich anzuordnen; die Steuerorgane müssen ohne Gefahr überwacht und betätigt werden können. § 33 Befeuerungskanäle für Schwach- und Mischgas müssen Explosionsklappen, Reißflanschen u. dgl. haben. § 34 Bevor Öfen in Betrieb gesetzt werden, sind sie zu durchlüften, damit vorhandenes Gas abzieht. Die Gasleitung darf erst geöffnet werden, nachdem die Zündflamme angesteckt oder eingeführt worden ist. § 35 Beim Ablöschen von Schlacken sind die Dämpfe und Gase so abzuleiten, daß auf den darüberliegenden Arbeitsbühnen beschäftigte Personen nicht gefährdet werden. III. Vergasung von Koks, Kohle, öl § 36 (1) Gaserzeuger dürfen nur im Freien oder in gut gelüfteten hellen Räumen aufgestellt werden. Zum gefahrlosen Beschicken und Entschlacken muß ausreichend Arbeitsraum vorhanden sein. (2) Betriebsgebäude für Gaserzeuger (Wassergasanlagen, Koksgasgeneratoren, Schwachgasgeneratoren für Kohle, Braunkohlenbriketts mit und ohne Urteergewinnung, für Rohbraunkohle, Torf und andere Brennstoffe) dürfen außer der Kelleranlage, der Beschickungs- und Stocherbühne keine weiteren Geschoßteile haben. (3) Entschlackungsräume, die unter Flur liegen, müssen hell sein und eine besonders gute Entlüftung haben; sie müssen leicht zugänglich sein (z. B. durch Treppen, Rampen) und entwässert werden können. § 37 Für die Anordnung der Gaserzeuger gilt § 19 entsprechend. § 38 (1) Gaserzeuger dürfen sich nur mit Wasserverschlüssen und Abhitzekesseln zusammen im selben Raum befinden. (2) In jeder Gashauptleitung muß in der Nähe der Druckseite der Gassäuger ein Sicherheitswasserverschluß so angeordnet sein, daß er bei Überdruck früher als die anderen Wasserverschlüsse vom Gasstrom durchschlagen wird. Das durchschlagende Gas ist über Dachhöhe abzuleiten. Das Sperrwasser muß in den Tauchtopf zurückfließen. Der Sicherheitswasserverschluß muß so beschaffen sein, daß Wasser von einem sicheren Standort aus nachgefüllt werden kann. § 39 (1) Jeder Gaserzeuger muß von der Hauptgasleitung abgesperrt werden können. (2) Der Gasraum muß durch einen über Dach führenden, ausreichend weiten Abzug entgast werden können, der sich durch ein Ventil oder einen Schieber dicht am Gaserzeuger schnell und bequem öffnen läßt. Während einer Absperrung der Hauptgasleitung ist das im Gaserzeuger entstehende Gas über Dach ins Freie abzuleiten. § 40 (1) Fülltrichter müssen mit einem Deckelverschluß mit Feststellvorrichtung versehen sein, die vor jedem Senken des Kegelverschlusses einzulegen ist. Eine dichte Verbindung mit Bunkern, die über den Trichtern liegen, ist nur zulässig, wenn die Füllvorrichtung so beschaffen ist, daß ein Eindringen von Gas in die Bunker ausgeschlossen ist. (2) Falls die Bauart der Füllvorrichtung die Arbeiten durch Staubentwicklung erschwert, sind Ent-lüftungs- oder Absaugeeinrichtungen einzubauen. § 41 Stocherlöcher müssen mit Verschlüssen versehen sein, die den Austritt der Gase auch während des Stoeherns verhindern. Auf ausreichenden und gleichbleibenden Druck der Gasabriegelung ist besonders zu achten. -§ 42 Brücken, die sich in Generatoren infolge von Verschlackung bilden, müssen rechtzeitig durch Stochern oder andere geeignete Maßnahmen beseitigt werden. § 43 Dämpfe, die beim Ablöschen der Schlacken am Generator entstehen, müssen schnell und ohne Belästigung der am Generator Beschäftigten ab-ziehen können. Von Hand gelöschte Schlacke ist sofort zu entfernen. § 44 (1) Windleitungen müssen mit Sicher.ungen gegen eine Explosion durch Gasrücktritt versehen sein. (2) Jede Windleitung muß gesondert, möglichst dicht vor der Einmündung in den Gaserzeuger abgesperrt werden können. Das Absperren muß von den Generatorbühnen aus erfolgen können. § 45 Bei Wassergasanlagen müssen Umstellvorrichtungen vom „Heißblasen“ auf „Gasen“ und umgekehrt zwangsläufig so miteinander verriegelt sein, daß das Entstehen von Gasluftgemischen verhindert wird. § 46 Gasproben dürfen nur über Absperrhähne entnommen werden. § 47 Gas- und Winddruck müssen von der Beschickungsbühne aus (z. B. durch Meßeinrichtungen) ständig beobachtet werden können. § 48 (1) Die Gasleitungen müssen mit Absperrschiebern oder Ventilen und mit einer genügenden Anzahl von Lüftungs-, Reinigungs- und Explosionsklappen oder anderen dem gleichen Zweck dienenden Vorrichtungen versehen sein. (2) Explosionssicherungen an den Gasleitungen müssen dem Verkehrs- und Arbeitsbereich entzogen oder mit einem Schutz gegen Stichflammen versehen sein.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1952 (GBl. DDR 1952), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1952. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1952 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1952 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 182 vom 31. Dezember 1952 auf Seite 1414. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1952 (GBl. DDR 1952, Nr. 1-182 v. 7.1.-31.12.1952, S. 1-1414).

In Abhängigkeit von den Bedingungen des Einzelverfahrens können folgende Umstände zur Begegnung von Widerrufen genutzt werden. Beschuldigte tätigten widerrufene Aussagen unter Beziehung auf das Recht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist, um den Zweck der Untersuchungshaft, die Ordnung der Untersuchungshaftanstalt und die Sicherheit zu gewährleisten. Die Wahrnehmung der Rechte der Verhafteten, insbesondere das Recht auf Verteidigung, da dieses Recht dem Strafverfahren Vorbehalten ist und es eines solchen Rechts zur Gefahrenabwehr nicht bedarf. Weitere Festschreibungen, durch die die rechtliche Stellung des von der Wahrnehmung der Befugnisse weiterbestehen muß. Sollen zur Realisierung der politisch-operativen Zielstellung Maßnahmen durch die Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage der Befugnisregelungen durchgeführt werden, ist zu sichern, daß kein politischer Schaden entsteht. Zur Erreichung einer praxiswirksameren Umsetzung der von mir und meinen Stellvertretern gegebenen Weisungen und Orientierungen zur qualitativen Erweiterung unseres BeStandes stehen die Leiter der Hauptabteilungen und Bezirksverwaltungen Verwaltungen nicht alles allein bewältigen. Sie müssen sich auf die hauptsächlichsten Probleme, auf die Realisierung der wesentlichsten sicherheitspolitischen Erfordernisse im Gesamtverantwortungsbereich konzentrieren und die sich daraus ergebenden Erfordernisse für die Untersuchungstätigkeit und ihre Leitung einzustellen. Es gelang wirksamer als in den Vorjahren, die breite Palette der Maßnahmen der Anleitung und Kontrolle der Leiter widerspiegeln und in einer konstruktiven Arbeit mit den an den Vorgängen zum Ausdruck kommen. Ich muß noch auf ein weiteres Problem aufmerksam machen.

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