Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1950, Seite 856

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1950, Seite 856 (GBl. DDR 1950, S. 856); *56 Gesetzblatt Jahrgang 1950 ader nur sehr schwer auf dem Werbematerial anzubringen, so bedarf es einer genügenden öffentlichen Bekanntmachung. § 6 (1) Öffentliche Sammlungen oder Veranstaltungen zur Erlangung von Spenden dürfen in den Ländern nicht genehmigt oder durchgeführt werden, soweit sie geeignet sind, allgemein oder für das gesamte Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik genehmigte Sammlungen oder Veranstaltungen zu beeinträchtigen. (2) Sind für eine bestimmte Zeit oder einen einzelnen Zweck öffentliche Sammlungen oder Veranstaltungen für das gesamte Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik genehmigt, dürfen für die gleiche Zeit oder den gleichen Zweck in denLändern keine Sammlungen oder Veranstaltungen, die der Erlangung von Spenden dienen, durchgeführt oder genehmigt werden. (3) Ausnahmen von diesen Bestimmungen bedürfen der Genehmigung durch das Ministerium des Innern der Deutschen Demokratischen Republik. § 7 Eine Werbung für Sammlungen oder Veranstaltungen zur Erlangung von Spenden, die nicht oder noch nicht genehmigt sind, darf nicht erfolgen. Bei Zuwiderhandlungen findet der § 4 des Gesetzes entsprechende Anwendung. § 8 Die Erträge der öffentlichen SamVnlungen oder Veranstaltungen, die entgegen den Bestimmungen des Gesetzes, den hierzu erlassenen Durchführungsbestimmungen oder den auf Grund der geltenden gesetzlichen Bestimmungen getroffenen Anordnungen durchgeführt werden, sind sicherzustellen, bis eine Entscheidung hierüber herbeigeführt ist. § 9 Diese Durchführungsbestimmung tritt am Tage ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 8. August 1950 Ministerium des Innern Dr. Steinhoff Minister Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über den Kesselwagcnverkehr. Vom 21. August 1950 Auf Grund des § 12 der Verordnung vom 14. August 1950 über den Kesselwagenverkehr fGBI. S. 835) wird bestimmt: § 1 (1) Die Anmeldung von schienengebundenen Kessel- und Topfwagen zur Registrierung erfolgt bei den Reichsbahndirektionen im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik. (2) Die Reichsbahndirektione habn.n die Aufgabe, a) die Antragsformulare für die Registrierung an die zur Anmeldung Verpflichteten auszugeben, b) die bis zum 30. September 1950 gestellten Anträge zu überprüfen und mit einer eigenen Stellungnahme unverzüglich der Kesselwagenleitstelle zur Entscheidung zu übermitteln. § 2 (1) Die Anmeldepflicht gemäß § 5 der Verordnung obliegt in erster Linie dem Eigentümer. (2) Besitzer oder sonstige Benutzer von schienengebundenen Kessel- und Topf wagen, Wagenteilen und Armaturen sind dann zur Anmeldung verpflichtet, a) wenn der Eigentümer seinen Wohnsitz oder Aufenthalt im Zeitpunkt der Registrierung nicht im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik hat, b) wenn es sich um volkseigene schienengebundene Kessel- und Topfwagen handelt. § 3 (1) Der zur Anmeldung Verpflichtete hat seinen Antrag in doppelter Abfertigung einzureichen. (2) Nach Feststellung der Rechte des zur Anmeldung Verpflichteten erhält er die zweite Ausfertigung mit einem Feststellungsvermerk der Leitstelle für schienengebundene Kessel- und Topfwagen zurück. Diese Ausfertigung dient gleichzeitig zum Nachweis der Registrierung. § 4 über volkseigene schienengebundene Kessel- und Topfwagen ist bei Aushändigung der zweiten Ausfertigung des Registrierungsantrags ein Mietvertrag mit der Leitstelle abzuschließen, sobald der Kesseloder Topfwagen ausschließlich in einem bestimmten Betrieb Verwendung finden soll. § 5 (1) Gegen die Entscheidungen gemäß § 7 der Verordnung steht dem Betroffenen das Recht der Beschwerde zu. {2) Die Beschwerde ist binnen 2 Wochen nach Zustellung der Entscheidung bei der für die Anmeldung zur Registrierung zuständigen Reichsbahndirektion schriftlich einzureichen. (3) Wird der Beschwerde nicht abgeholfen, ist sie dem Ministerium für Verkehr zur Entscheidung vorzulegen. (4) Die Entscheidung des Ministeriums für Verkehr ist endgültig. § 6 Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft, Berlin, den 21. August 1950 Ministerium für Verkehr I. V.: Bachem Staatssekretär t --------------------------------------------------- Herausgegeben von der öegierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik. Verlag: Deutscher Zentralverlag GmbH, Berlin 0 17. Michaelkircnstraße 17. Fernsprecher: 67 6411. Postscheckkonto: 1400 25. Erscheint nach Bedarf. Fortlaufender Bezug nur durch die Post. Bezugspreis: Vierteljährlich 5,00 DM einschließlich Zustellgebühr. Einzelnummern, je Seite 0,05DM, sind vom Verlag oder durch den Buch.*"cmdel zu beziehen. Druck: Vorwärts-Druckerei Bln.-Treptow, Am Treptower Park 28 30.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1950 (GBl. DDR 1950), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1950. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1950 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1950 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 149 vom 30. Dezember 1950 auf Seite 1244. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1950 (GBl. DDR 1950, Nr. 1-149 v. 6.1.-30.12.1950, S. 1-1244).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß der Sachverständige zu optimalen, für die Untersuchungsarbeit brauchbaren Aussagen gelangt, die insofern den Sicherheitserfordernissen und -bedürfnissen der sowie der Realisierung der davon abgeleiteten Aufgabe zur Vorbeugung, Aufdeckung und Bekämpfung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen ist als eine relativ langfristige Aufgabe zu charakterisieren, die sich in die gesamtstrategische Zielstellung der Partei zur weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft unmittelbar einordnet. Unter den gegenwärtigen und für den nächsten Zeitraum überschaubaren gesellschaftlichen Entwicklungsbedingungen kann es nur darum gehen, feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen ist die Frogeihrer Erkennbarkeit von besonderem Interesse. Es ist zu beachten, daß niemals kauoalrnechanische Zusammenhänge zwischen Einstellungen und Handlungen bestehen.

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