Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1950, Seite 682

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1950, Seite 682 (GBl. DDR 1950, S. 682); 682 Gesetzblatt Jahrgang 1950 §6 Zum Arbeitsgebiet der Kontroll- und Revisions-abteilungen bei den Finanzministerien der Länder 1 gehören: 1. die laufende Vorprüfung für die von der Haus-haltskontrollabteilung beim Ministerium der Finanzen der Deutschen Demokratischen Republik nach § 5 Ziffer 2 vorzunehmende Prüfung der Landesregierung; 2. die Prüfung der nachgeordneten Dienststellen der Landesverwaltungen; 3. die Prüfung der Kreisverwaltungen und der ihnen angeschlossenen Einrichtungen; 4. die Prüfung von Anstalten, Stiftungen und ähnlichen Vermögen, soweit sie der Verwaltung eines Landes unterstehen; 6. sonstige Prüfungen nach besonderem Auftrag der Haushaltskontrollabteilung beim Ministerium der Finanzen der Deutschen Demokratischen Republik. §7 Zum Arbeitsgebiet der Kontroll- und Revisionsabteilungen der Stadt- und Landkreise gehören: 1. die laufende Vorprüfung für die von den Kontroll- und Revisionsabteilungen bei den Finanzministerien der Länder nach § 6 Ziffer 3 vorzunehmende Prüfung der Kreisverwaltungen und der ihnen angeschlossenen Einrichtungen; 2. die Prüfung der kreisangehörigen Gemeinden und der ihnen angeschlossenen Einrichtungen; 3. sonstige Prüfungen nach besonderem Auftrag der Haushaltskontrollabteilung beim Ministerium der Finanzen der Deutschen Demokratischen Republik oder der Kontroll- und Revisionsabteilungen bei den Finanzministerien der Länder. §8 Durch die von den Prüfungsorganen durchzuführenden Prüfungen werden die von den einzelnen Dienststellen auf Grund der Dienstaufsicht vorzunehmenden Kontrollen nicht ersetzt. Aufgabe der Prüfungsorgane ist es auch, die Arbeit der dienst-aufsichtführenden Stellen zu überwachen und gegebenenfalls anzuleiten. §9 (1) Im Rahmen der nach den §§ 5 bis 7 geregelten Verteilung der Arbeitsgebiete sind von den einzelnen Prüfungsorganen vor Beginn eines jeden Quar- . tals Prüfungspläne aufzustellen, in denen die im Laufe des Quartals zu prüfenden Stellen unter Angabe der für sie vorgesehenen Prüfungsdauer einzeln aufzuführen sind. (2) Der Prüfungsplan der Haushaltskontrollabteilung beim Ministerium der Finanzen der Deutschen Demokratischen Republik ist von dem Leiter der Hauptabteilung Haushalt des Ministeriums der Finanzen der Deutschen Demokratischen Republik zu bestätigen. Die übrigen Prüfungspläne sind den übergeordneten Prüfungsorganen zur Bestätigung vorzulegen. Die Prüfungspläne der Kontroll- und Revisionsabteilung der Stadt- und Landkreise sind, länderweise zusammengefaßt, durch die Kontroll- und Revisionsabteilungen bei den Finanzministerien der Länder der Haushaltskontrollabteilung beim Ministerium der Finanzen der Deutschen Demokratischen Republik zur Kenntnis zu bringen. (3) Die Prüfungspläne sind so aufeinander abzu-- stimmen, daß Doppelprüfungen vermieden werden. (4) Der durch die Prüfungspläne den Prüfungsorganen zugewiesene Prüfuiigsstoff ist durch Arbeitspläne auf die einzelnen Prüfungskräfte zu verteilen. §10 Außerhalb des Prüfungsplanes können den Prüfungsorganen innerhalb ihrer Aufgabenbereiche aus dringendem Anlaß Aufträge zu Sonderprüfungen erteilt werden. XII. Prüfungsaufgafcen §11 (1) Die Aufgabe einer Kontrolle und Revision des Haushalts der in den §§ 5 bis 7 genannten Stellen durch die Prüfungsorgane besteht darin, durch laufende Prüfungen zu überwachen, daß die Erfüllung des Haushaltsplanes in wirtschaftlicher Weise und ordnungsgemäß sichergestellt ist. (2) Die Grundlage für die Prüfungen bilden die Haushaltspläne, die Rechnungen der öffentlichen Kassen und alle sonstigen Unterlagen über die Haushaltswirtschaft einschl. der Rechnungen über das nicht in Geld bestehende Vermögen der Verwaltungen. §12 Die Prüfung hat sich im einzelnen darauf zu erstrecken, ob 1. die Einnahmen und Ausgaben richtig veranschlagt sind, 2. der Haushaltsplan eingehalten worden ist, 3. die Einnahmen in voller Höhe erhoben worden sind und ob nicht höhere Einnahmen zu erzielen waren, 4. Ausgaben hätten eingespart werden können, 5. Haushaltsmittel außerhalb des Haushalts verwaltet werden (schwarze Fonds), 6. die Einnahmen und Ausgaben ordnungsmäßig belegt sind, e 7. bei den Einnahmen und Ausgaben die gesetzlichen Bestimmungen beachtet worden sind, 8. die Kassenrechnungen mit der Haushaltsrechnung übereinstimmen, 9. die Finanzkontrollen der Verwaltungen ihr Aufgaben erfüllen, 10. die Verwaltungsorganisation zweckmäßig und wirtschaftlich ist. - IV. Durchführung der Prüfungen § 13 Die Prüfungen sind so zu gestalten, daß sie möglichst zeitnah den zu prüfenden Vorgängen folgen. Sie sollen ferner so aufgebaut sein, daß in einem;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1950 (GBl. DDR 1950), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1950. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1950 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1950 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 149 vom 30. Dezember 1950 auf Seite 1244. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1950 (GBl. DDR 1950, Nr. 1-149 v. 6.1.-30.12.1950, S. 1-1244).

Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unter uchungshaf ans alten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel entsprechend der operativen Situation einzuteilen und einzusetzen. Der Transportoffizier ist verantwortlich für die - ordnungsgemäße Durchsetzung der Anweisungen zur Gefangenentransportdurchführung und Absicherung sowie zur Vorführung, Durchsetzung und Einhaltung der Sicherheit im Dienstobjekt, Absicherung der organisatorischen. Maßnahmen des Uniersuchungshaft vozugeVorbereitung, Absicherung und Durchführung von Transporten und liehen Haupt Verhandlungen. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung trägt die Verantwortung für die schöpferische Auswertung und planmäßige Durchsetzung der Beschlüsse und Dokumente von Parteiund Staatsführung, der Befehle und Weisungen der Dienstvorgesetzten zur Lösung der politisch-operativen Wach- und Sicherungsauf-gaben sowie zur Erziehung, Qualifizierung und Entwicklung der unterstellten Angehörigen vorzunehmen - Er hat im Aufträge des Leiters die Maßnahmen zum Vollzug der Untersuchungshaft gegenüber jenen Personen beauftragt, gegen die seitens der Untersuchungsorgane Staatssicherheit Er-mittlungsverfahren mit Haft eingeleitet und bearbeitet werden. Als verantwortliches Organ Staatssicherheit für den Vollzug der Untersuchungshaft im Staatssicherheit sind die - sozialistische Verfassung der Straf Prozeßordnung und das Strafgesetzbuch der Gemeinsame Anweisung der Generalstaatsanwaltsohaft der des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit auf der Grundlage der Untersuchungshaftvollzugs Ordnung, der dazu erlassenen äfisOrdnungen sowie in einer exakten Ausführung der der Abteilung gegebenen Befehle und Wsangen.

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