Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1950, Seite 477

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1950, Seite 477 (GBl. DDR 1950, S. 477); Nr. 63 Ausgabetag: 14. Juni 1950 477 5. Der Tabakkleinpflanzer erhält im Umtausch für 1 kg dachreifen Tabak zu nachstehenden ermäßigten Kleinhandelspreisen: Menge Warenart Sorte Preis 500 Stück Zigaretten I ,06 DM je Stück oder 500 g Rauchtabak Feinschnitt 50, 11 li kg II 500 g 11 Pfeifentabak I 30, II ll kg II 500 g 11 II 20,- 11 II kg II 250 Stück Zigarren 1 -,io II 11 Stück 11 250 „ I* 2 -15 II 11 11 11 166 „ ll 3 20 II II ll II 166 „ r- 4 25 II ll ll ll 125 „ 11 5 ,30 II 11 II 11 125 „ 11 6 ,40 II ll II Beim Umtausch besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Art von Tabakerzeugnissen. Die im Umtausch erhaltenen Tabakerzeugnisse dürfen nur im eigenen Haushalt verbraucht werden. Wer anderen als selbstangebauten oder ordnungsgemäß angemeldeten Tabak zum Umtausch bringt oder die eingetauschten Tabakerzeugnisse verkauft, macht sich nach den Vorschriften des Tabaksteuergesetzes und der Abgabenordnung strafbar. 6. Der Umtausch von Kleinpflanzertabak hat innerhalb des Landes zu erfolgen, in dem der Tabak angebaut und, zur Versteuerung angemeldet wurde. Die Verbringung des Tabaks durch die Kleinpflanzer zum Umtausch aus den Ländern der Deutschen Demokratischen Republik nach der Stadt Groß-Berlin ist verboten. 7. Die Annahmestellen haben bei Beginn der Annahme und der Lagerung der zuständigen Zollstelle Meldung zu machen. Es sind die Lagerungsvorschriften einzuhalten; desgl. sind Sondermaßnahmen gegen Diebstahl und Feuerschaden zu treffen. 8. Die Annahmestellen melden dekadenweise, wie vorgeschrieben, den Stand der Erfassung nach Formblatt 13/276, 3. Auflage, den Kreisen, die Kreise den Landesregierungen und diese dem Ministerium für Handel und Versorgung der Deutschen Demokratischen Republik. Am letzten eines jeden Monats haben die Erfassungsbetriebe eine kreisweise Zusammenstellung der erfaßten Tabake über die Kreise und Länder dem Ministerium „ für Handel und Versorgung einzureichen. 8. Die Annahmestellen sind verpflichtet, den Kleinpflanzertabak an die Erfassungsstellen bzw. an die Läger der Tabakanbau-Genossenschaften oder an die von den Landesregierungen bestätigten Tabakerfassungsbetriebe zur Fermentation abzuliefern. Die Erfassungsbetriebe und Annahmestellen sind zu gleichen Teilen berechtigt, insgesamt 1 pro Mille des angenommenen Kleinpflanzertabaks umgerechnet in Tabakerzeugnisse zum Ausgleich von nicht durch Polizeiprotokolle im einzelnen nachgewiesenen Transportverlusten, Zähldifferenzen usw. in Anrechnung zu bringen. 10. Bei den Fermentationsbetrieben ist der Kleinpflanzertabak buchmäßig zu erfassen, gesondert zu lagern und zu fermentieren. 11. Es ist nicht zulässig, Kleinpflanzertabak im Lohn oder gegen sonstige Entschädigung zu fermentieren oder zu schneiden. 12. Die Auslieferung des fermentierten Tabaks erfolgt auf Lieferanweisung. 13. Die Bestimmungen über den Anbau und die Erfassung von gewerblichem Tabak finden auf Kleinpflanzertabak keine Anwendung. Berlin, den 31. Mai 1950 Ministerium der Finanzen Dr. Loch Minister Ministerium für Handel und Versorgung Dr. Hamann Minister Ministerium für Industrie Selbmann Minister Anordnung über die Tabaksteuer der Tabakkleinpflanzer für das Erntejahr 1950. Vom 31. Mai 1950 § 1 (1) Tabakkleinpflanzer ist jeder, der nicht mehr als 99 Tabakpflanzen für den eigenen Bedarf anbaut und schriftlich erklärt, daß er den selbstgewonnenen Tabak ausschließlich für den eigenen Hausbedarf verwenden wird. (2) Personen und Unternehmen, die 100 Tabakpflanzen und mehr anbauen, gelten als gewerbliche Tabakpflanzer, sie dürfen keinen Kleinpflanzertäbak anbauen. § 2 Der Anbau von nicht mehr als 15 Tabakpflanzen ist grundsätzlich von der Anmeldepflicht und der;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1950 (GBl. DDR 1950), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1950. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1950 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1950 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 149 vom 30. Dezember 1950 auf Seite 1244. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1950 (GBl. DDR 1950, Nr. 1-149 v. 6.1.-30.12.1950, S. 1-1244).

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