Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1950, Seite 306

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1950, Seite 306 (GBl. DDR 1950, S. 306); 306 Gesetzblatt Jahrgang 1950 (2) Die im Abs. 1 genannten Behörden und Organisationen sind verpflichtet, den Steuerkommissionen von allen Umständen Mitteilung zu machen, aus denen auf die Erzielung von Spekulationsgewinnen oder Spekulationsüberschüssen im Sinne des Artikels 10 Abs. 1 Buchst, a der Steuerreformverordnung geschlossen werden kann. (3) Die Steuerkommissionen haben für die Zwecke der Ermittlung von Fällen des Artikels 10 Abs. 1 Buchst, a der Steuerreformverordnung die Befugnisse, die den Abgabenbehörden im Besteuerungsverfahren gegeben sind. Die Abgabenbehörden und die Preisbehörden haben den Steuerkommissionen jede zur Durchführung dieser Ermittlungen dienliche Hilfe zu leisten. (4) Die Mitglieder der Steuerkommissionen sind zur Wahrung des Steuergeheimnisses gemäß §§ 22, 412 der Abgabenordnung verpflichtet. § 7 Bescheid (1) Auf Grund des Beschlusses der Steuerkommission erteilt die Abgabenbehörde, für deren Geschäftsbereich die Kommission zuständig ist, im Namen der Steuerkommission einen schriftlichen Feststellungs- und Einkommensteuer-(Körpersehaft-steuer-)bescheid und stellt die Steuer getrennt von der übrigen Einkommensteuer (Körperschaftsteuer) des Steuerpflichtigen zum Soll. (2) Gegenstand des Bescheides ist nur die Feststellung des Spekulationsgewinnes oder des Spekulationsüberschusses und die Feststellung der Einkommensteuer (Körperschaftsteuer) von 100 v.H. Die übrigen Einkünfte des Steuerpflichtigen bleiben dem regelmäßigen Veranlagungsverfahren Vorbehalten, einschl. der Fälle des Artikels 10 Abs. 1 Buchst, a der Steuerreformverordnung. (3) Der Bescheid muß mit einer Begründung versehen sein, in der die Umstände und die Beweismittel anzugeben sind, aus denen die Erzielung von Spekulationsgewinnen oder Spekulationsüberschüssen gefolgert wird, und er muß ferner eine Rechtsmittelbelehrung enthalten. (4) Gegen diesen Bescheid ist nur das Rechtsmittel der Beschwerde gemäß Artikel 10 Abs. 3 der Steuerreformverordnung an eine Beschwerdekommission gegeben, die bei der Deutschen Zentralfinanzdirektion gebildet wird. § 8 Bildung der Beschwerdekommission Die Beschwerdekommission ist bei der Deutschen Zentralfinanzdirektion zu bilden. Sie besteht aus dem Leiter der Steuerabteilung bei der Deutschen Zentralfinanzdirektion als Vorsitzendem, einem Vertreter des Ministeriums des Innern der Deutschen Demokratischen Republik und einem Vertreter des Bundesvorstandes des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes. ' Berlin, den 29. März 1950 Ministerium der Finanzen Dr. Loch Minister Neunzehnte Durchführungsbestimmung zur Steuerreformverordnung (Steuerabzug von Einnahmen aus Verkäufen von Zuchttieren im Bereich der Land- und F orstwirtschaf t). Vom 29. März 1850 Auf Grund des Artikels 24 Abs. 2 der Verordnung vom 1. Dezember 1948 zur Änderung und Ergänzung von Steuergesetzen Steuerreformverord-nung (ZVOB1.1 1949 S. 235) wird bestimmt daß die Achtzehnte Durchführungsbestimmung vom 9. Dezember 1949 zur Steuerreformverordnung Steuerabzug von Einkünften aus Verkäufen von Zuchtvieh im Bereich der Land- und Forstwirtschaft (GBl. S. 118) geändert und wie folgt gefaßt wird: § 1 Steuerabzugspflichtige Einnahmen Bei Land- und Forstwirten wird die Einkommensteuer durch Steuerabzug erhoben, soweit es sich um Einnahmen handelt, die dadurch entstehen, daß sie Zuchttiere durch die zugelassenen Tierzüchterverbände gegen Entgelt veräußern. § 2 Höhendes Steuerabzuges (1) Der Steuerabzug beträgt a) bei einem Verkaufspreis je Zuchttier bis 3000 DM 5°/o, b) bei einem Verkaufspreis je Zuchttier von 3001 DM bis 4500 DM 150 DM zuzüglich 20°/o des 3000 DM übersteigenden Betrages, c) bei einem Verkaufspreis je Zuchttier über 4500 DM 10%. (2) Abzüge vom Verkaufspreis je Zuchttier (Einnahme) dürfen für Zwecke der Berechnung des Steuerabzuges nicht gemacht werden. (3) Bei der Berechnung des Steuerabzuges ist der Verkaufspreis auf volle Deutsche Mark nach unten abzurunden. § 3 Abgeltung der Einkommensteuer durch den Steuerabzug (1) Durch den Steuerabzug ist die Einkommensteuer abgegolten, soweit die Einkommensteuer Einnahmen im Sinne des § 1 betrifft. (2) Bei buchführenden Land- und Forstwirten sind bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns für Zwecke der Einkommensteuer Einnahmen im Sinne des § 1 nicht anzusetzen. (3) Bei nichtbuchführenden Land- und Forstwirten sind bei der Heranziehung zur Einkommensteuer nach der Verordnung vom 31. Dezember 1936 über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft (RGBl. I 1937 S. 1; RStBl. 1937 S. 33) Zuschläge nach § 7 a.a.O. nicht vorzunehmen, soweit es sich um steuerabzugspflichtige Einnahmen im Sinne des § 1 handelt. § 4 Vornahme des Steuerabzuges und Haftung (1) Die Tierzüchterverbände (§ 1) haben den Steuerabzug von den Einnahmen für Rechnung des steuerpflichtigen Land- und Forstwirtes (§ 1) vorzunehmen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1950 (GBl. DDR 1950), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1950. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1950 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1950 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 149 vom 30. Dezember 1950 auf Seite 1244. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1950 (GBl. DDR 1950, Nr. 1-149 v. 6.1.-30.12.1950, S. 1-1244).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und bei der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft. Die höheren Sicherheits-erfordernisse sowie die veränderten politischen und politisch-operativen Lagebedingungen stellen höhere Anforderungen an die Leitungstätigkeit in der Linie. Die weitere Qualifizierung und Vervollkommnung der Tätigkeit der Leiter aller Ebenen ist eine grundlegende Voraussetzung für die Realisierung des erforderlichen Leistungsanstieges in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit herauszuarbeiten. Möglich!:eiten der politisch-operativ effektiven Nutzung der Regelungen des für die Ingangsetzung eines Prüfunnsverfahrens durch die Untersuchunosoroane Staatssicherheit. Die Durchführung eines strafprozessuslen Prüfuncisverfahrar. durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit bearbeiteten Ermittlungsverfahren beinhalten zum Teil Straftaten, die Teil eines Systems konspirativ organisierter und vom Gegner inspirierter konterrevolutionärer, feindlicher Aktivitäten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschafts-ordnung und bringt den spezifischen antisozialen Charakter der Verbrechen zum Ausdruck. Die kann im Einzelfall ein unterschiedliches Ausmaß annehmen. Das findet seinen Niederschlag bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugend-politik und bei der Zurückdrängung der Jugendkriminalität gemindert werden. Es gehört jedoch zu den spezifischen Merkmalen der Untersuchungsarboit wegen gcsellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher, daß die Mitarbeiter der Referate Transport im Besitz der Punkbetriebsberechtigung sind. Dadurch ist eine hohe Konspiration im Spreehfunkver- kehr gegeben. Die Vorbereitung und Durchführung der Transporte mit Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft. Zur Durchführung der UnrSÜchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Die Ordnung über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei kennen müssen, da gemäß dieses Gesetzes, Angehörige des Miß ermächtigt, die Befugnisse der Deutschen Volkspolizei wahrzun ehmen.

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