Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1950, Seite 145

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1950, Seite 145 (GBl. DDR 1950, S. 145); Nr. 20 Ausgabetag: 9. März 1950 145 n. Maßnahmen zur Bekämpfung des Kartoffelkäfers in den Kreisen der Gruppe II 1. Zu der Gruppe II gehören folgende Kreise: Land Mecklenburg: 1. Wismar, 2. Parchim, 3. Schönberg, 4. Waren, - 5. Güstrow, 6. Malchin, 7. Neubrandenburg, 8. Neustrelitz, 9. Rostock, 10. Rügen, 11. Grimmen, 12. Demmin, 13. Stralsund, 14. Greifswald, 15. Anklam; Land Brandenburg: 16. Ostprignitz, 17. Ruppin, 18. Westhavelland, 19. Niederbarnim, 20. Teltow, 21. Osthavelland, 22. Templin, 23. Calau, 24. Luckau, 25. Luckenwalde, 26. Prenzlau (westl. Teil), 27. Beeskow-Storkow (westl. Teil), 28. Lübben (westl. Hälfte); Land Sachsen-Anhalt: 29. Liebenwerda, 30. Schweinitz, 31. Torgau, 32. Blankenburg, 33. Jerichow I (mitAusnahme des südl.Teiles), 34. Haldensleben (südwestl. Teil), 35. Osehersleben, (westl. Drittel), 36. Ballenstedt, 37. Mansfelder Gebirgskreis (westl. Teil), 38. Wernigerode, 39. Quedlinburg; Land Sachsen: 40. Döbeln, 41. Grimma, 42. Oschatz, 43. Rochlitz, 44. Chemnitz, 45. Flöha, 46. Glauchau, 47. Plauen, 48. Stollberg, 49. Zwickau, 50. Dresden, 51. Großenhain, 52. Meißen, 53. Freiberg (nördl. Hälfte), 54. Hoyerswerda, 55. Kamenz, 56. Bautzen (westl. Teil); Land Thüringen': 57. Altenburg, 58. Arnstadt, 59. Gera, 60. Gotha, 61. Greiz, 62. Nordhausen, 63. Rudolstadt, 64. Saalfeld, 65. Schleiz, 66. Worbis, 67. Weimar (südl. Teil). 2. In den aufgeführten Kreisen muß die Durchführung einer mindestens zwei- bis dreimaligen chemischen Behandlung der Kartoffelfelder, auf denen Kartoffelkäfer gefunden wurden, sichergestellt werden. Dies gilt auch für Kartoffelfelder, die in einem Radius von 150 m um das Grundstück liegen, auf dem der Schädling gefunden wurde. Bei erneuter Auffindung von Käfern, Eigelegen und Larven nach zwei- bis dreimaliger Behandlung müssen die von dem Schädling befallenen Stellen und Schutzstreifen einer wiederholten chemischen Behandlung bis zur völligen Vernichtung des Schädlings unterzogen werden. 3. Zur rechtzeitigen Feststellung der Kartoffelkäferherde sind vom Auflaufen der Kartoffeln an wöchentliche Suchaktionen auf allen Kartoffelschlägen durchzuführen. c, 4. Die Bodenentseuchung ist in den Kreisen der Gruppe II nach den vom Ministerium für Land-und Forstwirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik festgesetzten Plänen und Terminen vorzunehmen. III. Maßnahmen zur Bekämpfung des Kartoffelkäfers in den Kreisen der Gruppe III 1. Zur Gruppe III gehören folgende Kreise: Land Mecklenburg: 1. Ludwigslust, 2. Schwerin, 3. Hagenow; Land Brandenburg: 4. Westprignitz, 5. Zauch-Belzig, 6. Potsdam; Land Sachsen-Anhalt: 7. Gardelegen, 8. Jerichow II, 9. Osterburg, 10. Salzwedel, 11. Stendal, 12. Wanzleben, 13. Wolmjrstedt, 14. Bitterfeld, 15. Delitzsch, 16. Eckartsberga, 17. Haldensleben (mit Ausnahme des süd- westl. Teiles),;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1950 (GBl. DDR 1950), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1950. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1950 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1950 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 149 vom 30. Dezember 1950 auf Seite 1244. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1950 (GBl. DDR 1950, Nr. 1-149 v. 6.1.-30.12.1950, S. 1-1244).

Im Zusammenhang mit den Versuchen des Personenzusammenschlusses gegen das Wirken Staatssicherheit galt es,den Prozeß der Gewinnung von Informationen und der Überprüfung des Wahrheitsgehaltes unter Nutzung aller Möglichkeiten der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit , das Erfordernis schnellstmöglicher Reaktion zur Schadensabwendung, die Gewährleistung der Kontroll- und Aufsichtspflichten über die Realisierung der eingeleiteten Maßnahmen durch die zuständige operative Diensteinheit unverzüglich einbezogen werden kann. Wird über die politisch-operative Nutzung des Verdächtigen entschieden, wird das strafprozessuale Prüfungsverfehren durch den entscheidungsbefugten Leiter mit der Entscheidung des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen wird. Solange diese von uns vorgeschlagene Neuregelung des noch nicht existiert, muß unseres Erachtens für gegenwärtig von nicht getragene Entscheidungen des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen wird. Solange diese von uns vorgeschlagene Neuregelung des noch nicht existiert, muß unseres Erachtens für gegenwärtig von nicht getragene Entscheidungen des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gemäß abgeschlossen, auch wenn im Ergebnis des Prüfungsverfahrens die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens erarbeitet wurden.

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