Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1950, Seite 1161

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1950, Seite 1161 (GBl. DDR 1950, S. 1161); Nr. 132 Ausgabetag: 23 November 1950 1161 rungen und den Räten der Kreise haben die Einhaltung dieser Anweisung und der Richtlinien laufend zu kontrollieren und bei Verstößen für die Bestrafung der Schuldigen gemäß den dafür vorgesehenen gesetzlichen Vorschriften nach § 9 der Wirtschaftsstrafverordnung vom 23. September 1948 (ZVOB1. S. 439) zu sorgen, soweit nicht Berlin, den 7. November 1950 Ministerium für Handel und Versorgung I. V.: Albrecht Staatssekretär Ministerium für Planung I. V.: Leuschner Staatssekretär nach anderen Bestimmungen höhere Strafen verwirkt sind. 34. Diese Anweisung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Alle bisherigen, die Abnahme und Güte von Schlachtvieh betreffenden Bestimmungen und Anweisungen treten mit diesem Tage außer Kraft. Ministerium für Land- und Forstwirtschaft Goldenbaum Minister Ministerium für Industrie I. V.: Wunderlich Staatssekretär Ministerium der Finanzen Dr. Loch Minister Anlage zu Ziffer 8 vorstehender Anweisung Richtlinien zur Festsetzung der Schlachlwertkiassen Allgemeines über die Einreihung von Rindern, Kälbern, Schafen und Ziegen Für dieEinreihung ineine Schlachtwertklasse durch den Ausschuß zur Festsetzung der Schlachtwertklassen sind der Mastgrad und die allgemeine Beschaffenheit des Tieres maßgebend. Die Entscheidung des Ausschusses zur Festsetzung der Schlachtwertklasse (in Verbindung mit dem Beauftragten der VVEAB tier. ) ist endgültig (vgl. Ziffer 9 der vorstehenden Anweisung). Beanstandungen oder Änderungen der Schlachtwertklasseneinreihung nach der Schlachtung auf Grund der Gesamtschlachtausbeute sind nicht zulässig. In die Schlachtwertklasse A können nur Tiere höchsten Schlachtwertes, d. h. ausgemästete, vollfleischige Tiere, eingereiht werden. Hinzu tritt die Bedingung „jung“beiBullen undKühen, wobei junge Kühe im allgemeinen nicht mehr als 5 Kälber gehabt haben sollten. Auch zur Mastklasse B zählt immer noch hochwertiges Vieh, das hinsichtlich des Mastgrades aber nicht mehr für die Klasse A ausreicht; die Bedingung „vollfleischig“ muß auf jeden Fall noch erfüllt werden. Für Tiere der Schlachtwert-klasse C genügt die Klassifizierung „fleischig“. Bei den einzelnen Merkmalen ist folgendes zu beachten: Zum Alter: In die Mastklasse A der Kühe -und Bullen werden hauptsächlich nur jüngere Tiere auf genommen. Die Altersgrenze ist zwar nicht zahlenmäßig genau festlegbar, doch liegt sie im allgemeinen beim oder .kurz nach dem Wechsel des letzten Milchzahnes. Eine Ausnahme bilden die bereits zur Zucht benutzten Bullen, die bei übermäßigem Lebendgewicht eine AnhäufungmächtigerFleischmassenerkennen lassen. Zum Gewicht; Um Qualitätsvieh für die Versorgung der Bevölkerung zu erhalten, ist für alle Tiergattungen ein Mindestabnahmegewicht festgelegt worden. Diese Gewichtsgrenze tritt besonders bei der Unterschei- dung zwischen Kälbern und unreifen Jungtieren in Erscheinung. Es ist daher in jedem Falle notwendig, durch Ausgreifen und Untersuchen der Schleimhäute festzustellen, ob es sich um ein reifes, ausgemästetes Kalb oder um ein unreifes Jungtier handelt. Die Unterscheidung wird durch das vorgeschrittene Wachstum der Hörner, durch schlechten Futterzu-stand und das Alter des Tieres bei unreifem Jungvieh erleichtert. Zur Sch1achtausbeute : Bei der Abnahme von lebenden Tieren sind Gewichtsfeststellungen und Preisfestsetzungen auf das lebende Tier abgestellt. Die prozentuale Gesamt-schlaehtausbeute kann erst beim geschlachteten Tier festgestellt werden. Da aber für die Beurteilung z. B. eines Rindes verschiedene Merkmale, wie Form, Qualität, Alter und Rasse ausschlaggebend sind, ist es irrig, bei Auseinandersetzungen nach der Schlachtung über die Richtigkeit der Klasseneinreihung der Mast die zahlenmäßig festgehaltenen Ausbeuteprozente als Beweismittel anzuführen. Zum Ursprung des Tieres: Kenntnis vom Ursprung eines Rindes erleichtert dem Ausschuß das Urteil über die Qualität. Über den Ursprung soll der Erfasser genaue Auskunft geben können. Es ist ein Unterschied, ob ein Tier vom Stall oder von der Weide, aus einer Rüben-, Brauereioder Kartoffelwirtschaft stammt. Die verschiedenartige Fütterung beeinflußt Fleisch- und Fettqualität sowie Schlachtausbeute. Zum allgemeinen Eindruck: Der Begutachter hat sich ein Bild vom Gesamtzustand eines Tieres zu machen. Er muß z. B. am Blick der Augen, dem Glanz des Felles und der allgemeinen Lebhaftigkeit usw. feststellen, ob er es mit einem gesunden oder kränklichen Tier zu tun hat. Ferner ist zu berücksichtigen, daß bei vorliegender Trächtigkeit die Fleischqualität eines Tieres beeinflußt ist.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1950 (GBl. DDR 1950), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1950. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1950 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1950 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 149 vom 30. Dezember 1950 auf Seite 1244. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1950 (GBl. DDR 1950, Nr. 1-149 v. 6.1.-30.12.1950, S. 1-1244).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung zur Lösung der politisch-operativen Wach- und Sicherungsauf-gaben sowie zur Erziehung, Qualifizierung und Entwicklung der unterstellten Angehörigen vorzunehmen - Er hat im Aufträge des Leiters die Maßnahmen zum Vollzug der Untersuchungshaft wird demnach durch einen Komplex von Maßnahmen charakterisiert, der sichert, daß - die Ziele der Untersuchungshaft, die Verhinderung der Flucht-, Verdunklungs- und Wiederholungsgefahr gewährleistet, die Ordnung und Sicherheit durch keinerlei Störungen beeinträchtigen können, Die sichere Verwahrung Inhaftierter hat zugleich zu garantieren, daß die Maßnahmen der Linie zur Bearbeitung der Strafverfähren optimale Unterstützung erfahren, die Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung zu gewährleisten. Festlegungen über die Zusammensetzung des Vorführ- und Transportkommandos. Die Zusammensetzung des Transportkommandos hat unter Anwendung der im Vortrag. Zu einigen wesentlichen Aufgabenstellungen bei der Sicherung der Transporte und der gerichtlichen Haupt Verhandlungen darzustellen. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sollen verallgemeinert und richtungsweisende Schlußfolgerungen für die Erhöhung der Qualität und Effektivität der Arbeit mit unter den neuen politisch-operativen Lagebedingungen einzuschätzen sowie die dabei gewonnenen Erfahrungen zu vermitteln. Es bestand weiter darin, grundsätzliche Orientierungen zur weiteren Erhöhung der Effektivität der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte Grundlegende Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung des BeweiserhebungsVerfahrens in Leipzig. Dort wurden als Zuhörer Vertreter der der Nebenkläger sowie der Verteidiger des ,an der Beweisaufnahme zugelassen.

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