Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1950, Seite 1128

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1950, Seite 1128 (GBl. DDR 1950, S. 1128); 1128 Gesetzblatt Jahrgang 1950 An- und Abmusterung § 9 (1) Die Anmusterung ist der Abschluß eines Arbeitsvertrages vor einem Seemannsamt. Die Abmusterung ist die Beendigung des Arbeitsvertrages vor einem Seemannsamt. (2) Bei der Musterungsverhandlung müssen der Schiffsführer oder ein bevollmächtigter Vertreter der Reederei oder Genossenschaft und die an- oder abzumusternden Personen anwesend sein. (3) Bei der An- oder Abmusterung des Schiffsführers muß ein bevollmächtigter Vertreter der Reederei oder Genossenschaft anwesend sein. § 10 (1) Zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Besetzung/ der Schiffe ist es zulässig, abgemusterte oder abzumusternde Personen über das Seemannsamt anzufordern. (2) Zu solcher Anforderung sind die Reedereien und Genossenschaften berechtigt. § 11 Der Schiffsführer ist in Ausnahmefällen berechtigt, in Häfen außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik Schiffsleute zur notwendigen Ergänzung der Schiffsbesatzung unter Außerachtlassung der Vorschriften dieser Verordnung anzumustern. Beim Anlaufen eines Hafens der Deutschen Demokratischen Republik ist die Genehmigung des Seemannsamtes nachzuholen. Zentrale Seemannskartei § 12 Neben der bereits bestehenden Schiffskartei ist beim Amt für Arbeit in Stralsund die zentrale Seemannskartei zu führen. Strafbestimmungen § 13 (1) Mit einer Ordnungsstrafe bis zu 300, DM wird bestraft, wer vorsätzlich oder fahrlässig a) für die Ausstellung des Seefahrtsbuches die vom Seemannsamt geforderten Auskünfte unrichtig, unvollständig oder irreführend erstattet, b) Schiffspersonal beschäftigt, das nicht im Besitz des Seefahrtsbuches oder eines vorläufigen Ausweises ist. (2) Die Ordnungsstrafe wird von dem Seemannsamt festgesetzt. Übergangsbestimmungen § 14 (1) Bereits Angemusterte haben die Ausstellung der Seefahrtsbücher innerhalb einer Frist von 3 Monaten, vom Tage der Verkündung dieser Verordnung an gerechnet, bei den zuständigen Seemannsämtern zu beantragen. (2) Bis zur Ausfertigung der Seefahrtsbücher sind vorläufige Ausweise auszustellen. Schlußbestimmungen § 15 Das Ministerium für Arbeit und Gesundheitswesen der Deutschen Demokratischen Republik er- läßt erforderliche Durchführungsbestimmungen zu dieser Verordnung im Einvernehmen mit dem Ministerium für Verkehr und dem Ministerium des Innern der Deutschen Demokratischen Republik und nach Anhören des Zentralvorstandes der Industriegewerkschaft Transport. § 16 Alle dieser Verordnung entgegenstehenden Bestimmungen der Seemannsordnung vom 2. Juni 1902 (RGBl. S. 175) und der dazu ergangenen Abänderungen treten außer Kraft. § 17 Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 2. November 1950 Die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik Grotewohl Ministerpräsident Ministerium für Arbeit und Gesundheitswesen S t e i d 1 e Minister Anordnung zur Durchführung des Investitionsplanes 1950. Vom 23. Oktober 1950 Um die richtige Verwendung von Volksvermögen im Investitionsplan 1950 (§ 7 des Gesetzes vom 20. Januar 1950 über den Volkswirtschaftsplan 1950 GBl. S. 41) sicherzustellen, wird folgendes angeordnet: § 1 (1) Sogenannte Umsetzungen (Planänderungen), die das Ziel haben, nicht realisierbare Investitionsmittel für andere nicht im Investitionsplan vorgesehene Vorhaben oder Anschaffungen zur Verfügung zu stellen, werden nicht mehr genehmigt. (2) Bei außerplanmäßigen Vorhaben von volkswirtschaftlich besonderer Wichtigkeit sind vor Beginn derselben durch den zuständigen Minister beim Ministerrat die Genehmigungen zu erwirken. § 2 Ergibt sich aus dem Umsetzungsantrag, daß Investitionen durchgeführt wurden, die im Investitionsplan nicht enthalten sind, so ist gegen die Schuldigen Antrag auf Strafverfolgung nach den geltenden Strafbestimmungen zu stellen. § 3 Alle für die Durchführung von Investitionsvorhaben Verantwortlichen sind verpflichtet, die noch im Jahre 1950 durchzuführenden Arbeiten und Bestellungen bis zum 15. November 1950 auf ihre Realisierbarkeit zu überprüfen. Sie haben über die Fachministerien bzw. Landesregierungen dem Ministerium für Planung der Deutschen Demokratischen Republik zu melden, welche Beträge nicht realisiert werden können. Eine eigenmächtige Verwendung nicht realisierbarer Mittel unterliegt nach Überprüfung der Bestrafung nach § 2.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1950 (GBl. DDR 1950), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1950. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1950 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1950 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 149 vom 30. Dezember 1950 auf Seite 1244. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1950 (GBl. DDR 1950, Nr. 1-149 v. 6.1.-30.12.1950, S. 1-1244).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie ,. des Leistungssports und. unter der Jugend in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung an in der Untersuehungshaf tanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvollzugseinrichtungen -ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage entsprechender personeller und materieller Voraussetzungen alle Maßnahmen und Bedingungen umfaßt, die erforderlich sind, die staatliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleistender und den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unterau ohungshaftanstalten des Ministeriums fUr Staatssicherheit gefordert, durch die Angehörigen der Abteilungen eine hohe Sicherheit, Ordnung und Disziplin unter allen Lagebedingungen zu verhindern, daß der Gegner Angeklagte oder Zeugen beseitigt, gewaltsam befreit öder anderweitig die ordnungsgemäße Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung ernsthaft stört.

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