Dokumente des Unrechts, das SED-Regime in der Praxis 1957, Seite 52

Dokumente des Unrechts, das SED-Regime [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] in der Praxis, Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1957, Seite 52 (Dok. UnR. SED-Reg. DDR BMG BRD 1957, S. 52); liege und die gesamte Sendung nicht mehr in den Handel kommen darf, da sie für den menschlichen Genuß untauglich sei, er kein besonderes Verwerfungsprotokoll von Kutzer forderte, weil ihm der Befund vom Tiergesundheitsamt Potsdam als ausreichend erschien. Es habe für ihn festgestanden, daß die gesamte Ware nicht mehr zu verwenden, sondern zu verwerfen sei. Beide Angeklagten hätten jedoch noch auf Anweisung von Berlin gewartet, weil sämtliche Reklamationen an Waren über das ZAK in Berlin laut Anweisung gehen müssen. Die Ware sei deshalb stehen geblieben, da von Berlin noch nicht die Anweisung der Vernichtung gekommen sei. Im Mai 1954 kam dann von Berlin der Bescheid, daß die gesamte Ware vernichtet werden soll, wenn nicht von Heidenau ein anderer Bescheid angekommen sei. Diesen Bescheid gab Berlin deshalb, weil sie fest überzeugt waren, daß nicht nur 5 10 Prozent der Ware bombiert war, wie es in Wirklichkeit der Fall war, sondern daß es sich um den gesamten Posten von 19 994 Dosen handele, da ja im Februar 1954 von L. und P. dieser Bescheid gegeben wurde. Sie wandten sich dann wegen der Vernichtung der Ware an den Kreis, wo inzwischen ein Dr. Bräuisch als Tierarzt eingesetzt worden war. Da auch dem Bräuisch der Posten zur Vernichtung zu hoch vorkam, und er nicht ganz glaubte, daß bei den vielen noch gut aussehenden Dosen eine unsichtbare Bombage vorliegen solle, entnahm Dr. Bräuisch Anfang August 1954 der Sendung 12 Dosen und schickte sie wiederum nach Potsdam. Von allen 12 Dosen wurde keine als Bombage bestätigt. Am 30. August 1954 wurden noch einmal 29 Dosen nach Potsdam übersandt und der überraschende Befund von 27 einwandfreien und 2 bombierten Dosen festgestellt. Am 24. September 1954 erhielt das Bezirkshygiene-Institut Potsdam, Außenstelle Klein-Machnow, 40 weitere Dosen zur Untersuchung, wo nur eine Dose als bombiert bezeichnet wurde, die anderen 39 Dosen jedoch keine Bombage aufwiesen. Es wurden daraufhin 3 10 Prozent der Waren auf Bombagen geschätzt. Im Dezember 1954 wurden von dem Objektsieiter Wegener aus Heidenau abermals 6 Dosen der Sendung entnommen und in der Veterinärmedizinischen Untersuchungsanstalt Dresden untersucht. Bei der bakteriologischen Untersuchung erwies sich der Inhalt als keimfrei, Geruch und Geschmack war nicht schlecht, sondern waren typisch für rumänischen Fisch. Die Doseninnenwand zeige beginnende Korrosionen. Es ergab sich aus der Untersuchung, daß die Dosen gleichen Alters waren, nicht mehr lagerfähig waren und als vollwertige Ware bis Ende des Monats verbraucht werden könnten. 52;
Dokumente des Unrechts, das SED-Regime [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] in der Praxis, Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1957, Seite 52 (Dok. UnR. SED-Reg. DDR BMG BRD 1957, S. 52) Dokumente des Unrechts, das SED-Regime [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] in der Praxis, Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1957, Seite 52 (Dok. UnR. SED-Reg. DDR BMG BRD 1957, S. 52)

Dokumentation: Dokumente des Unrechts, das SED-Regime [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] in der Praxis, dritte Folge, Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (BMG) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] (Hrsg.), Bonn 1957 (Dok. UnR. SED-Reg. DDR BMG BRD 1957, S. 1-68).

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